Drucksache - 0502/2
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Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der BVV, die BVV wolle beschließen: “Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt unter Bezugnahme auf den BVV-Beschluss Nr. 50/1 vom 17.05.2001 folgendes Ergebnis der gemeinsam mit interessierten Kindern und Jugendlichen geführten intensiven Diskussion und Vorbereitungen zustimmend zur Kenntnis: EckpunktepapierKinder- und
Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf Ziele1.
Politik und Verwaltung des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf respektieren und fördern aktiv die
staatsbürgerlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen, indem diese bereits
heute an den Entscheidungen beteiligt werden, die sie in Zukunft als Erwachsene
betreffen. 2.
Wir wollen weniger über Kinder und Jugendliche
reden als mit ihnen ins Gespräch kommen. Junge Menschen sind kompetente
Gesprächspartner/innen, wenn es um ihre Lebenswelt geht. Deshalb qualifiziert
ihre Mitwirkung politische Entscheidungen, von denen sie als Kinder und
Jugendliche betroffen sind, ebenso wie die Arbeit jugendbezogener
Institutionen. 3.
Es soll eine dauerhafte, für alle selbstverständliche
Beteiligungskultur geschaffen werden, die potentiell allen Kindern und
Jugendlichen im Bezirk zugänglich ist. Dazu werden altersgemäße
Beteiligungsverfahren entwickelt, die das Interesse an politischem Engagement
wecken und fördern. 4.
Durch das Kinder- und Jugendparlament und seine
Arbeitsgemeinschaften und Projekte soll das Kennenlernen demokratischer
Willensbildung sowie die Umsetzung und Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen
gefördert werden. Verfahren1.
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments werden
durch Wahlen ermittelt, Jede Schule und jede Jugendfreizeiteinrichtung im
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sollte eine Person für das Kinder- und
Jugendparlament wählen. Die Einrichtungen müssen die Wahl bis zum 27 Juni 2003
abgeschlossen haben. 2.
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen ab der
5. Klassenstufe, die eine Schule oder Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk
besuchen. Das aktive und passive Wahlrecht endet mit dem Erreichen des 21.
Lebensjahres. 3.
Das Kinder- und Jugendparlament hat seinen Schwerpunkt
im Bereich Entscheidung und Vernetzung. Insbesondere zur vorbereitenden Arbeit
richtet es Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften ein, an denen sich alle
Kinder und Jugendlichen beteiligen können. 4.
Für jedes Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments wird
eine Stellvertretung gewählt. Diese vertritt das Mitglied bei Verhinderung und
rückt beim Ausscheiden des Mitglieds in das Kinder- und Jugendparlament nach.
Die Reichenfolge der Stellvertretungen bemisst sich nach der Anzahl der
erhaltenen Stimmen; die Stellvertretungen vertreten gemäß dieser Reihenfolge. 5.
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments und ihre
Stellvertretungen werden in einem Wahlgang bestimmt. Gewählt ist, wer die
meisten stimmen auf sich vereinigt. Jede gewählt Person kann nur eine
Einrichtung im Kinder- und Jugendparlament vertreten. 6.
Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt. Die
Einrichtungen sind verpflichtet, Ansprechpartner/innen zur Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament zu benennen und jedem
wahlberechtigten Jugendlichen das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Die
Einrichtungen melden die Ansprechpartner/innen dem Bezirksamt. Die Einzelheiten
der Durchführung regelt die jeweilige Einrichtung. 7.
(...) 8.
(...) 9.
Bei der Kooperation mit der BVV und ihren Ausschüssen
wird das Kinder- und Jugendparlament von einem Beirat unterstützt, der aus dem
für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes, je einer/einem Vertreter/in
der in der BVV vertretenen Parteien und zwei Vertreter/innen des
Bezirksschülerausschusses besteht. 10.
Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Mitglieder des
Kinder- und Jugendparlaments eine qualifizierte pädagogische Begleitung zur
Verfügung zu stellen, nach Möglichkeit durch einen freien Träger. Dadurch
sollen Arbeitsprozesse und Gruppendynamik unterstützt und Hilfestellungen im
Umgang mit Politik und Verwaltung sowie bei organisatorischen Fragen geleistet
werden. Ferner wird den Kindern und Jugendlichen ein dauerhafter Raum zur
Verfügung gestellt und ihnen die Nutzung technischer Hilfsmittel (PC, Telefon,
Fax) ermöglicht. 11.
Für die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments werden
zunächst Mittel des Jugendamtes zur Verfügung gestellt. 12.
Das Kinder- und Jugendparlament
Charlottenburg-Wilmersdorf soll im zweiten Quartal 2003 gewählt werden und
seine Arbeit aufnehmen. Die Wahlperiode endet mit der Neukonstituierung des
neugewählten Kinder- und Jugendparlaments. 13.
Das Kinder- und Jugendparlament tritt zu mindestens
einer Sitzung pro Quartal zusammen. Unabhängig davon treffen sich
Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften des Kinder- und Jugendparlaments mit
Ausnahme der Ferienzeiten monatlich. 14.
Vom Schuljahr 2004/05 an ist die Wahlperiode das
Schuljahr. Die Einrichtungen müssen die Wahl innerhalb von vier Wochen nach dem
Beginn des Schuljahres durchgeführt haben. 15.
Das Kinder- und Jugendparlament gibt sich eine
Geschäftsordnung und wählt einen Vorstand, bestehend aus einem/einer
Vorsitzenden und sechs gleichberechtigten Stellvertreter/innen. Der Vorstand
lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Dem Vorstand sollen mindestens zwei
Grundschüler/innen und ein/e Vertreter/in einer Jugendfreizeiteinrichtung und
jeweils mindestens zwei Jungen und zwei Mädchen angehören. 16.
Es ist ein kostenloses Bildungsangebot in Zusammenarbeit
mit der Jungen Volkshochschule zu schaffen, um die Mitglieder des Kinder- und
Jugendparlaments auf ihre Aufgaben vorzubereiten und über die Strukturen der
bezirklichen Verwaltung zu informieren. 17.
Zu den Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sind
alle Mitglieder des Bezirksamtes, die Vorsteherin der BVV, die Mitglieder des
JHA und je ein/e Vertreter/in der in der BVV vertretenen Parteien einzuladen.
Auf Verlangen des Kinder- und Jugendparlaments hat das für den Sachverhalt
zuständige Mitglied des Bezirksamtes oder eine Vertretung an der Sitzung des
Kinder- und Jugendparlaments teilzunehmen.” |
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