Drucksache - 0781/4
1. Mündliche Anfrage Helmut Süß CDU-Fraktion Seniorenclub Cunostraße
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
2. Mündliche Anfrage Norbert Wittke SPD-Fraktion Sozialraumorientierte Planungskoordination
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.
3. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schulessen
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
4. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Auswirkungen des Lärmgutachtens zum Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
5. Mündliche Anfrage Norbert Wittke SPD-Fraktion Tunneldeckensanierung der U2 zwischen Ernst-Reuter-Platz und Zoologischer Garten
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
6. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wohnungen für Empfänger/innen im Bereich des SGB II im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
7. Mündliche Anfrage Marion-Ise Halten-Bartels (vormals 9.) CDU-Fraktion Caritas-Begegnungsstätte in der Mierendorffstraße
Ich frage das Bezirksamt:
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Begegnungsstätte der Caritas in der Mierendorffstraße vor der Schließung steht und welche Schritte kann das Bezirksamt möglicherweise zum Erhalt unternehmen?
Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
8. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Behindertenrechtskonvention
Ich frage das Bezirksamt:
Was sind die wesentlichen Ergebnisse des Workshops für den Aktionsplan UN BRK und wie ist das weitere Verfahren geplant?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet diese Anfrage wie folgt:
Im Rahmen des bezirklichen Zukunftsforums "Aktionsplan UN-BRK" am 31.10.2013 fanden Workshops zu den drei Handlungsfeldern
statt.
Der Behindertenbeirat hat in seiner Sitzung am 18.11.2013 Durchführung und Verlauf des Zukunftsforums positiv bewertet und gelobt.
Die in den Workshops erarbeiteten Ergebnisse - Vorschläge für Ziele und konkrete Maßnahmen - sowie einige wenige weitere Punkte wurden Mitte November 2013 vom bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung an alle Teilnehmer/innen des Zukunftsforums sowie alle Mitglieder des Behinderbeirates zur Information und mit der Bitte um Ergänzung bzw. Berichtigung per E-Mail versendet.
In Kürze werden formulierte Maßnahmen vom bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung auf ihre Realisierbarkeit überprüft und verbindliche, personelle Zuständigkeiten hinsichtlich der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen geklärt. Sobald der erste vollständige, vom Behindertenbeirat befürwortete Entwurf des Aktionsplanes vorliegt, wird dieser dem Bezirksamt mit der Bitte um Beschlussfassung und Weiterleitung an die Bezirksverordnetenversammlung als Vorlage zur Kenntnisnahme übermittelt. Dies ist für das erste Quartal 2014 geplant.
Mit freundlichen Grüßen Naumann
9. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler (vormals 7.) CDU-Fraktion Jugendhilfe: Nebensache?
Aus Anlass einschlägiger Presseberichte frage ich das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Förschler, das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt
Zu 1.: Die Bezirksstadträtin für Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt hat den Jugendhilfeausschuss am 17. September 2013 im Bericht aus der Sitzung des Verwaltungsrats des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Nordwest hinsichtlich der Klage informiert, dass hierzu die Eigenbetriebe Nordwest und City gemeinsam mit den aufsichtführenden Bezirken und den Senatsverwaltungen Inneres, Finanzen und Jugend nach einer außergerichtlichen Klärung suchen. Mit der Klage wollten die Eigenbetriebe eine Klärung darüber herbeiführen, dass die vorläufige Haushaltswirtschaft für sie nicht gelte, um insbesondere hinsichtlich der Einstellung von Erzieher/innen keine wirtschaftlichen und Wettbewerbsnachteile gegenüber den freien Trägern von Kindertagesstätten zu haben.
Zwischenzeitlich ist es zwischen den Beteiligten zu einer Einigung gekommen, dass die Eigenbetriebe auch unter der vorläufigen Haushaltswirtschaft Personal einstellen und Baumaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen beauftragen können, ohne jeweils um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen zu müssen. Vor diesem Hintergrund werden der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Herr Höhne, und die Bezirksstadträtin für Jugend dem Verwaltungsrat in der Sitzung am 28.11.2013 die Rücknahme der Klage empfehlen. Es ist davon auszugehen, dass der Verwaltungsrat der Empfehlung folgen und die Klage zurückgenommen wird.
Zu 2.: Die Klage und die unterschiedliche Rechtsauffassung hinsichtlich der Geltung der Regelungen zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung der Senatsverwaltung für Finanzen hatte und hat keine Auswirkungen auf die Versorgung mit Kitaplätzen in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen Bezirksstadträtin
10. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zeugnisvorlage von Schüler/innen im Jobcenter
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
Im Rechtskreis SGB II gilt man mit der Vollendung des 15. Lebensjahres als erwerbsfähig. Als "erwerbsfähiger Hilfebedürftiger" - wie das in den Worten des Gesetzes SGB II heißt - unterliegt jeder dem Grundsatz des "Förderns" und des "Forderns". Alle Möglichkeiten zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit sind auszuschöpfen - insbesondere durch den Einsatz der eigenen Arbeitskraft.
Jugendliche, die sich in der allgemeinbildenden Schulausbildung befinden, sind vom "Einsatz ihrer Arbeitskraft" (§ 10 SGB II) befreit. Ein guter Schulabschluss ist die wichtigste Voraussetzung beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Arbeit. Zum Bereich des "Förderns und Fordern" gehören frühzeitige Kontakte mit SchülerInnen - insbesondere in den Schulentlassklassen - um den weiteren beruflichen Lebensweg zu besprechen.
Ziel ist der nahtlose Übergang nach der Schule in Ausbildung oder Arbeit um Arbeitslosigkeit und den weiteren Bezug von Leistungen nach dem SGB II zu verhindern. Darum werden Schüler ab dem Beginn des Schulentlassjahres vom Jobcenter angeschrieben bzw. eingeladen und um Vorlage ihrer Zeugnisse gebeten.
In der Beratung geht es um Fragen der beruflichen Zukunft nach Ende der Schulzeit. Diese - insbesondere wenn die Aufnahme einer Ausbildung geplant ist - ist immer auch mit schulischen/ theoretischen Anforderungen verbunden. Eine Beurteilung der individuellen Eignung und Chancen für das erfolgreiche Absolvieren von z.B. einer Ausbildung ist ohne die Berücksichtigung der bisherigen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft nicht möglich. Zeugnisse spielen also in der Beratung und Vermittlung junger Menschen eine wichtige Rolle.
Durch die Übertragung der Ausbildungsvermittlung auf den Rechtskreis SGB III erfolgt bei Ausbildungswunsch die weitere Beratung diesbezüglich durch die Berufsberater der Agentur für Arbeit. Voraussetzung zur Überleitung ist jedoch die Klärung der "Ausbildungsreife" - wozu sowohl die schulischen Leistungen als auch die persönliche Eignung - insbesondere ob ein gefestigter Berufswunsch vorliegt - gehört.
Somit ist die persönliche Vorsprache und Vorlage der Zeugnisse in den beschriebenen Fällen ein wichtiger Bestandteil der passgenauen Beratung und Förderung der Jugendlichen.
Sie fragen nach der Positionierung des Bezirksamts in dieser Frage. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass das Bezirksamt die Anforderung von Zeugnissen in den von mir beschriebenen Zusammenhängen für erforderlich hält. Es gibt mit Sicherheit auch Fallkonstellationen, in denen auf eine Vorlage des Zeugnisses verzichtet werden kann. Ein genereller Verzicht darauf widerspricht aber der Intention des Gesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
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