Drucksache - 0687/4  

 
 
Betreff: Jugendhilfeplan erstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Neuhoff/Röder 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.08.2013 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
05.09.2013 
34. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.09.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einen Jugendhilfeplan zu erstellen und diesen stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII §11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII §13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII §16 erfolgen.

Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:

 

-          bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden, Platzzahlen, Anzahl Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit)

-          Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen

-          Größe der jeweiligen Zielgruppe

-          Sozialindex

-          Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung

 

Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als Ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.

Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss und mit den freien Trägern der Jugendhilfe diskutiert werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2014 erstmals und danach fortlaufend zu berichten.

 

 

 

Hierzu wird folgendes berichtet:

 

Auf der Grundlage der §§ 78, 80 SGB VIII i.V.m. §§ 4, 44 AG KJHG ist die Erstellung dieses Jugendhilfeplanes ein partizipativer Prozess und eine auf Dauer angelegte Aufgabe und soll einmal in jeder Wahlperiode fortgeschrieben werden. Er umfasst:

 


In diesem Kontext stellt Jugendhilfeplanung einen längerfristigen Prozess dar.

 

 

Das Jugendamt hat auftragsgemäß mit der Erstellung des Jugendhilfeplanes für die Aufgabenbereiche gemäß § 11, § 13 und § 16 SGB VIII begonnen:

 

Als erster Schritt wurden Sozialstrukturdaten, der Bestand an Angeboten, die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien aufgezeigt und ansatzweise erste Bedarfe thematisiert. Die bisherigen Ergebnisse wurden dem Jugendhilfeausschuss in der 46. Sitzung am 27.05.2014 in einem 48-seitigen Entwurf vorgelegt.

Im weiteren Verfahren werden in den AG's und den zu beteiligenden Gremien ergänzende Hinweise aufgenommen und Bedarfe diskutiert.

 

Der Jugendhilfeplan wird in der 2. Jahreshälfte 2014 entsprechend ergänzt und wird dem JHA zu den Haushaltsberatungen vorgelegt. Der BVV wird im ersten Quartal 2015 berichtet.

 

 

 

 

 

 

Reinhard Naumann              Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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