Drucksache - 0781/4  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.11.2013 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt

 

1. Mündliche Anfrage               Helmut Süß

              CDU-Fraktion

              Seniorenclub Cunostraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der derzeitige Stand bei der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes des Bezirksamts für Seniorenarbeit?
     
  2. Wie geht das Bezirksamt mit den 2000 Unterschriften für den Erhalt des Seniorenclubs Cunostraße um?

 

Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

2. Mündliche Anfrage              Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Sozialraumorientierte Planungskoordination

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es in Charlottenburg - Wilmersdorf eine Sozialraumorientierte Planungs-koordination und wie ist sie personell ausgestattet?

 

  1. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wird, weshalb hat das Bezirksamt keine Mittel vom Senat in Anspruch genommen (siehe Drucksache 17/12628 Abgeordnetenhaus von Berlin)?

 

Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.

 

3. Mündliche Anfrage               Dr. Petra Vandrey

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Schulessen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie sind die Schul - Testessen gelaufen: Wer hat daran teilgenommen, wie war das Ergebnis und inwieweit haben die Schulen (Mittagessensausschüsse und Schüler/innen) daran mitgewirkt?
  2. Wird es, wie geplant, ab Februar 2014 Verträge mit neuen Caterern geben?

 

Die Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.

 

4. Mündliche Anfrage               Karsten Sell

              CDU-Fraktion

              Auswirkungen des Lärmgutachtens zum Weinbrunnen

              am Rüdesheimer Platz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse zieht die Bezirksstadträtin Fr. Jantzen aus dem Lärmgutachten zum Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz?
     
  2. Welche Auswirkungen hat das Lärmgutachten für den Betreiber des Weinbrunnens?

 

Die Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.

 

5. Mündliche Anfrage              Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Tunneldeckensanierung der U2 zwischen

              Ernst-Reuter-Platz und Zoologischer Garten

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird die Sanierung der Tunneldecke der U2 in welchen  Bauabschnitten beginnen und voraussichtlich beendet sein?

 

  1. Wie wird der Oberflächenverkehr (hier Buslinien) voraussichtlich von wann bis wann umgeleitet bzw. unterbrochen?

 

Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

6. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Wohnungen für Empfänger/innen im Bereich des

              SGB II im Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in der BVV am 24. Oktober 2013 äußerte das Bezirksamt, " dass derzeitig keine Problemstellungen hinsichtlich der WAV und der AV-Wohnen erkennbar sind" (siehe Drucksache 0751/4).
    Bedeutet dies, dass Empfänger/innen im Bereich des SGB II in Charlottenburg-Wilmersdorf keine Schwierigkeiten haben, ihre Wohnungen zu finanzieren?

 

  1. Kann zudem daraus gefolgert werden, in Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es keine Zwangsumzüge mehr und Empfänger/innen im Bereich des SGB II finden im Bezirk Wohnungen, die sie finanzieren können?

 

Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

7. Mündliche Anfrage               Marion-Ise Halten-Bartels

(vormals 9.)              CDU-Fraktion

              Caritas-Begegnungsstätte in der Mierendorffstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Begegnungsstätte der Caritas in der Mierendorffstraße vor der Schließung steht und welche Schritte kann das Bezirksamt möglicherweise zum Erhalt unternehmen?

 

Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.

 

 

8. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias,

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Behindertenrechtskonvention

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Was sind die wesentlichen Ergebnisse des Workshops für den Aktionsplan

UN BRK und wie ist das weitere Verfahren geplant?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

das Bezirksamt beantwortet diese Anfrage wie folgt:

 

Im Rahmen des bezirklichen Zukunftsforums "Aktionsplan UN-BRK" am 31.10.2013 fanden Workshops zu den drei Handlungsfeldern

  • Teilnahme am Arbeitsleben
  • Bewusstseinsbildung und
  • Barrierefreiheit

statt.

 

Der Behindertenbeirat hat in seiner Sitzung am 18.11.2013 Durchführung und Verlauf des Zukunftsforums positiv bewertet und gelobt.

 

Die in den Workshops erarbeiteten Ergebnisse - Vorschläge für Ziele und konkrete Maßnahmen - sowie einige wenige weitere Punkte wurden Mitte November 2013 vom bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung an alle Teilnehmer/innen des Zukunftsforums sowie alle Mitglieder des Behinderbeirates zur Information und mit der Bitte um Ergänzung bzw. Berichtigung per E-Mail versendet.

 

In Kürze werden formulierte Maßnahmen vom bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung auf ihre Realisierbarkeit überprüft und verbindliche, personelle Zuständigkeiten hinsichtlich der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen geklärt. Sobald der erste vollständige, vom Behindertenbeirat befürwortete Entwurf des Aktionsplanes vorliegt, wird dieser dem Bezirksamt mit der Bitte um Beschlussfassung und Weiterleitung an die Bezirksverordnetenversammlung als Vorlage zur Kenntnisnahme übermittelt. Dies ist für das erste Quartal 2014 geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

Naumann

 

9. Mündliche Anfrage               Albrecht Förschler

(vormals 7.)              CDU-Fraktion

              Jugendhilfe: Nebensache?

 

Aus Anlass einschlägiger Presseberichte frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Welche Gründe haben die Bezirksstadträtin dazu bewogen, dem Jugendhilfeausschuss keine Mitteilung über die seit März vorliegende Klage des Kita-Eigenbetriebs Nordwest gegen die Senatsfinanzverwaltung zu machen?
     
  2. Welcherart Auswirkungen könnte diese schwebende Rechtslage für die Versorgung der Kinder mit Kitaplätzen in Charlottenburg-Wilmersdorf im kommenden Jahr haben?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

sehr geehrter Herr Förschler,

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt

 

Zu 1.:

Die Bezirksstadträtin für Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt hat den Jugendhilfeausschuss am 17. September 2013 im Bericht aus der Sitzung des Verwaltungsrats des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Nordwest hinsichtlich der Klage informiert, dass hierzu die Eigenbetriebe Nordwest und City gemeinsam mit den aufsichtführenden Bezirken und den Senatsverwaltungen Inneres, Finanzen und Jugend nach einer außergerichtlichen Klärung suchen. Mit der Klage wollten die Eigenbetriebe eine Klärung darüber herbeiführen, dass die vorläufige Haushaltswirtschaft für sie nicht gelte, um insbesondere hinsichtlich der Einstellung von Erzieher/innen keine wirtschaftlichen und Wettbewerbsnachteile gegenüber den freien Trägern von Kindertagesstätten zu haben.

 

Zwischenzeitlich ist es zwischen den Beteiligten zu einer Einigung gekommen, dass die Eigenbetriebe auch unter der vorläufigen Haushaltswirtschaft Personal einstellen und Baumaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen beauftragen können, ohne jeweils um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen zu müssen. Vor diesem Hintergrund werden der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Herr Höhne, und die Bezirksstadträtin für Jugend dem Verwaltungsrat in der Sitzung am 28.11.2013 die Rücknahme der Klage empfehlen. Es ist davon auszugehen, dass der Verwaltungsrat der Empfehlung folgen und die Klage zurückgenommen wird.

 

 

Zu 2.:

Die Klage und die unterschiedliche Rechtsauffassung hinsichtlich der Geltung der Regelungen zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung der Senatsverwaltung für Finanzen hatte und hat keine Auswirkungen auf die Versorgung mit Kitaplätzen in Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

 

10. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

              Zeugnisvorlage von Schüler/innen im Jobcenter

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In den Medien ist bekannt geworden, dass auch in Berlin Schüler/innen aus Familien im Bezug von Arbeitslosengeld II von den Jobcentern aufgefordert wurden/werden, dieses aufzusuchen und ihre Zeugnisse vorzuweisen.
    Geschieht dies auch im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

  1. Wie positioniert sich das Bezirksamt hierzu und meint das Bezirksamt nicht, dass eine Bescheinigung ausreicht, dass die Angefragten noch die Schule besuchen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Im Rechtskreis SGB II gilt man mit der Vollendung des 15. Lebensjahres als erwerbsfähig. Als "erwerbsfähiger Hilfebedürftiger" - wie das in den Worten des Gesetzes SGB II heißt - unterliegt jeder dem Grundsatz des "Förderns" und des "Forderns". Alle Möglichkeiten  zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit sind auszuschöpfen - insbesondere durch den Einsatz der eigenen Arbeitskraft. 

 

Jugendliche, die sich in der allgemeinbildenden Schulausbildung befinden, sind vom  "Einsatz  ihrer Arbeitskraft" (§ 10 SGB II) befreit. Ein guter Schulabschluss ist die wichtigste Voraussetzung beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Arbeit.  Zum Bereich des "Förderns und Fordern" gehören frühzeitige Kontakte mit SchülerInnen - insbesondere in den Schulentlassklassen - um den weiteren beruflichen Lebensweg zu besprechen.

 

Ziel ist der nahtlose Übergang nach der Schule in Ausbildung oder Arbeit um Arbeitslosigkeit und den weiteren Bezug von Leistungen nach dem SGB II zu verhindern. Darum werden Schüler ab dem Beginn des Schulentlassjahres vom Jobcenter angeschrieben bzw. eingeladen und um Vorlage ihrer Zeugnisse gebeten.

 

In der Beratung geht es um Fragen der beruflichen Zukunft nach Ende der Schulzeit.  Diese - insbesondere wenn die Aufnahme einer Ausbildung geplant ist - ist immer auch mit schulischen/ theoretischen Anforderungen verbunden. Eine Beurteilung der individuellen Eignung und Chancen für das erfolgreiche Absolvieren von z.B. einer Ausbildung  ist ohne die Berücksichtigung der bisherigen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft nicht möglich. Zeugnisse spielen  also in der Beratung und Vermittlung junger Menschen eine wichtige Rolle.

 

Durch die Übertragung der Ausbildungsvermittlung auf den Rechtskreis SGB III erfolgt bei Ausbildungswunsch die weitere Beratung diesbezüglich durch die Berufsberater der Agentur für Arbeit. Voraussetzung zur Überleitung ist jedoch die Klärung der "Ausbildungsreife" - wozu sowohl die schulischen Leistungen als auch die persönliche Eignung - insbesondere ob ein gefestigter Berufswunsch vorliegt - gehört.

 

Somit ist die persönliche Vorsprache und Vorlage der Zeugnisse in den beschriebenen Fällen ein wichtiger Bestandteil der passgenauen Beratung und Förderung der Jugendlichen.

 

Sie fragen nach der Positionierung des Bezirksamts in dieser Frage. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass das Bezirksamt die Anforderung von Zeugnissen in den von mir beschriebenen Zusammenhängen für erforderlich hält. Es gibt mit Sicherheit auch Fallkonstellationen, in denen auf eine Vorlage des Zeugnisses verzichtet werden kann. Ein genereller Verzicht darauf widerspricht aber der Intention des Gesetzes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

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BVV-017/3

Ausdruck vom: 19.11.2013

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