Drucksache - 0589/4  

 
 
Betreff: Zehn Prozent für die Jugendarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Judith Stückler 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
02.05.2013 
28. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
20.08.2013 
33. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.09.2013 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
D-Antrag (KJP)
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.09.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zum 04.10.2013 darzulegen, wie hoch der Anteil für die Jugendarbeit gemessen an den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln (§ 45 Abs. 2 AG KJHG) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist.

 

Falls dieser Anteil geringer als zehn Prozent sein sollte, ist darüber hinaus bis zum 31. 03.2014 ein Konzept vorzulegen, wie dieser Anteil in einem überschaubaren Zeitrahmen auf die gesetzlich vorgeschriebene 10%-Marke zu bringen ist.

 

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses zur Beratung des Haushalts 2014/15 der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt am 04.09.2013 den Anteil für die Jugendarbeit auf Grundlage der Daten zum Doppelhaushalt dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass sich die Plandaten für 2014 an den Ist-Kosten des Jahres 2012 orientieren.

 

Demnach umfasst das Produktsummenbudget für die Jugendhilfe etwa 125,8 Mio. ? brutto. Das Volumen der Jugendarbeit in den beiden Produkten (B0103  allgemeine Kinder- und Jugendförderung [Produkte 78337, 78401] und 79877 Jugend-Erholungsmaßnahmen) liegt bei knapp 5,0 Mio. ?. Der Anteil für die Jugendarbeit am Produktsummenbudget der Jugendhilfe beträgt danach ca. 3,9%.

 

In den rund 5 Mio. ? der Jugendarbeit sind allerdings noch Infrastrukturkosten (ca. 674 T?), eine Vielzahl budgetwirksamer Umlagen (z.B. Amts- und Referatskosten ca. 391 T?) und alle budgetunwirksamen Kosten, die nicht in den einzelnen Kapiteln veranschlagt werden (können), enthalten. Diese für die Jugendarbeit anfallenden sogenannten Regiekosten sind in der Betrachtung der Kosten- und Leistungsrechnung Bestandteil des Budgets für die Jugendhilfe, nicht aber in der kameralen Betrachtung. Kameral werden weder Regiekosten (darunter budgetunwirksame Kosten wie Umlagen und Verrechnungskosten) noch kalkulatorische Kosten (wie Abschreibungen und Pensionszuschläge) in den Kapiteln des Jugendamtes dargestellt.

 

In Anbetracht der Einsparnotwendigkeiten ist es dem Bezirk nicht möglich, den Anteil für die Jugendarbeit in einem überschaubaren Zeitrahmen auf 10% der bereitgestellten Jugendhilfemittel (vgl. § 45 (2) KJHG-Ausführungsgesetz) zu bringen. In den zurückliegenden Jahren hat kein Bezirk je diese Grenze erreicht (vgl. etwa Tabelle 3 zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Demirbüken-Wegner vom 21.12.2010; Abgeordnetenhaus-Drs Nr. 16/15 055) und die Tendenz ist fortlaufend abnehmend.

 

 

 

 

 

 

Hintergrund ist insbesondere, dass die Jugendarbeit finanztechnisch als freiwillige Leistung betrachtet wird. Die Problematik ist vielschichtig und liegt vor allem in der Zuweisungssystematik für die sog. "freiwilligen Sozialleistungen" (T08), die von SenFin nicht als Fallgruppenbudget zur Verfügung gestellt werden, sondern lediglich mit einer Festsumme von 30,5 Mio. seit 2011 ? für alle Bezirke in den Plafonds der Bezirke einfließen. Dieser steht, etwa aus dem Jahr 2012, ein Ist von gut 47 Mio. ? gegenüber. Die politischen Bemühungen um eine Ist-bezogene, den Plafond erhöhende Zuweisung blieben bisher erfolglos.

 

Das Bezirksamt hat sich auf Landesebene wiederholt für eine veränderte Zuweisungssystematik der Mittel für die Jugendarbeit eingesetzt, zuletzt durch die Unterstützung des "Moratoriums für die Jugendarbeit" in der Runde der Stadträt/inne/n für Jugend und im Rat der Bürgermeister. Die Umsetzung des in dem Rahmen erarbeiteten Modells wurde vom Senat abgelehnt, die Beratungen im Abgeordnetenhaus zum Haushalt sind noch nicht abgeschlossen.

 

Das Bezirksamt wird sich in den Gremien und Zusammenhängen auf Landesebene weiterhin für eine Finanzierung zur nachhaltigen Sicherung von fachlichen, personellen und sächlichen Standards der bezirklichen Jugendarbeit einsetzen und im Jugendhilfeausschuss über weitere Entwicklungen und Initiativen berichten. Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

             

 

Reinhard Naumann              Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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