Drucksache - 0502/2  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Rathjen/Wieseke/LienkeAndres, Evelyn
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.03.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Jugendhilfeausschuss Beratung
07.05.2003 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Geschäftsordnungsausschuss Beratung
14.05.2003 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.05.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Der Geschäftsordnungsausschuss

Der Geschäftsordnungsausschuss

empfiehlt der BVV, die BVV wolle beschließen:

 

“Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt unter Bezugnahme auf den BVV-Beschluss Nr. 50/1 vom 17.05.2001 folgendes Ergebnis der gemeinsam mit interessierten Kindern und Jugendlichen geführten intensiven Diskussion und Vorbereitungen zustimmend zur Kenntnis:

 

Eckpunktepapier

 

Kinder- und Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ziele

 

1.      Politik und Verwaltung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf respektieren und fördern aktiv die staatsbürgerlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen, indem diese bereits heute an den Entscheidungen beteiligt werden, die sie in Zukunft als Erwachsene betreffen.

2.      Wir wollen weniger über Kinder und Jugendliche reden als mit ihnen ins Gespräch kommen. Junge Menschen sind kompetente Gesprächspartner/innen, wenn es um ihre Lebenswelt geht. Deshalb qualifiziert ihre Mitwirkung politische Entscheidungen, von denen sie als Kinder und Jugendliche betroffen sind, ebenso wie die Arbeit jugendbezogener Institutionen.

3.      Es soll eine dauerhafte, für alle selbstverständliche Beteiligungskultur geschaffen werden, die potentiell allen Kindern und Jugendlichen im Bezirk zugänglich ist. Dazu werden altersgemäße Beteiligungsverfahren entwickelt, die das Interesse an politischem Engagement wecken und fördern.

4.      Durch das Kinder- und Jugendparlament und seine Arbeitsgemeinschaften und Projekte soll das Kennenlernen demokratischer Willensbildung sowie die Umsetzung und Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen gefördert werden.

 

Verfahren

 

1.      Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments werden durch Wahlen ermittelt, Jede Schule und jede Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sollte eine Person für das Kinder- und Jugendparlament wählen. Die Einrichtungen müssen die Wahl bis zum 27 Juni 2003 abgeschlossen haben.

2.      Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen ab der 5. Klassenstufe, die eine Schule oder Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk besuchen. Das aktive und passive Wahlrecht endet mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres.

3.      Das Kinder- und Jugendparlament hat seinen Schwerpunkt im Bereich Entscheidung und Vernetzung. Insbesondere zur vorbereitenden Arbeit richtet es Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften ein, an denen sich alle Kinder und Jugendlichen beteiligen können.

4.      Für jedes Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments wird eine Stellvertretung gewählt. Diese vertritt das Mitglied bei Verhinderung und rückt beim Ausscheiden des Mitglieds in das Kinder- und Jugendparlament nach. Die Reichenfolge der Stellvertretungen bemisst sich nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen; die Stellvertretungen vertreten gemäß dieser Reihenfolge.

5.      Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments und ihre Stellvertretungen werden in einem Wahlgang bestimmt. Gewählt ist, wer die meisten stimmen auf sich vereinigt. Jede gewählt Person kann nur eine Einrichtung im Kinder- und Jugendparlament vertreten.

6.      Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt. Die Einrichtungen sind verpflichtet, Ansprechpartner/innen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament zu benennen und jedem wahlberechtigten Jugendlichen das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Die Einrichtungen melden die Ansprechpartner/innen dem Bezirksamt. Die Einzelheiten der Durchführung regelt die jeweilige Einrichtung.

7.      (...)

8.      (...)

9.      Bei der Kooperation mit der BVV und ihren Ausschüssen wird das Kinder- und Jugendparlament von einem Beirat unterstützt, der aus dem für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes, je einer/einem Vertreter/in der in der BVV vertretenen Parteien und zwei Vertreter/innen des Bezirksschülerausschusses besteht.

10. Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments eine qualifizierte pädagogische Begleitung zur Verfügung zu stellen, nach Möglichkeit durch einen freien Träger. Dadurch sollen Arbeitsprozesse und Gruppendynamik unterstützt und Hilfestellungen im Umgang mit Politik und Verwaltung sowie bei organisatorischen Fragen geleistet werden. Ferner wird den Kindern und Jugendlichen ein dauerhafter Raum zur Verfügung gestellt und ihnen die Nutzung technischer Hilfsmittel (PC, Telefon, Fax) ermöglicht.

11. Für die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments werden zunächst Mittel des Jugendamtes zur Verfügung gestellt.

12. Das Kinder- und Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf soll im zweiten Quartal 2003 gewählt werden und seine Arbeit aufnehmen. Die Wahlperiode endet mit der Neukonstituierung des neugewählten Kinder- und Jugendparlaments.

13. Das Kinder- und Jugendparlament tritt zu mindestens einer Sitzung pro Quartal zusammen. Unabhängig davon treffen sich Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften des Kinder- und Jugendparlaments mit Ausnahme der Ferienzeiten monatlich.

14. Vom Schuljahr 2004/05 an ist die Wahlperiode das Schuljahr. Die Einrichtungen müssen die Wahl innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn des Schuljahres durchgeführt haben.

15. Das Kinder- und Jugendparlament gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt einen Vorstand, bestehend aus einem/einer Vorsitzenden und sechs gleichberechtigten Stellvertreter/innen. Der Vorstand lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Dem Vorstand sollen mindestens zwei Grundschüler/innen und ein/e Vertreter/in einer Jugendfreizeiteinrichtung und jeweils mindestens zwei Jungen und zwei Mädchen angehören.

16. Es ist ein kostenloses Bildungsangebot in Zusammenarbeit mit der Jungen Volkshochschule zu schaffen, um die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments auf ihre Aufgaben vorzubereiten und über die Strukturen der bezirklichen Verwaltung zu informieren.

17. Zu den Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sind alle Mitglieder des Bezirksamtes, die Vorsteherin der BVV, die Mitglieder des JHA und je ein/e Vertreter/in der in der BVV vertretenen Parteien einzuladen. Auf Verlangen des Kinder- und Jugendparlaments hat das für den Sachverhalt zuständige Mitglied des Bezirksamtes oder eine Vertretung an der Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments teilzunehmen.”

 

 
 

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