Drucksache - 0650/4  

 
 
Betreff: Sicherer Straßenübergang für Schüler der Heinrich-von-Stephan-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wieland 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2013 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
08.08.2013 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr vertagt   
13.02.2014 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2014 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. Februar 2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob an der Kaiserin-Augusta-Brücke ein sicherer Straßenübergang über die Kaiserin-Augusta-Allee für die SchülerInnen der Heinrich-von-Stephan-Schule geschaffen werden kann, um die Bushaltestelle des M27 zu erreichen.

 

Dieser Übergang kann eine Ergänzung der bislang nur einseitigen Fußgängerquerung an der Ampel sein oder ein Zebrastreifen oder eine Mittelinsel zwischen den Bushaltestellen oder vergleichbare geeignete Maßnahmen.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2014 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat bereits im Rahmen der Prüfung der Drucksache 0738/4 "Sicher Erreichbarkeit des neuen JobCenter-Standorts" eingeräumt:

"Die VLB teilt jedoch Ihre Einschätzung, dass an dieser Kreuzung aufgrund der beidseitig vorhandenen BVG-Haltestellen und der im Umfeld befindlichen Institutionen, wie z.B. dem Jobcenter, ein erhöhtes Querungsbedürfnis der Fußgänger zu vermuten ist. Über das tatsächliche Erfordernis alternativer straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen kann aber erst nach Vorliegen und Auswertung einer Verkehrszählung, eines Berichts über die örtliche Unfalllage sowie aufgrund anschließender Verkehrsbeobachtungen zu den Spitzenzeiten des Fußgänger-Querverkehrs entschieden werden. Über das Ergebnis wird die VLB Sie zu gegebener Zeit selbst unterrichten, ich bitte bis dahin um Ihre Geduld."

 

Über die angekündigte weitere Entwicklung wird das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss berichten.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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