Drucksache - 0488/2
Die BVV möge beschließen: Zu dem vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Datum vom 21.01.2003 durch die Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport vorgelegten Eckpunktepapier, betreffend das Kinder- und Jugendparlament, werden die im Folgenden genannten Änderungen anempfohlen: zum Abschnitt “Ziele”: Im Punkt 2 wird der 3. Satz ersatzlos gestrichen Zum Abschnitt “Verfahren”: 1. Im Punkt 2, Satz 1 wird das passive Wahlrecht ab Klassenstufe 5, das aktive Wahlrecht ab Klassenstufe 3 festgeschrieben. 2. Der Punkt 3, Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: “Zur Vorbereitung seiner Arbeit richtet es Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften ein, an denen sich Kinder und Jugendliche beteiligen können.”. 3. Im Punkt 6 soll der 2. Satz wie folgt geändert werden: “Jede Einrichtung ist verpflichtet, Ansprechpartner zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Kinder-und Jugendparlament zu bestimmen.”. 4. In Punkt 7, Satz 2 wird die Textpassage von “Der Beschluß…” bis “…aufgenommen werden;” ersatzlos gestrichen. 5. Der Punkt 7 wird durch folgenden Text ergänzt: “Beschlüsse ohne kommunalpolitischen Bezug werden durch das Bezirksamt, Abt. Jug., an die zuständigen Stellen/ Entscheidungsträger mit Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.” 6. Der Punkt 8, Satz 1 wird ersatzlos gestrichen. 7. In Punkt 8 wird der 3. Satz wie folgt neugefaßt: “Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter des Kinder- und Jugendparlaments hat zu den eingebrachten Beschlüssen in den Ausschüssen der BVV Rederecht, sofern der Ausschuss nicht anders beschließt.” 8. Der Punkt 10 wird ersetzt durch: “Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Vorstand des Kinder- und Jugendparlaments zur Bewältigung des laufenden Geschäfstbetriebes in notwendiger und angemessener Form personelle Unterstützung zu gewähren.” 9. Der Punkt 13 wird durch die Formulierung “Das Kinder und Jugendparlament gibt sich auf seiner konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung.” ersetzt. 10. Der 3. Satz des Punktes 15 wird ersetzt durch “Weiteres regelt die Geschäftsordnung.” 11. Es wird ein Punkt 16 eingefügt, der wie folgt lautet: “ Auf Verlangen des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat das für Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes oder seine Stellvertretung und der Jugendamtsdirektor oder seine Stellvertretung an den Sitzungen teilzunehmen.” Begründung: Hier wird auf die Stellungnahme, wie an die Vorsteherin und die Fraktionen versand, verwiesen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |