Drucksache - 0713/4  

 
 
Betreff: Baden im Halensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr.Vandreys/Kaas Elias/Kempf/Schwarz/Drews/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beratung
20.12.2013 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2014 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.01.2014 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass der Halensee wieder ein offizieller Badesee wird.

Die Senatsverwaltung soll gebeten werden, das notwendige Gewässerprofil erstellen zu lassen und zu prüfen, ob der Halensee wieder in die Badegewässerverordnung mit aufgenommen werden und eine Anmeldung als EU-Badestelle erfolgen kann.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt mit:

 

Zu dieser Angelegenheit hat das Gesundheitsamt Folgendes mitgeteilt:

 

"Die Qualität des Badewassers der für Berlin ausgewiesenen Bäder und Badestellen wird entsprechend einer EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer sowie der Berliner Badegewässererordnung während der Badesaison vom 15.05.-15.09. regelmäßig (in 14tägigem Turnus) überwacht. Darüber hinaus werden bestimmte Gewässer, wie z. B. auch der Halensee als nicht EU-Badegewässer, in einem Sondermessprogramm analog der o. g. Gewässer mitbeprobt.

 

Die EU-Richtlinie gibt bestimmte Gütekriterien für die ausgewiesenen Badegewässer vor. Deren Einhaltung wird durch bestimmte mikrobiologische und physikalisch-chemische Untersuchungen sowie durch Untersuchungen auf Algenwachstum regelmäßig überwacht. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wird auf bestimmte Keime (sogenannte Indikatorkeime) untersucht, für deren Nachweis es Grenz- und Richtwerte gibt. Dabei handelt es sich um E-Coli, Intestinale Enterokokken und Coliforme Bakterien. In der EU-Badegewässerrichtlinie ist festgelegt, dass bei den Badegewässern mind. 95% der untersuchten Proben unter den festgelegten Grenzwerten liegen müssen.

 

 

 

Die mikrobiologische Wasserqualität hat sich im Halensee durch den vor einigen Jahren errichteten Bodenfilter deutlich verbessert, unterliegt aber weiterhin Schwankungen. Insgesamt wurde der Halensee in der Badesaison 2013 zehnmal an jeweils zwei Stellen (ehem. Freibad und Liegewiese) beprobt. In der Badesaison 2013 wurde der Grenzwert für die coliformen Bakterien zweimal überschritten, bei weiteren zwei Proben lagen die Ergebnisse knapp unter den Grenzwerten.

 

Aus der Beurteilung der mikrobiologischen Befunde der Untersuchungen des Wassers des Halensees ergeben sich keine Bedenken, das Baden dort wieder zuzulassen."

 

Das Bezirksamt hatte bereits 2012 die für Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angeschrieben und um Auskunft über die einzureichenden Unterlagen gebeten und leider keine Auskunft erhalten. Nunmehr hat sich das Bezirksamt an den zuständigen Staatssekretär gewandt und die Aufnahme des Halensees in die Badegewässerverordnung beantragt. Eine Antwort steht noch aus.

 

Die von uns angeschriebene Senatsverwaltung für Gesundheit teilt mit, dass es aus ihrer Sicht noch einige offene Fragen gibt, die der Klärung bedürfen. Sie werden deshalb zu einem Fachgespräch aller Beteiligter auf Fachebene einladen.

 

 

Das Bezirksamt wird weiter unaufgefordert dazu berichten und bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann              Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 

 

 


 

 
 

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