Drucksache - 0709/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten:
Der BVV ist bis zum 15.06.2014 zu berichten.
Begründung: Nach der Bauordnung des Landes Berlin ist bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten. Ihre Ausgestaltung differenziert erheblich .Eine Spielplatzsatzung wäre dabei hilfreich.
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