Drucksache - 1088/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert:
1.1. auf der Internetseite des BA CW - unter "Publikationen" - die Rubrik "Publikationen zur UN-Kinderrechtskonvention" eingerichtet und Informationsschriften / Lehrmaterial bekannter Institutionen zu UN-Kinderrechten eingestellt werden, 1.2. zusammen mit dem Kinder- und Jugendparlament auf der Internetseite des Bezirks eine Kinder- und Jugendseite entwickelt werden, auf der die UN-Kinderrechte dargestellt, Veranstaltungen / Angebote für Kinder / Erwachsene zu Kinderrechten in Berlin veröffentlicht (z.B. Weltkinderfest 2015 auf dem Potsdamer Platz) und die Ziele wie Maßnahmen des Bezirks zur Umsetzung der Kinderkonvention in leichter Sprache erläutert werden, 1.3. ein bezirksweites Projekt "Straße für Kinderrechte" bzw. "Platz für Kinderrechte" (siehe Stadt Nürnberg) - an denen sich das Jugendparlament, die Spielplatzkommission, mehrere Bildungseinrichtungen, Jugendverbände, beteiligen - initiiert werden, 1.4. die Spielplätze mit ein oder zwei Schildern über Kinderrechte ausgestattet werden. 1.5. im Rahmen der Fort- und Weiterbildung (Menschenrechtsbildung) die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Anwendungsfelder für alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen des Bezirksamtes angeboten werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Institut für Menschenrechte anzustreben.
2.1. die fachliche und personelle Unterstützung des Jugendamtes.
Mit Blick auf den Zuzug geflüchteter und vertriebener Menschen aus Krisenregionen, gewinnt dieser Aspekt besondere Bedeutung.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
zu 1. – 1.2.
Im Rahmen der AG „Öffentlichkeitsarbeit“ des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) ist geplant, dass die Kinder und Jugendlichen zu dem Thema recherchieren und die Ergebnisse auf der Homepage des KJP eingestellt werden. Die hierbei erzielten Informationen werden als eine eigene Kinderrechtsseite ausgewiesen und mit der Bezirksamtsseite und weiteren für Kinder und Jugendliche interessanten und wichtigen Seiten verlinkt. Dieses Vorgehen sichert vor allem eine kindgerechte Darstellung und damit auch eine für Kinder und Jugendliche ansprechende Aufbereitung der UNO-Kinderrechtskonvention. Auf dieser Seite können dann auch die jeweils aktuellen Veranstaltungen und Angebote eingestellt werden.
Es bietet sich deshalb an, die Homepage des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) mit der Internetseite des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf unter „Publikationen“ zu verlinken.
zu 1.3. Das Jugendamt ist nach gründlicher Überlegung zu der Einschätzung gelangt, dass sich hierfür die Schillerstr. am besten eignet. Die Tatsache, dass die Straße bereits verkehrsberuhigt und teilweise als Spielstr. ausgewiesen ist, ermöglicht auch bei den Anwohnerinnen- und Anwohnern ein gewisses Maß an Akzeptanz und Bereitschaft zur Durchführung dieses Projektes. Da sich das Haus der Familie des Bezirks und das Spielhaus der Friedenskirche Charlottenburg direkt vor Ort befinden, können sie erheblichen Anteil an einer kindgerechten Realisierung des Projektes haben. Die im Beschluss benannten Institutionen, Einrichtungen und Stellen, sollten zusammengeführt werden und es wird empfohlen, die Umsetzung des Projektes unter der Koordination der Initiator_innen in Angriff zu nehmen.
zu 1.4 Eine Ausstattung von Spielplätzen mit ein oder zwei Schildern über Kinderrechte wird u.a. in der Spielplatzkommission thematisiert werden, s. auch unter 6.
zu 1.5. Die UN-Kinderechtskonvention ist 25 Jahre alt und bei den Sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamtes bekannt. Die Umsetzung der Kinderrechte ist in der Jugendhilfe ein fortdauernder Prozess, auch im Dialog mit den Kooperationspartnern der freien Träger. Fortbildungsangebote bestehen für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls beim Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB).
zu 2. Alle Bereiche des Bezirksamtes sind gefordert, die Beteiligung von jungen Menschen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu sichern und zu fördern. Die fachliche Unterstützung des Jugendamtes kann von den Arbeitsbereichen angefragt werden, sofern die personellen Ressourcen dies zulassen.
zu 3. Der Bezirk engagiert sich maßgeblich für eine Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Seit dem 1. Februar 2015 besteht im Bezirk zudem die „Partnerschaft für Demokratie“ (finanziert als Bundesprogramm), die eine Zusammenarbeit aller zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure im Bezirk stärken soll. Ziel ist die Entwicklung einer gemeinsamen lokalen Strategie zur Förderung von Vielfalt und der Bekämpfung von Menschenfeindlichkeit. Dies umfasst die Stärkung des Engagements gegen demokratie- und menschenfeindliche Phänomene wie Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus. Im Rahmen dieses Bundesprogramms können Projekte entwickelt werden.
zu 4. Im Rahmen des o.g. Projekts ist geplant auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft in der Soorstraße kleine Spielhäuschen für die Flüchtlingskinder aufzustellen sowie eine Vielzahl von integrativen Spiel- und Sportangeboten für die Kinder und Jugendlichen der anderen Unterkünfte. Mit den vom Land kurzfristig zur Verfügung gestellten Mitteln für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien wurden bereits kurzfristig in Kooperation mit den freien Trägern Projekte entwickelt und mit der Umsetzung begonnen.
zu 5. Die Inklusion ist im Bereich der Tagesbetreuung am weitesten fortgeschritten. Sukzessive werden in den Jugendfreizeiteinrichtungen inklusive Angebote weiter ausgebaut, sofern die baulichen Gegebenheiten dies zulassen. Für den schulischen und den Ausbildungsbereich liegt die Verantwortung nicht im Bezirk, jedoch wird das Bezirksamt in jedem ihm bekannten Einzelfall dafür werben und über die UN-Kinderrechtskonvention und den daraus resultierenden Verpflichtungen informieren.
Mit der von der Bundesregierung in Angriff genommenen Gesetzesreform zur seit langem geforderten „große Lösung“, d.h. einer angestrebten Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und unabhängig davon, ob – wie bisher - eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt oder nicht, wird die Erfüllung dieser Forderung einen großen Fortschritt erfahren können. Damit käme es an der Schnittstelle der Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe zu einem notwendigen erweiterten Blick auf den jungen Menschen in seiner jeweiligen Lebenslage unter Einbeziehung seiner Familie.
zu 6. Im Bezirk wird jeher das Recht des Kindes auf Erholung, auf Spiel durch bezirkliche oder bezirklich geförderte Maßnahmen freier Träger gefördert. Hierzu zählen insbesondere die zahlreichen Angebote gem. § 11 SGB VIII, zu denen u.a. auch Ferienprogramme und –angebote zählen. Das Kinder- und Jugendparlament (KJP) engagiert sich immer wieder für Spielplätze und möchte dabei das Projekt „Der bespielte Spielplatz“ im Herbst 2015 umsetzen. Das KJP möchte so auf die Spielplätze im Bezirk aufmerksam machen und mit den Kindern und Jugendlichen ins Gespräch kommen. Es sollen Ideen gesammelt werden, die bei der Gestaltung umgesetzt werden können.
Die regelmäßig tagende Spielplatzkommission ist abteilungsübergreifend besetzt, auch ist das KJP vertreten. Im Jahr 2014 und 2015 konnten durch das Kita-und Spielplatz-Sanierungsprogramm einige Spielplätze saniert und umgestaltet werden. Im Rahmen der guten Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Grün und Jugend entstand zum Beispiel am Klausenerplatz ein Themenpark nach dem Vorbild der beliebten schwedischen Kinderbuchreihe Findus und Pettersson.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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