Drucksache - 1087/4  

 
 
Betreff: Gesundheitsversorgung für alle sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Böhm/Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2014 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11.12.2014 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass eine zügige Regelung betreffs der Ausgabe von Krankenversicherungs­chipkarten an Asylbewerber/innen modellhaft eingeführt wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2015 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Nach ausführlicher Abwägung und Betrachtung der Interessenlage hat sich das Bezirksamt entschlossen, dass es sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung nicht für eine Regelung zur Ausgabe von Krankenversicherungschipkarten an Asylbewerber/innen einsetzen wird.

 

Aufgrund der bereits erfolgten Einführung der Ausgabe von Krankenversicherungskarten an Personen, die dem Anwendungsbereich des § 264 SGB V unterliegen, wurden erste Praxiserfahrungen gesammelt.

 

Die Ausgabe solcher Chipkarten führte zu einem starken Anstieg der zu übernehmenden Kosten im Vergleich zur  vorherigen Praxis.

 

Auch entstehen durch den Umstand, dass die Krankenkassen der Auffassung sind, die Abmeldung des Leistungsberechtigten durch das Sozialamt führe nicht zur Entbindung der Kostenübernahmepflicht des Sozialamtes, erhebliche Kostenrisiken  und ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Die Einziehung der Krankenkassenchipkarte, wie von den Krankenkassen gefordert, führt in vielen Fällen zu einer nicht geringen Arbeitsmehrbelastung der Behördenmitarbeiter, da die Karten im Regelfall nicht nach erstmaliger Aufforderung zurück gegeben werden.

 

Zudem entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand dadurch, dass bei Vereinbarung von Leistungsvorbehalten eine Überprüfung und Entscheidung durch das Sozialamt weiterhin erforderlich bleibt.

 

Allein der Umstand eines geringeren Verwaltungsaufwandes während des Leistungsbezuges durch Entfallen der Ausgabe der Krankenscheine wiegt die oben geschilderten Nachteile der geplanten Regelung nicht auf.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                            Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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