Drucksache - 0959/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. Februar 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie auf der nördlichen Seite des S-Bahnhofes Charlottenburg, sowohl westlich wie auch östlich eine legale Zuwegung für Radfahrende zu den dortigen Stellplätzen und zum Bahnhof sicher gestellt werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die bestehenden Fahrradabstellanlagen sind teilweise direkt von der Straße aus zu erreichen, teilweise muss der Gehweg überquert werden, um sie nutzen zu können. Der Gehweg wird durch den Fußverkehr rege genutzt, da dieser Bereich sowohl durch die Umsteigesituation zwischen mehreren Personennahverkehrslinien als auch durch die Eingangssituation zur Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße geprägt wird. Die bauliche Erreichbarkeit der Fahrradabstellanlagen wäre problemlos herzustellen, allerdings könnten Gehwegmarkierungen oder -pflasterungen nicht verhindern, dass Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden entstehen würden. Eine Trennung von Fuß- und Radverkehr kann jedoch nicht erfolgen, ohne umfangreiche Umbauarbeiten auf dem gesamten Platz durchzuführen, da sich die Verkehrsströme nicht nur in eine Richtung verteilen, sondern diese mehreren, auch diagonal verlaufenden Wegen folgen. Das Absteigen für Radfahrende auf der Fahrbahn zum Erreichen der Radabstellanlagen ist durch die vorhandenen Bushaltestellen, Taxistände und Nachrückplätze zum Erreichen der Fahrradabstellanlagen gefahrlos möglich.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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