Drucksache - 0708/4  

 
 
Betreff: Planungssicherheit für das UCW
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Böhm/Dr.Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Planungssicherheit für das UCW

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.09.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das UCW - Unternehmerinnen- und Gründerinnenzentrum Charlottenburg-Wilmersdorf am Standort Sigmaringer Str. 1 zu erhalten. Dazu sind durch das Bezirksamt folgende Varianten zu prüfen und einschließlich Wirtschaftlichkeitsrechnung für das Land Berlin darzustellen:

 

?     Fortsetzung des Hausverwaltervertrages mit der GSE gGmbH über den 31.12.2015 hinaus

?     Prüfung von möglichen  Treuhandvertragsmodellen

?     Einholung weiterer Angebote zu gemeinnützigen Bewirtschaftungs- bzw. Betreibermodellen mittels Interessenbekundung.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2013 zu berichten.

 

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Vorbemerkung: Die Drucksachen 0415/4 und 0708/4 werden aufgrund der Thematik zusammen beantwortet.

 

Entsprechend der Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung, das Unternehmerinnen- und Gründerinnenzentrum Charlottenburg-Wilmersdorf (UCW) am Standort Sigmaringer Str. 1 zu erhalten, beabsichtigt das Bezirksamt, den mit der GSE gGmbh geschlossenen Hausverwaltervertrag fortzusetzen und vorzeitig bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

 

Das Bezirksamt hat sich bei seiner Entscheidung intensiv mit der Frage auseinander gesetzt, wie die Zukunft des Grundstücks Brandenburgische Str. 2/ Gasteiner Str. 17, 18/ Sigmaringer Str. 1 gestaltet werden soll, um allen Nutzer/innen (UCW / Atelierhaus / Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek) gerecht zu werden.

 

Neben der Fortsetzung des Hausverwaltervertrages mit der GSE gGmbH über den 31.12.2015 hinaus stand auch der Abschluss eines Treuhandvertrages auf dem Prüfstand.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte mit Schreiben vom 22.06.2012 den Bezirken diesbezüglich mitgeteilt, dass eine Eigentumsübertragung von landeseigenen Grundstücken an die GSE gGmbH (GSE) zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch im Einzelfall genau zu begründen ist, sofern sich die Übertragung für das Land Berlin als wirtschaftlich sinnvoll erweist. Es ist davon auszugehen, dass dies gleichermaßen auch für eine Eigentumsübertragung an etwaige andere Interessenten gilt. Der Umstand, dass durch die Eigentumsübertragung eine Entlastung von sog. buw-Kosten im bezirklichen Haushalt eintritt, kann lt. Schreiben der Senatsverwaltung ausdrücklich nicht allein maßgeblich als Begründung einer wirtschaftlichen Abwägung dienen. Die Aufgabe von Eigentum an landeseigenen Grundstücken ist dabei auch immer unter dem Aspekt des Risikomanagements zu betrachten, da das Land Berlin gehalten ist, sein Vermögen nicht ungerechtfertigten Risiken zu unterwerfen, selbst wenn die Geschäfte eines zukünftigen Treuhänders seriös und verantwortungsvoll geführt werden. Diese Risiken bestehen z. B. bereits darin, dass das Land Berlin nur noch über seine Rechte als Treugeber Einfluss nehmen kann, während sämtliche originären Rechte als Grundstückseigentümer aufgegeben werden.

 

Die Wahrung dieser Rechte ist bei der derzeit gewählten Variante des Hausverwaltervertrages mit der GSE unmittelbar gegeben. Auch bildet der zwischen der GSE und der Senatsverwaltung für Jugend und Familie bzw. Senatsverwaltung für Soziales am 21.12.1995 abgeschlossene, unbefristet laufende Treuhandvertrag die Grundlage, dass die Sanierung und Instandsetzung der aufstehenden Gebäude des Grundstücks Brandenburgische Str. 2/ Gasteiner Str. 17, 18/ Sigmaringer Str. 1 aus Bewirtschaftungsüberschüssen ermöglicht wird.

 

Seitens des Landes Berlin bestehen aus den beiden v. g. Verträgen weitgehende Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Arbeit der GSE als Hausverwalter, die bei einem anderen Vertragspartner in dieser Form nicht gegeben sind. Aus diesem Grund sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, weitere Angebote zu gemeinnützigen Bewirtschaftungs- bzw. Betreibermodellen mittels Interessenbekundung einzuholen.

 

Im Hinblick darauf, dass kurz- bis mittelfristig Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen an allen Gebäudeteilen mit einem Auftragsvolumen von insgesamt ca. 1,3 Mio. ? zu beauftragen, zu koordinieren und abzurechnen sind, bedarf es einer professionellen und vertrauensvollen Zusammenarbeit der Vertragspartner, die mit der gegebenen Vertragskonstellation mit der GSE (Hausverwalter- / Treuhandvertrag) hinreichend gegeben ist.

 

Bereits im Laufe des Jahres 2014 kann mit ersten Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen begonnen werden, da zu diesem Zeitpunkt entsprechende Rücklagen zur Verfügung stehen werden. Für eine kontinuierliche Umsetzung der baulichen Maßnahmen und um den Mieter/innen des UCW, aber auch den Künstler/innen der Ateliers Planungssicherheit zu signalisieren, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Verlängerung des Hausverwaltervertrages mit der GSE bis zum 31.12.2020 zzgl. Verlängerungsoption zweckmäßig und vertretbar. Die GSE hat bereits ihre Bereitschaft signalisiert, den bis zum 31.12.2015 laufenden Hausverwaltervertrag vorfristig zu verlängern.

 

Einzelheiten der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Gebäudebereitstellungsformen "Verbleib im Vermögen des Landes Berlin (Bezirk), Bewirtschaftung mittels Hausverwaltervertrag" bzw. "Eigentumsübertragung mittels Abschluss eines Treuhandvertrages" bittet das Bezirksamt, der vertraulichen Anlage (nicht öffentlich) zu entnehmen.

 

Insbesondere auch im Hinblick auf die neue Liegenschaftspolitik des Senats, die die Daseinsvorsorge für das Land Berlin wieder verstärkt in den Vordergrund stellt, ist ein so zentraler Standort wie das Grundstück Brandenburgische Str. 2/ Gasteiner Str. 17, 18/ Sigmaringer Str. 1 zu erhalten. Wirtschaftliche Vorteile, das Grundstück in ein "Treuhand-Modell" zu entlassen, sind nicht erkennbar. Die nunmehr beabsichtigte Vorgehensweise berücksichtigt die Interessen der Nutzer/innen aus Sicht des Bezirksamtes in umfassender Weise und sichert die politisch gewünschte Existenz des UCW auf Dauer.

 

Zum Mehrwert des Hauses Pangea wird das Bezirksamt zu einem späteren Zeitpunkt gesondert Stellung nehmen.

 

Das Bezirksamt bittet, die Beschlüsse als erledigt zu betrachten.

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeister

 

 


 

 
 

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