Drucksache - 0758/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. September 2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der anstehenden Weiterentwicklung des Breitscheidplatzes sich ausdrücklich für den dauerhaften Erhalt des Brunnens an seinem jetzigen Standort auszusprechen. Ebenso nachdrücklich möge sich das Bezirksamt für den Erhalt der auf dem Breitscheidplatz befindlichen Bäume einsetzen. Wenn aus stadtgestalterischen beziehungsweise aus stadttechnischen Gründen Bäume wegfallen müssen, müssen adäquate Ersatzpflanzungen folgen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Diskussionen im politischen Raum und das Anrainerverfahren haben deutlich werden lassen, dass die von allen Beteiligten als wünschenswert erachteten Veränderungen der Nutzungen des Breitscheidplatzes in erster Linie nicht durch bauliche Maßnahmen zu erzielen sind. In die Schnittmenge der verschiedensten Vorstellungen rücken vielmehr die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Platzes als Begegnungsort und die Bedeutung der Aufenthaltsqualität. Die Meinungsbildung über den Umfang und die Art der sich auf dem Platz präsentierenden Veranstaltungen ist noch nicht abgeschlossen und wird im zuständigen Fachausschuss fortgesetzt. Auch wird das Nutzungs- und Gestaltungsstatut Breitscheidplatz entsprechend fortgeschrieben. Die im Rahmen des Dialogverfahrens vorgestellten Umgestaltungsvarianten von Stadtmöbel- und Baumanordnung sollen die konzeptionelle Ausrichtung der zukünftigen Platznutzung begleiten. Ihre Planung und Realisierung ist jedoch erst dann sinnvoll, wenn die Planungen der BVG zu den angekündigten Tunnelsanierungsarbeiten an der U-Bahnlinie 2 abgeschlossen sind. Damit werden dann auch die Auswirkungen auf den vorhandenen Baumbestand erkennbar werden, die wiederum in die geforderten adäquaten Ersatzpflanzungen münden. Die 2013 entbrannte Debatte über den 1983 geschaffenen Weltkugelbrunnen ist mittlerweile verstummt, der Wasserklops wird also an seinem angestammten Platz verbleiben können.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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