Drucksache - 0709/4  

 
 
Betreff: Spielplätze in privaten Bauvorhaben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoss-Müller 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beratung
20.12.2013 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz vertagt   
11.02.2014 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz vertagt   
11.11.2014 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz vertagt   
09.12.2014 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz vertagt   
10.02.2015 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz zurückgezogen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
23.10.2013 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
27.11.2013 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
11.12.2013 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
28.05.2014 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
25.06.2014 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten:

 

  1. Bauherren bei der Errichtung von Spielplätzen für Kinder gem. § 8 Abs. 2 und 3 BauO Bln zu unterstützen,

 

  1. für Charlottenburg-Wilmersdorf eine "Spielplatz-Satzung" zu erarbeiten, aus der Bauherren die Kriterien einer altersgemäßen Spielplatzgestaltung entnehmen können,

 

  1. Bauherren zu ermutigen, aus gesellschaftlicher Verantwortung entsprechende Spiel- und Begegnungsflächen für Kinder zu schaffen und zu erhalten.

 

Der BVV ist bis zum 15.06.2014 zu berichten.

 

Begründung:

Nach der Bauordnung des Landes Berlin ist bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten. Ihre Ausgestaltung differenziert erheblich .Eine Spielplatzsatzung wäre dabei hilfreich.

 


 

 
 

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