Drucksache - 0143/4  

 
 
Betreff: Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Hansen/Dr.Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.03.2012 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
19.04.2012 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2012 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26.04.2012 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf Aktivitäten im Rahmen des europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen zu planen und durchzuführen.

 

Der BVV ist erstmalig zum 30.06.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf sieht im Augenblick keine Notwendigkeit mit der Verwaltung entsprechend dem Antrag zu agieren. Es werden andere Aktivitäten (Senioren BVV) als vorrangig angesehen.

 

Ziel des Europäischen Jahres ist es, die Schaffung einer Kultur des aktiven Alterns in Europa zu erleichtern, deren Grundlage eine Gesellschaft für alle Altersgruppen bildet.

Im Einzelnen sollen u.a. folgende Ziele des Europäischen Jahres 2012 erreicht werden:

 

·         Sensibilisierung der Bevölkerung für den Wert des aktiven Alterns

·         Anregung einer Debatte

·         Förderung von Aktivitäten, die zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung und zur Überwindung von Altersklischees beitragen

 

Einige der Forderungen sind nicht neu und weitestgehend in den Vorschriften des § 71 SGB XII manifestiert. Danach soll die Altenhilfe dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.

Eine besondere Bedeutung hat die Leistung der Altenhilfe, die zur Betätigung zum gesellschaftlichen Engagement auffordert, sofern es vom alten Menschen gewünscht wird. Das Bezirksamt legt seit Längerem großen Wert auf die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in unserem Bezirk. Das zeigt sich u.a. durch die Implementierung von 2 Freiwilligenagenturen in den beiden Rathäusern, die einen intensiven Kontakt sowohl zu ca. 100 freien Trägern, die ehrenamtliche Arbeit für die angesprochene Bevölkerungsgruppe anbieten, als auch durch eigene, über 450 für das Bezirksamt in Sozialkommissionen und Sondersozialkommissionen ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, pflegen. Hiermit erfüllt das Bezirksamt die Forderung, ein aktives Altern zu fördern und mehr zu unternehmen, um das Potenzial dieser rasch wachsenden Bevölkerungsgruppe der Menschen 50+ und älter zu mobilisieren. Hierzu gehört eine entsprechende Anerkennungskultur der ehrenamtlichen Arbeit, die in unserem Bezirk z.B. über die jährlich in großem Rahmen stattfindende Dankeschönfeier, gepflegt wird.

 

Die Forderung nach lebenslangem Lernen der älteren Generation versucht das Bezirksamt durch eine entsprechende Angebotsstruktur im Rahmen der kulturellen Seniorenbetreuung in den Freizeitstätten, z.B. durch Sprachgruppen, Kennenlernen anderer Länder und Kulturkreise sowie PC Kurse, zu unterbreiten.

Die Gesundheitsförderung dieses Personenkreises durch entsprechende Angebote, wie Sport-, Tanzgruppen, Vorträge zur gesunden Ernährung, stehen ebenfalls immer mehr im Focus, um eine längere aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.

 

Altersdiskriminierung ist gegenwärtig, sie als solche zu benennen und auch sanktionieren zu können, ist relativ neu. Dass in jüngster Vergangenheit die Wahrnehmung für die Problematik der Altersdiskriminierung zugenommen hat, steht im Zusammenhang mit dem anzuwendenden Gleichbehandlungsgesetz. Mit der Zielsetzung, auch Benachteiligungen, die durch das Alter entstehen, zu verhindern und zu beseitigen, trägt das Gesetz dazu bei, diesen Sachverhalt unter der Begrifflichkeit „Altersdiskriminierung“ adressieren und sanktionieren zu können. Neben der Gesetzesebene wird die Altersdiskriminierung jedoch nur in Kooperation mit Politik, Verwaltung, Gewerkschaften, Arbeitgebern und den Medien bekämpft werden können.

 

Auf der Homepage der Abt. Soziales und Gesundheit, Rund um Senioren, ist ein Link zum Internetauftritt „Europäischen Jahr für aktiven Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ geschaltet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                                                    Carsten Engelmann

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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