Drucksache - 0959/4  

 
 
Betreff: Legale Fahrradzuwegung am S-Bahnhof Charlottenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Böhm 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.06.2014 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
08.07.2014 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
11.09.2014 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
12.02.2015 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.02.2015 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. Februar 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie auf der nördlichen Seite des S-Bahnhofes Charlottenburg, sowohl westlich wie auch östlich eine legale Zuwegung für Radfahrende zu den dortigen Stellplätzen und zum Bahnhof sicher gestellt werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die bestehenden Fahrradabstellanlagen sind teilweise direkt von der Straße aus zu erreichen, teilweise muss der Gehweg überquert werden, um sie nutzen zu können. Der Gehweg wird durch den Fußverkehr rege genutzt, da dieser Bereich sowohl durch die Umsteigesituation zwischen mehreren Personennahverkehrslinien als auch durch die Eingangssituation zur Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße geprägt wird. Die bauliche Erreichbarkeit der Fahrradabstellanlagen wäre problemlos herzustellen, allerdings könnten Gehwegmarkierungen oder -pflasterungen nicht verhindern, dass Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden entstehen würden. Eine Trennung von Fuß- und Radverkehr kann jedoch nicht erfolgen, ohne umfangreiche Umbauarbeiten auf dem gesamten Platz durchzuführen, da sich die Verkehrsströme nicht nur in eine Richtung verteilen, sondern diese mehreren, auch diagonal verlaufenden Wegen folgen. Das Absteigen für Radfahrende auf der Fahrbahn zum Erreichen der Radabstellanlagen ist durch die vorhandenen Bushaltestellen, Taxistände und Nachrückplätze zum Erreichen der Fahrradabstellanlagen gefahrlos möglich.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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