Drucksache - 0251/4
1. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Sicherung der Kleingartenanlage Oeynhausen
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welchen Verfahrensstand hat das B-Plan-Verfahren zur Sicherung der Kleingartenanlage Oeynhausen und wie sind die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer bisher verlaufen?
2. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung vieler betroffener Kleingärtner, wonach die Kommunikation zwischen Bezirksstadtrat und Kleingärtner gestört ist und das Verfahren intransparent wirkt?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
2. Mündliche Anfrage Holger Wuttig SPD-Fraktion Zukunft des Schoelerschlösschens?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann wird die Sanierung des Schoelerschlösschens abgeschlossen sein?
2. Wann wird die Johannes-Rau-Bibliothek im Schoelerschlösschen eingezogen und für Interessierte nutzbar sein?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.
3. Mündliche Anfragen Alexander Kaas Elias (vorher 6.) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen JobCenter
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Laut der Kleinen Anfrage und Antwort des Senats zur "Übernahme von befristetet eingestelltem Personal in den JobCentern durch das Land Berlin?" (Drucksache 17/10 378) weist Charlottenburg-Wilmersdorf den höchsten Stand an befristetem Personal im JobCenter aus. Wie bewertet das Bezirksamt dies? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
4. Mündliche Anfrage Anita Gnielinski CDU-Fraktion Gender - ein Graus für das Bezirksamt?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie groß ist das Interesse bzw. Desinteresse des zuständigen Bezirksamtsmitgliedes an der Arbeit der Bezirksverordneten für Gender-Mainstreaming?
2. Wird der von der rot/grünen Zählgemeinschaft geplante Sitzungstermin am 12. Juni 2012 nunmehr der dritte Termin sein, an dem das zuständige Bezirksamtsmitglied sich der Sitzungsteilnahme verschließt?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.
5. Mündliche Anfrage Lothar Saßen SPD-Fraktion Barrierefreiheit in der Eissporthalle Glockenturmstraße II
Ich frage das Bezirksamt:
1. Sind, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 0046/4 angekündigt, zum erleichterten Zugang zur Eissporthalle zwei Türen elektromotorisch ertüchtigt worden?
2. Wenn nein, weshalb nicht und bis wann soll dies nun erfolgen?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.
6. Mündliche Anfrage Nadia Rouhani (vorher 8.) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Freifläche der Kita Charlottenburg im Haus Birkholz
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass die Spielfläche der Kita Charlottenburg im Haus Birkholz, die unmittelbar am Tunnelausgang der Lewishamstraße gelegen ist, nach der Beschwerde eines Anwohners vom bezirklichen Umweltamt und Gesundheitsamt als „für den dauerhaften Aufenthalt im Freien für Kinder ungeeignet“ eingestuft wurde?
2. a) Hat das Bezirksamt Verständnis dafür, dass die Öffentlichkeit an dieser Spielfläche als Zumutung für die Kleinsten in unserer Gesellschaft Anstoß nimmt, sie gar als Karikatur eines familienfreundlichen Bezirks empfindet – und
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1: Ja, das von der Kita-Aufsicht eingeschaltete Gesundheitsamt und der Fachbereich Umwelt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf hatten der Kita-Aufsicht am 05.03.2012 schriftlich mitgeteilt, dass die Freifläche an der Lewishamstraße für den regelmäßigen Aufenthalt und damit als Spielfläche für Kinder ungeeignet ist, weil die Lärm- und Luftbelastungswerte deutlich erhöht sind. Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastung waren nicht möglich. Es wurde empfohlen, den öffentlichen Spielplatz auf der anderen Seite des Hauses in der Gervinusstraße zu nutzen. Dem ist die Kita gefolgt und benutzt nach Auskunft der Kita-Aufsicht seitdem die Freifläche zur Lewishamstraße nicht mehr.
Zu 2a und b: Ja – die für Kindertagesstätten zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts hatte deshalb auf Bitte der Jugendstadträtin nach der Beschwerde Kontakt mit der Kita-Aufsicht, um Abhilfe zu schaffen.
Anlässlich der Mündlichen Anfrage hat das Bezirksamt die Kita-Aufsicht um Auskunft ersucht. Die Kita-Aufsicht hat zum Sachstand weiter mitgeteilt: „Am 20.03.2012 fand ein Gespräch mit Träger- und Einrichtungsleitung zur weiteren Vorgehensweise statt. Durch die Kita-Aufsicht wurde festgelegt, dass diese Freifläche nicht mehr benutzt werden darf. Der Träger bekommt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Erlaubnis, die Einrichtung abweichend von der Freiflächenregelung weiterhin mit den genehmigten 28 Plätzen betreiben zu dürfen. Der Bedarf im Bezirk ist vorhanden und die Möglichkeiten zur Nutzung von öffentlichen Spielplätzen sind in der Nähe gegeben. Der Träger stimmte der Vorgehensweise zu, stoppte den noch geplanten weiteren Ausbau der betreffenden Fläche und teilte der Kita-Aufsicht am 01.04.2012 mit, dass die Fläche in Absprache mit dem Eigentümer des Grundstücks nunmehr bepflanzt werden soll. Die hinter dem Gebäude befindliche (kleine) Freifläche soll auf Wunsch der Eltern und der Kita-Leitung als Spielfläche für die Krippen-Kinder fertig gestellt werden. Der beschwerdeführende Bürger erkundigte sich telefonisch nach dem Sachstand und wurde entsprechend informiert.“
Nach telefonischer Auskunft des Trägers sollen die Spielgeräte für eine neue Kita, die im September in Pankow eröffnet wird, benutzt werden. Da der Abbau sehr aufwändig ist, sollen die Geräte im August ab- und in der neuen Kita aufgebaut werden. Der Träger hat zugesagt, eine entsprechende Information am Zaun anzubringen.
Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin
7. Mündliche Anfrage Stefan Häntsch CDU-Fraktion Benennung eines Platzes nach Rabbiner Schneerson
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass in Charlottenburg-Wilmersdorf ein Platz nach Rabbiner Schneerson benannt werden soll und wie weit sind die Planungen?
2. Trifft es ferner zu, dass der Bezirksbürgermeister die Platzbenennung von der Unterstützung des Vorhabens durch die jüdische Gemeinde abhängig gemacht hat und liegt diese Unterstützung inzwischen vor?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Zutreffend ist, dass das Jüdische Bildungszentrum Chabad Lubawitsch, vertreten durch Herrn Rabbiner Teichtal, ansässig in der Münsterschen Str. 6 die Benennung des Areals/Platzes vor dem Grundstück Münstersche Str. 5 (Bereich Wendehammer) in „Rabbiner Schneerson-Platz“ wünscht.
Eine vom damaligen Baustadtrat eingebrachte Beschlussvorlage für diese Benennung wurde vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 20.09.2011 abgelehnt. Grund hierfür war, dass dem Bezirksamt zu diesem Zeitpunkt noch keine Stellungnahme seitens der Jüdischen Gemeinde zu diesem Vorhaben vorlag.
Zu 2.: Nicht der Bezirksbürgermeister, sondern dass BA-Kollegium hat Wert auf eine Stellungnahme der Jüdischen Gemeinde gelegt.
Diese Unterstützung liegt dem Bezirksamt bisher nicht vor. Mit Schreiben vom 14.12.2011 hat die Jüdische Gemeinde – ohne explizit auf den Benennungswunsch nach Rabbiner Schneerson einzugehen – u.a. mitgeteilt:
„Daher erlauben wir uns, Ihnen vorzuschlagen und zu prüfen, ob es möglich ist, in Gedenken an Heinrich Stahl, den letzten Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde, eine Straße nach ihm zu benennen und ihm somit ein würdiges und ehrenvolles Andenken zu verleihen.“.
Ob nach der Neuwahl in der Jüdischen Gemeinde eine andere Haltung eingenommen wird, bleibt abzuwarten. Sollte dies der Fall sein, wird Herr Bezirksstadtrat Schulte als zuständiges BA-Mitglied die BVV unverzüglich informieren.
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister
8. Mündliche Anfrage Martin Grigat (vorher 3.) Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ehrt der Bezirk mit dem Yva-Bogen die Frau Yva oder mittelbar H. Newton?
Ich frage das Bezirksamt:
1) War man sich vor der offiziellen Benennung der bislang namenlosen Fußgängerzone durch den damaligen Baustadtrat und Stellvertretenden Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf, Klaus-Dieter Gröhler, unsicher, ob die Fotografin Yva doch nicht so bedeutend war, so dass der Name Newtons mit auf das Schild gesetzt wurde, dessen Ausbildung erst 1936 begann, als Yva einer ,arischen‘ Freundin die offizielle Leitung des Ateliers übertrug und zwei Jahre später wegen des endgültig verhängten Berufsverbotes das Atelier und die Wohnräume aufgab? 2) a) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach neueren Quellenerschließungen und Forschungen Deportationsdatum und -ort nicht korrekt angegeben sein könnten?
1. War man sich vor der offiziellen Benennung der bislang namenlosen Fußgängerzone durch den damaligen Baustadtrat und Stellvertretenden Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf, Klaus-Dieter Gröhler, unsicher, ob die Fotografin Yva doch nicht so bedeutend war, so dass der Name Newtons mit auf das Schild gesetzt wurde, dessen Ausbildung erst 1936 begann, als Yva einer „arischen“ Freundin die offizielle Leitung des Ateliers übertrug und zwei Jahre später wegen des endgültig verhängten Berufsverbotes das Atelier und die Wohnräume aufgab?
Nein, hinsichtlich der Bedeutung der Fotografin Yva bestand keine Unsicherheit. Die Gestaltung des Erläuterungsschildes erfolgte anhand der hier vorliegenden Biografien auf wikipedia.de und scheinschlag.de. In beiden Werken wird explizit darauf hingewiesen, dass Yva als Ausbilderin von Helmut Newton gilt.
2. a) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach neueren Quellenerschließungen und Forschungen Deportationsdatum und –ort nicht korrekt angegeben sein könnten?
Nein, dieser Umstand ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Beide o. g. Biografien geben als Deportationsort das Konzentrationslager Majdanek an. Sollten neuere Erkenntnisse vorliegen, wird das Erläuterungsschild entsprechend geändert.
b) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Datenbank des Bundesarchivs der 13. Juni 1942 und Sobibor genannt seien sollen (auf dem Schild – und interessanterweise auch auf einem Stolperstein beim ehem. Atelier in der Schlüterstraße - Majdanek und im Falle des Schildes Juli)?
Siehe Antwort zu 2a).
Mit freundlichen Grüßen Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
9. Mündliche Anfrage Marion-Ise Halten-Bartels CDU-Fraktion Kunstmarkt auf dem Lehniner Platz
Ich frage das Bezirksamt:
1. Für welchen Zeitraum und zu welchen Bedingungen hat das Bezirksamt einen neuen Kunstmarkt auf dem Lehniner Platz genehmigt?
2. Wie beurteilt das Bezirksamt den geplanten überbezirklich wirkenden Markt bezüglich des dadurch verursachten Verkehrs unter Berücksichtigung, dass alle Stellplätze auf dem Platz entfallen sind?
1. Für welchen Zeitraum und zu welchen Bedingungen hat das Bezirksamt einen neuen Kunstmarkt auf dem Lehniner Platz genehmigt?
Das Ordnungsamt hat eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit dem Berliner Straßengesetz zur Durchführung eines Kunstmarktes mit Aufstellung von bis zu 50 mobilen Ständen auf dem Lehniner Platz erteilt. Der Markt findet regelmäßig jeden Sonntag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zuzüglich Auf- und Abbauzeiten, statt. Die Erlaubnis ist unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Zeitraum vom 20.05.2012 bis zum 19.08.2012 erteilt worden.
2. Wie beurteilt das Bezirksamt den geplanten überbezirklich wirkenden Markt bezüglich des dadurch verursachten Verkehrs unter Berücksichtigung, dass alle Stellplätze auf dem Platz entfallen sind?
Dem Bezirksamt ist bewusst, dass der Parkdruck im Bereich des Lehniner Platzes hoch ist. Entsprechend ist der Veranstalter sensibilisiert und angehalten worden, die Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmern zur Einhaltung der StVO aufzufordern. Sofern die Bilanz dieser „Probezeit“ positiv ausfallen sollte, ist dem Veranstalter die Option auf Verlängerung der Erlaubnis in Aussicht gestellt worden.
Mit freundlichen Grüßen Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
10. Mündliche Anfrage Nadia Rouhani Fraktion Bündnis 90/Die Grünen BVV- Beschlüsse vom 08. März 2012 bezüglich Haus Pangea und UCW
Ich frage das Bezirksamt:
1. Hat das Bezirksamt in Verfolgung der BVV-Beschlüsse vom 08.03.2012 Verhandlungen mit der GSE bezüglich des Hauses Pangea und des UCW aufgenommen - und wenn ja, mit welchem Zwischenergebnis? Wenn nein, warum nicht?
2. Was wurde den Mietern in beiden Häusern bezüglich des Fortbestands ihrer Mietverträge mitgeteilt?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
zu 1. Die beiden BVV-Drucksachen Nr. 0165/4 und 0166/4 wurden von der BVV mit einem Berichtsdatum zum 30.06.2012 beschlossen. Eine entsprechende Berichterstattung wird vom Bezirksamt zu den genannten Terminen erfolgen, ggf. mit ersten Zwischenberichten, sofern noch keine abschließende Klärung erfolgen konnte.
Konkrete Verhandlungen wurden noch nicht aufgenommen, da das Bezirksamt vorerst intern durch eine Synopse prüft, welche Varianten in Betracht kommen.
Zu 2. Eine generelle Unterrichtung der Mieterinnen und Mieter ist nicht erfolgt, jedoch hat der Unterzeichner auf Einzelnachfragen von Mieterinnen und Mietern die BVV-Beschlusslage erläutert. Die GSE hat für die Immobilie Trautenaustraße 5 beim Bezirksamt um Zustimmung gebeten, für drei Mieter, u.a. für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilien, eine Verlängerung der Option für die Anmietung bis 30.06.2016 zu erhalten. Das Bezirksamt hat der GSE mitgeteilt, dass die Zustimmung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
11. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion Vergebliche Liebesmüh?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Ergebnisse wurden beim Runden Tisch Gender-Sport erzielt und wie fielen die Ergebnisse angesichts der konträren Positionen aus?
2. Wie werden die Ergebnisse im Bezirk umgesetzt?
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage schriftlich wie folgt:
Zu 1 und 2: Die Überschrift der Mündlichen Anfrage impliziert, die von meinem Vorgänger, Herrn Naumann, und der Gleichstellungsbeauftragten Frau Rabe initiierten Runden Tische zum Thema Gender im Sport hätten keinen Nutzen gebracht. Dem möchte ich entschieden widersprechen. Die Runden Tische mit Teilnehmenden aus den Ausschüssen und von Sportverbänden haben alle Beteiligten für das Thema weiter sensibilisiert und deutlich gemacht, dass der Sport auf der Strecke der Geschlechtergerechtigkeit einigen Entwicklungsbedarf besitzt.
Deutlich wurde auch, dass die bezirklichen Möglichkeiten hier beschränkt sind. Zum Beispiel zeigte der Auftrag an das Bezirksamt, die Nutzung unserer Sportstätten geschlechtsspezifisch zu erheben, dass dies mit großem Aufwand zu leisten war - wenn auch im ersten Durchgang mit einigen fachlichen Einschränkungen. Die Ergebnisse belegen die allseits bekannte Situation der geschlechtsspezifischen Nutzung vieler Sportangebote - nur gut ein Drittel der Mitglieder von Sportvereinen sind weiblich. Wir kennen die vorhandenen Defizite bei den Sportangeboten für Mädchen und Frauen, aber auch für ältere Männer und Menschen mit Migrationshintergrund.
Sehr schnell stellte sich heraus, dass – wie anfänglich schon prognostiziert – der GM-Gedanke nebst Umsetzung zu einem deutlichen Mehrbedarf an Sportanlagen führen würde. Da die Erweiterung an Sportstätten, also der Sportstättenneubau, aufgrund der finanziellen Gegebenheiten im Land Berlin wohl in den nächsten Jahren kaum expandieren wird, ist die Optimierung der Nutzungszeiten durch die Aktiven auf den Sportanlagen ein elementarer Punkt in der Gesamtbetrachtung. Hier sind einerseits die Vereine aufgerufen, mehr Fairness bei der Inanspruchnahme von Trainings- und Wettkampfzeiten zu praktizieren, andererseits ist die Kontrollfunktion der Sportverwaltung gefordert. Das Sportamt wird – im Rahmen der personellen Möglichkeiten - vermehrt daran arbeiten, hier bei geringer oder gar Nichtnutzung von Trainings- und Wettkampfzeiten, zu reagieren. Damit werden sich ggf. Freiräume für Veränderungen in Richtung mehr Geschlechtergerechtigkeit ergeben.
Der Bezirk wird weiterhin und verstärkt einzelne Initiativen für Mädchen- und Frauensport unterstützen, und Anfragen nach Sportstätten für Frauen- und Mädchensport unter Nutzung der – auch eingeschränkten - Möglichkeiten der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) bevorzugt zu erfüllen.
Die Sportvereine werden im Rahmen der diesjährigen Zuweisung die Aufforderung erhalten, in Form einer Selbsterklärung bis zum Herbst nachzuweisen, wie sie den Vergabegrundsätzen gerecht werden, also geschlechterspezifische Erfordernisse berücksichtigen und die Sportanlagen innerhalb des Vereins geschlechtergerechter vergeben.
Die Weiterarbeit am Thema Gender im Sport wird im Sinne eines wohlverstandenen Mainstreamings (in den Hauptstrom geben) an die beiden hauptzuständigen Ausschüsse übergeben, den Gender- und den Sportausschuss. In einer gemeinsamen Sitzung im Herbst sollen die Selbsterklärungen der Vereine gesichtet und ggf. weitere Schritte vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin
12. Mündliche Anfrage Marion-Ise Halten-Bartels CDU-Fraktion Versorgung mit Schulessen in den Ganztagsschulen finanziell ausreichend sichergestellt?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist das Bezirksamt bisher auskömmlich mit dem Zuschuss pro Portion für das Schulessen ausgestattet oder muss er aus dem Globalhaushalt ergänzende Mittel zur Verfügung stellen? 2. Wie kann der Bezirk die vorgegebene Mengen- und Qualitätsrichtschnur sicherstellen, wenn bei einem Mittelwert von etwas über zwei Euro nur ca. 50 Cent für den Wareneinsatz vorhanden sind?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Halten-Bartels, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage schriftlich wie folgt:
Zu 1. Im Haushalt 2010 und 2011 waren die Mittel für die Finanzierung des Schulmittagessens an Grundschulen, Grundstufen und Förderzentren mit offenem und gebundenem Ganztagsbetrieb nicht auskömmlich eingestellt. Die realen Ausgaben sind schwer zu prognostizieren, weil das Mittagessen für die Schüler/innen portionsgenau mit den Versorgern (Caterern) abgerechnet wird. Entsprechend wirken sich schwankende Schüler(innen)zahlen, unterschiedlich intensive Essensteilnahme und Refinanzierung des Mittagessens durch die Kostenbeteiligung der Eltern, die unabhängig von der Teilnahme zwölf mal im Jahr zu entrichten ist, sehr stark auf die Gesamtkosten der Mittagessenförderung aus. Die im Haushaltsansatz 2010/2011 fehlenden Mittel für die Schülerbeköstigung der Kinder im Grundschulalter wurden im Rahmen der Nachbudgetierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen ausgeglichen. Ob der im Haushalt 2012 erhöhte Ansatz für die Schülerbeköstigung ausreicht, wird nach Beginn des neuen Schuljahres im Herbst absehbar sein. Ggf. ist dann ebenfalls ein Ausgleich im Rahmen der Nachbudgetierung anzustreben.
Zu 2. Es gibt für die Schülerbeköstigung keine verbindlich vorgegebene Mengen- und Qualitätsrichtschnur. Der Schulträger hat bei der Vergabe der Mittagessenversorgung durch eine Leistungsbeschreibung, der die Berliner Qualitätsstandards für Schülerbeköstigung sowie die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für Schulessen zugrunde liegen, sichergestellt, dass in den Schulen des Bezirks ein qualitativ hochwertiges Mittagessen angeboten wird. Die Höhe des Betrags, der von den Versorgern (Caterern) für den Wareneinsatz eingesetzt werden kann, ist dem Schulträger nicht bekannt. Dieser Betrag wird erfahrungsgemäß wesentlich bestimmt von den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Versorger und ist nicht festlegbar oder nachprüfbar. Ob die vereinbarte Qualität auf der Grundlage des bis Sommer 2013 vereinbarten Portionspreises von 2,10 € bis 2,20 € bei steigenden Lebensmittelpreisen von den Lieferanten auch in einer nächsten Vertragsperiode gehalten werden kann, ist fraglich. Die Mittagessenversorgung wird zum Schuljahr 2013/14 vom Schulträger neu ausgeschrieben. Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde eine Untersuchung der Schülerbeköstigung an Berliner Schulen durch ein Institut der Universität Hamburg veranlasst. Von den Ergebnissen, die im September vorliegen sollen, verspricht sich der Schulträger Erkenntnisse, die in die nächste Ausschreibung der Mittagessenversorgung einfließen können.
Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin
13. Mündliche Anfrage Anita Gnielinski CDU-Fraktion Alles im Lot beim JobCenter Charlottenburg- Wilmersdorf?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wurden die Finanzmittel, die das JobCenter im letzten Jahr für Eingliederungsmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden erhalten hat, zu 100 % genutzt, falls nicht, wie viel Finanzmittel sind übrig geblieben und was ist damit passiert?
2. Sind alle Stellen beim JobCenter, für die Finanzmittel vorhanden waren bzw. sind, besetzt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. Im Jahr 2011 standen dem Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 30.097.421,00 € Eingliederungsmittel zur Verfügung. Diese wurden zu 93,7% ausgenutzt. Die verbleibenden Mittel sind in den Bundeshaushalt zurück geflossen. Eine 100% Ausnutzung der Mittel ist nahezu unmöglich, da verschiedene Faktoren nicht endgültig planbar sind, z.B. ist die Einlösung ausgegebener Bildungsgutscheine nicht steuerbar.
Zu 2. Kommunale Stellen: Dem Jobcenter wurde ein Stellenplan von 110,55 Planstellen des Bezirkes zugewiesen. Davon sind 26 unbesetzt. Eine weitere Besetzung aus diesem Stellenplan ist aufgrund der Bindung an den kommunalen Finanzierungsanteil erst möglich, wenn der prozentuale Anteil von 15,2% der Beschäftigten des Jobcenters unterschritten wird. Damit kommt die Kommune ihrer Verpflichtung in vollem Umfang nach.
Stellen der Bundesanstalt für Arbeit: Alle BA-Stellen waren besetzt, zurzeit sind ca. 25 Stellen unbesetzt um im Sommer Nachwuchskräfte (Azubis, Studierende) zu übernehmen.
Ermächtigungen der BA: Alle BA-Ermächtigungen wurden genutzt. Sie dienen zum Ausgleich für Abordnungen zu anderen Dienstellen, zur Bewältigung von Projekten und zum Ausgleich für Dauerkranke etc.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
14. Mündliche Anfrage Anita Gnielinski CDU-Fraktion Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wird beim Abschluss von Verträgen über Leistungen mit einem Auftragswert von mindestens 25.000 Euro oder Bauleistungen von mindestens 200.000 Euro das Landesgleichstellungsgesetz (§ 13 LGG) beachtet? 2. Wo / bei wem ist die Vergabestelle angesiedelt und welche entsprechenden Vergaben (Aufträge) hat es seit dem 01. Januar 2012 gegeben bzw. welche sind geplant?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:
zu 1. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung werden Vertragsbestandteil beim Abschluss von Verträgen über Leistungen mit einem Auftragswert von mind. 25.000.- € und bei Bauleistungen ab 200.000,- €. Danach verpflichtet sich der Auftragnehmer u. a. das geltende Gleichbehandlungsrecht einzuhalten (siehe Anlage 1). Eine schuldhafte Nichterfüllung berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung und zum Einbehalt einer Vertragsstrafe in Höhe von 1% bis max. 5% des Auftragswertes.
Zusätzlich muss jeder Auftragnehmer in Form einer Eigenerklärung abhängig von der Betriebsgröße ein oder mehrere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gem. § 13 (1) LGG bekannt geben (siehe Anlage 2). Die Angaben können vom Auftraggeber überprüft werden.
Zu 2. Die Vergabestelle ist zur Zeit der Abt. Bürgerdienste zugeordnet. Als Übergangsregelung bearbeitet Sie alle anfallenden Ausschreibungen der Abt. Bü als auch der Abt. Stadt. Das Bezirksamt wird im Juni abschließende Entscheidung über die endgültige Ansiedlung treffen.
Seit dem 01.01.2012 hat die Vergabestelle 136 Ausschreibungen (Abt. Bü: 100 Stück, Abt. Stadt: 36 Stück) bearbeitet. Davon erfüllten insgesamt 8 der unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen zur Frauenförderverordnung (Abt. Bü: 1x, Abt. Stadt 7x).
Über geplante Ausschreibungen liegen der Vergabestelle keine Erkenntnisse vor, aber aus den Erfahrungen der Vorjahre sind für beide Abteilungen mit ca. 400 Ausschreibungen für das Jahr 2012 zu rechnen. Davon dürften ca. 30 die Bedingungen der Frauenförderverordnung erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
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