Drucksache - 0091/4
1. Mündliche Anfrage Stefan Häntsch CDU-Fraktion Gerhart- Hauptmann - Anlage / Zufahrt zu den Berliner Festspielen
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass das Moratorium wegen der Zufahrtssituation der Berliner Festspiele abgelaufen ist und wie ist der Sachstand? 2. Wie wird das Bezirksamt die dauerhafte Zufahrtssituation für die Festspiele sicherstellen und wie wird verhindert, dass die Festspiele durch Unterbrechung der Zuwegung behindert oder erpresst werden können?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
2. Mündliche Anfrage Christel Dittner SPD-Fraktion Haste Töne?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Befasst sich das Bezirksamt auch weiterhin mit dem Problem des Lärmschutzes an den Autobahnen in Charlottenburg-Wilmersdorf?
2. Werden in diese Überlegungen moderne technische Möglichkeiten zum Schutze der Kleingärten einbezogen, um einer Weiterverpachtung der betroffenen Flächen zu gewährleisten und einer Verwilderung frei werdender Parzellen vorzubeugen?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
3. Mündliche Anfrage Zitha Pöthe Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Das Museum Charlottenburg-WIlmersdorf und die Lange Nacht der Museen
Ich frage das Bezirksamt:
1. Hat das Bezirksamt Kenntnis, ob und inwieweit das für die Berliner und Berlinerinnen sowie ihre Gäste entgeltfreie Museum Charlottenburg-Wilmersdorf, das sich begrüßenswerter Weise an der Langen Nacht der Museen am Samstag, 28.01.2012 beteiligt, auch an den Einnahmen des Kartenverkaufs zur Langen Nacht der Museen beteiligt ist?
2. Wie wird das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf die Personalkosten finanzieren, die durch die Sonderöffnungszeit zur Langen Nacht entstehen werden?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.
4. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Fixerstube in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
1. Inwieweit war die Aussage (Presse vom 16.01.2012 / B.Z.) des Bezirksbürgermeisters Naumann mit dem zuständigen Stadtrat abgesprochen, dass eine Fixerstube am Stuttgarter Platz eingerichtet werden soll?
2. Aus welchen Haushaltsmitteln soll die Fixerstube finanziert werden bzw. welche Kosten veranschlagt das Bezirksamt dafür?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.
5. Mündliche Anfrage Norbert Wittke SPD-Fraktion Drogenproblematik am Stuttgarter Platz
Ich frage das Bezirksamt:
Wann tagt der nächste Runde Tisch "Drogenproblematik am Stuttgarter Platz"?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
6. Mündliche Anfrage Sascha Taschenberger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Eiskalt
Ich frage das Bezirksamt:
1. Seit wann gibt es im HORST-DOHM-EISSTADION kein ermäßigtes Eintrittsgeld mehr für als schwerbehindert anerkannte Menschen und auch für ihre ggf. notwendige Begleitung?
2. Mit welcher Begründung wird kein ermäßigtes Eintrittsgeld für schwerbehinderte Menschen im Horst-Dohm-Eisstadion gewährt?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
7. Mündliche Anfrage Gerald Mattern CDU-Fraktion Legal, illegal, sch…egal? - Nachfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt bei der Beantwortung der 10. mündlichen Anfrage - 3. öffentliche BVV 4. WP - zur Fahne der Scientology-Organisation drei Fehler gemacht hat, weil:
a) der zitierte § 62 I Nr. 4 b BauOBln nichts mit Fahnenmasten zu tun hat (sondern Nr. 5 b) b) nicht die Werbefahne nach der Bauordnung verfahrensfrei ist, sondern nur der Mast für eine Fahne c) die Verfahrensfreiheit nach der Bauordnung nicht das ordnungsrechtliche Vorgehen des Bezirksamtes bei einem materiell- rechtlichen Verstoß hindert? 2. Warum hat das Bezirksamt falsch geantwortet und wird die Bauaufsicht nunmehr gegen die nicht rechtmäßige Beflaggung der Scientology-Organisation vorgehen?
1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt bei der Beantwortung der 10. mündlichen Anfrage – 3. öffentliche BVV 4. LWP – zur Fahne der Scientology-Organisation drei Fehler gemacht hat, weil: a) der zitierte § 62 I Nr. 4 b BauOBln nichts mit Fahnenmasten zu tun hat (sondern Nr. 5 b) b) nicht die Werbefahne nach der Bauordnung verfahrensfrei ist, sondern nur der Mast für eine Fahne c) die Verfahrensfreiheit nach der Bauordnung nicht das ordnungsrechtliche Vorgehen des Bezirksamtes bei einem materiell-rechtlichen Verstoß hindert?
Zu a) Ja, der Fehler wird unumwunden eingeräumt. Bis zum 30. Juni 2011, also bis zur letzten Änderung der Bauordnung war die Vorschrift aber wie in der Beantwortung angegeben im § 62 Absatz 1 Nr. 4 b BauOBln zu finden. Jetzt ist diese Vorschrift zu Nr. 5 gewandert. Also bitte merken: Masten für Fahnen bei Nr. 5, nicht mehr bei Nr. 4.
Zu b) Ja, aber nach § 62 Abs. 1 Nr. 5 b i.V.m. § 62 Abs. 1 Nr. 12 a Bauordnung Berlin sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung bis zu 2,5 m2 und damit auch Fahnen freigestellt. Eine Fahne über 2,5 m2 wäre in Anwendung von § 10 (4) Satz 2 Nr. 1 i.V.m. § 9 (1) Bauordnung Berlin nur dann zu beanstanden, wenn sie verunstaltet wirkt. Das ist bei der angesprochenen Fahne vielleicht gefühlt der Fall, aber leider nicht im baurechtlichen Sinne. Insofern erfolgte in der Tat eine etwas verkürzte Beantwortung.
Zu c) Nein, da ein materiell-rechtlicher Verstoß nicht vorliegt.
2. Warum hat das Bezirksamt falsch geantwortet und wird die Bauaufsicht nunmehr gegen die nicht rechtmäßige Beflaggung der Scientology-Organisation vorgehen?
Da die Beflaggung anders als vom Fragesteller angenommen rechtmäßig ist, kann nach Gesetzen der Logik die Frage leider nicht beantwortet werden.
Marc Schulte Bezirksstadtrat
8. Mündliche Anfrage Martin Grigat Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Internetzugang für Kinder in den Bibliotheken
Ich frage das Bezirksamt:
1. Inwieweit werden die Kinder in den Bibliotheken in Medienkompetenz und verantwortlichem Umgang mit dem Internet geschult? 2. Wie werden derzeit Kinder bei den in Kinderbereichen der öffentlichen Bibliotheken angebotenen Internetrechnern betreut und angeleitet?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:
1. Inwieweit werden die Kinder in den Bibliotheken in Medienkompetenz und verantwortlichem Umgang mit dem Internet geschult?
In der Stadtbibliothek finden keine speziellen Schulungen statt. Im Rahmen von Schulklassenbesuchen in Bibliotheken wird auf die Nutzungsmöglichkeiten und Gefahren des Internets hingewiesen, z.B. bei Ralleys für 3. und 4. Klassen, bei denen auch Aufgaben per Internet gelöst werden müssen. Außerdem wird auf die Möglichkeiten des Leseförderungsprogramms „Antolin“ hingewiesen, das in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern zur Leseförderung eingesetzt wird.
2. Wie werden derzeit Kinder bei den in Kinderbereichen der öffentlichen Bibliotheken angebotenen Internetrechnern betreut und angeleitet?
An den Internet-PCs, halbstündig als Pop up auf den Bildschirmen sowie auf der Liste, in die man sich für die Nutzung einträgt, sind die „Spielregeln“ sichtbar. An den Auskunftsplätzen werden Informationsmaterialien zum Thema „sicher chatten im Netz“ bereitgehalten. Die Kinder-PCs sind mit Kinderschutzsoftware geschützt. Alle Kinder-PCs können von den Auskunftsplätzen eingesehen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen die Kinder an, wenn diese Inhalte aufrufen, die nicht den Bestimmungen der Nutzungen entsprechen bzw. unterbrechen ggf. die Nutzung, z.B. bei problematischen Chats. I
In der grundsätzlichen Nutzung des Internets sollen die Kinder durch die Schulen eingewiesen werden. Schulungen im Sinne eines Internetführerscheins in den Bibliotheken können nicht durchgeführt werden: 1. Die Bibliotheken haben keine Räume oder zumindest abgegrenzte Bereiche, um während des laufenden Betriebes Schulungen anbieten zu können. Im Rahmen des vormittäglichen Bibliotheksunterrichtes wird das Internet als ein mögliches Bibliotheksangebot eingebunden.
2. Es fehlen die personellen Ressourcen.
3. Da insbesondere in den kleinen Häusern nur 1-2 PCs zur Verfügung stehen, sind auch außerhalb der Öffnungszeiten nur eingeschränkt Schulungen möglich.
Eine Änderung dieser Praxis scheitert an den personellen und sächlichen Ressourcen der Bibliotheken.
Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat
9. Mündliche Anfrage Gerd Huwe CDU-Fraktion Wie hält es die Bauabteilung mit der Informationsfreiheit?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Treffen Presseberichte zur denkmalgerechten Neugestaltung der Grünflächen der Ringsiedlung zu, nachdem ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes auf Nachfrage erklärt hat, er dürfe die Kosten zur Neugestaltung nicht veröffentlichen und wolle dies auch nicht, weil die Mitteilung über die Kosten nur Wasser auf die Mühlen der Gegner sei? 2. Ist das Bezirksamt bereit, die Kosten der Neugestaltung transparent zu machen, welche Kosten entstehen und wie erfolgt die Finanzierung?
1. Treffen Presseberichte zur denkmalgerechten Neugestaltung der Grünflächen der Ringsiedlung zu, nachdem ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes auf Nachfrage erklärt hat, er dürfe die Kosten zur Neugestaltung nicht veröffentlichen und wolle dies auch nicht, weil die Mitteilung über die Kosten nur Wasser auf die Mühlen der Gegner sei?
Auch das Bezirksamt kennt den Artikel der Berliner Morgenpost vom 4. Januar 2012, verfasst von Sabine Gundlach. Frau Gundlach hätte ruhig die Ausgabe ihrer Zeitung vom 9. Dezember 2010 lesen sollen, in der sie die gesuchte Größenordnung für die Maßnahme ohne Probleme gefunden hätte. Der Mitarbeiter hat in der Tat keine Angaben zu den Kosten gegeben, da die Mittel verausgabende Stelle das Landesdenkmalamt ist und hat auf mich als Stadtrat bei Nachfragen verwiesen. Eine Kontaktaufnahme bei mir erfolgte durch die Redakteurin leider nicht.
2. Ist das Bezirksamt bereit, die Kosten der Neugestaltung transparent zu machen, welche Kosten entstehen und wie erfolgt die Finanzierung?
Ja. Die Kosten betragen 276.000 € für die Neugestaltung des Straßenlandes in der Goebelstraße und 264.000 € für die Gestaltung des Goebelplatzes und sie erfolgen zu 2/3 aus Bundes- und zu 1/3 aus Landesmitteln. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich übrigens am 5. Januar 2012 ausführlich mit der Maßnahme beschäftigt.
Marc Schulte Bezirksstadtrat
10. Mündliche Anfrage Marion-Ise Halten-Bartels CDU-Fraktion Ambulante Pflegedienste auf dem Prüfstand
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Möglichkeiten zur Kontrolle hat das Bezirksamt, um festzustellen, ob ambulante Pflegedienste die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbringen?
2. Wie wird mit festgestelltem Fehlverhalten umgegangen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
1. Welche Möglichkeiten zur Kontrolle hat das Bezirksamt, um festzustellen, ob ambulante Pflegedienste die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbringen?
Das Bezirksamt sieht die ambulanten Pflegedienste als wichtige Partner für die Versorgung von Pflegebedürftigen, die sich alleine zu Hause nicht mehr versorgen können. Die Pflegedienste werden in der Mehrzahl der Fälle über die Pflegeversicherung und die Krankenkassen beauftragt und finanziert. Die Aufsicht liegt entsprechend bei den Pflegeversicherungen und den Krankenkassen (MdK). Das Sozialamt des Bezirksamtes wird nur in den Fällen tätig, in denen Hilfebedürftige ihren Pflegebedarf nicht vollständig aus den Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung und eigenem Einkommen bestreiten können. Bei der Antragstellung der Hilfe zur Pflege erfolgt die Feststellung des Hilfebedarfs auf der Grundlage eines Hausbesuchs.
Eine Bedarfsprüfung erfolgt vor jeder Bewilligung von Leistungen, dass heißt bei Neu- und Folgeanträgen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich im Nachhinein aufgrund der Rechnung der Pflegedienste mit der Bestätigung des Hilfeempfängers, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Stellt sich heraus, dass abgerechnete Leistungen zu den tatsächlich erbrachten Leistungen differieren, finden auch unangemeldete Kontrollbesuche statt, bei denen der Hilfeempfänger befragt und in die Pflegedokumentation eingesehen wird. Ergeben sich Hinweise darauf, dass Leistungen, die abgerechnet wurden, nicht erbracht wurden, werden diese direkt vom Pflegedienst zurückgefordert. Hinweise dazu können sich bei Hausbesuchen zur Pflegebedarfsfeststellung oder durch Hinweise von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste oder den Krankenkassen ergeben.
Die Probleme mit unseriösen Pflegeanbietern treten zunehmend bezirksübergeifend auf. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hatte deshalb im letzten Jahr einen Runden Tisch mit dem LKA, der Staatsanwaltschaft, den Pflege- und Krankenkassen zu dieser Problematik gebildet. Im Rahmen diverser Treffen der genannten Akteure wurden Ansätze von Handlungsstrategien entwickelt, die in den einzelnen Bezirken im Hinblick auf die bezirkseigene Struktur zu evaluieren sind und implementiert werden können. Bei Auffälligkeiten zu einzelnen Pflegeanbietern werden im Rahmen des Pflegecontrollings andere Bezirke kontaktiert, um festzustellen, ob auch dort Hinweise zu dem Anbieter vorliegen. Bezirksübergreifend werden im Bezirk Mitte unter Leitung des Stadtrates für Bürgerdienste und Soziales, Herrn von Dassel, Fallbesprechungen zu auffälligen Pflegeanbietern durchgeführt, in denen der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auch durch das Pflegecontrolling vertreten ist.
2. Wie wird mit festgestelltem Fehlverhalten umgegangen?
Die Leistungen in der Hilfe zur Pflege werden in Form sogenannter „Leistungskomplexe“ sehr individuell am Einzelbedarf bewilligt. Bei Unregelmäßigkeiten muss entsprechend sehr individuell vorgegangen werden. Handelt es sich um Qualitätsmängel in der Pflege ist die Fachaufsicht der Pflegeversicherung einzuschalten. Bei Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung steht dem Sozialhilfeträger selbstverständlich ein Kontrollrecht der Abrechnung und der Pflegedokumentation zu. Werden dabei konkrete Verstöße nachweisbar, werden Rückforderungen gegenüber dem Pflegeanbieter geltend gemacht, ggf. auch Strafanzeigen gestellt.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann Bezirksstadtrat
11. Mündliche Anfrage Marion-Ise Halten-Bartels CDU-Fraktion Ablehnung von Stiftungsmittel
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Gründe hat das Bezirksamt, Mittel aus der Maria-Knütgen-Stiftung nicht wie in früheren Jahren der Einrichtung „Raupe und Schmetterling" in beantragter Gänze oder teilweise zu gewähren, zumal Stiftungsmittel keiner Haushaltssperre unterliegen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die o. g. Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
Zuwendungen aus Stiftungsmitteln sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden. Antragsteller können sich deshalb nicht auf Vergabeentscheidungen aus früheren Jahren berufen.
Der Verwendungszweck der Maria-Knütgen-Stiftung ist sehr eng gefasst und bezieht sich auf eingegrenzte Zielgruppen. Nach § 3 Abs. 2 der Satzung sollen die Erträge des Stiftungsvermögens in Form von Unterstützungen an ältere Frauen ausgeschüttet werden, die nicht genügend gelernt haben, sich im harten Lebenskampf durchsetzen und die Geborgenheit erben sollen. Darüber hinaus können auch Einrichtungen Mittel in Form von Zuwendungen zur Verfügung gestellt werden, die älteren Frauen, die ihre eigene Lebenssituation nicht selbst bewältigen können, Geborgenheit im Sinne des Testaments der Erblasserin bieten.
Bei dem von „Raupe und Schmetterling“ beantragten Projektangebot liegt keine Förderfähigkeit nach Maßgabe des Stiftungszwecks vor, so dass eine Zuwendung aus Mitteln der Maria-Knütgen-Stiftung nicht gewährt werden kann.
In den Jahren 2009 bis 2011 wurde das Projektangebot von „Raupe und Schmetterling“ mit Zuwendungen der Emma und Martin Sohre Stiftung gefördert. Aufgrund der Planansätze im Haushaltsplan 2012/2013 kann der Förderantrag nicht mehr aus dieser Stiftung bedient werden.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann Bezirksstadtrat
12. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Interessenbekundungsverfahren für Werbeeinrichtungen zur Finanzierung von Spielplätzen (vergleiche BVV- Beschluss Drucksache 2148/3 )
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welchen Sachstand hat das Interessenbekundungsverfahren für Werbeeinrichtungen zur Finanzierung von Spielplätzen, trifft es zu, dass das Interessenbekundungsverfahren noch nicht veröffentlicht ist? 2. Ist es richtig, dass jeder zeitliche Verzug einen finanziellen Verlust für den Bezirk bedeuten kann, weil das Recht zur Vermarktung der Werbeträger Ende 2014 ausläuft, welcher Verlust ist seit November 2011 eingetreten?
1. Welchen Sachstand hat das Interessenbekundungsverfahren für Werbeeinrichtungen zur Finanzierung von Spielplätzen, trifft es zu, dass das Interessenbekundungsverfahren noch nicht veröffentlicht ist?
Das Interessenbekundungsverfahren ist noch nicht im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht worden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass durch die Neubildung des Bezirksamtes und den damit einhergehenden Überlegungen zur Neuzuordnung der Vergabestelle die Vorbereitungen zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Es ist beabsichtigt, in enger Abstimmung mit der Vergabestelle die Veröffentlichung zeitnah zu veranlassen. Vorab wird der zuständige Ausschuss der BVV über die weiteren Verfahrensschritte informiert werden und zu klären sein, ob die Position zu Werbeeinrichtungen wie bisher von der BVV mitgetragen wird.
2. Ist es richtig, dass jeder zeitliche Verzug einen finanziellen Verlust für den Bezirk bedeuten kann, weil das Recht zur Vermarktung der Werbeträger Ende 2014 ausläuft, welcher Verlust ist seit November eingetreten?
Die Annahme trifft im Prinzip zu. Eine Bezifferung einer Höhe wäre in hohem Maße spekulativ, da ja noch keine Ergebnisse zu dem angestrebten Interessenbekundungsverfahren vorliegen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Interessenbekundungsverfahren und den Erfahrungen ähnlich gelagerter Sachverhalte im Zusammenhang mit der Vergabe von Standorten für Werbung im öffentlichen Raum kann sogar der Fall eintreten, dass das Interessenbekundungsverfahren ohne konkrete Angebote potentieller Interessenten bleibt.
Marc Schulte Bezirksstadtrat
13. Mündliche Anfrage Gerd Huwe CDU-Fraktion Bekämpfung der Miniermotte
In Ergänzung, der schriftlichen Beantwortung der 13. mündlichen Anfrage vom 06.12.2011 frage ich:
1. Wie wird das Bezirksamt durch eine bezirkliche Kampagne zur Bekämpfung der Miniermotte im Herbst 2012 dafür sorgen, dass das freiwillige Engagement der Bevölkerung zum Laubsammeln wieder zunimmt? 2. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass es nicht zielführend ist, den Rückgang des Interesses der Bevölkerung zu beklagen, gleichzeitig die frühere Tradition der Laubsammelaktionen des Bezirksamtes nicht mehr durchzuführen?
In Ergänzung der schriftlichen Beantwortung der 13. mündlichen Anfrage vom 06.12.2011 frage ich:
1. Wie wird das Bezirksamt durch eine bezirkliche Kampagne zur Bekämpfung der Miniermotte im Herbst 2012 dafür sorgen, dass das freiwillige Engagement der Bevölkerung zum Laubsammeln wieder zunimmt?
Das Bezirksamt wird sich dafür einsetzen, dass eine Kampagne zur Bekämpfung der Miniermotte landesweit erfolgt und diese dann natürlich unterstützen. Initiativen und andere Gruppierungen, die Aktionen planen, werden vom Bezirksamt wie in den vergangenen Jahren unterstützt.
2. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass es nicht zielführend ist, den Rückgang des Interesses der Bevölkerung zu beklagen, gleichzeitig die frühere Tradition der Laubsammelaktionen des Bezirksamtes nicht mehr durchzuführen?
Nein. Vielmehr halte ich ein Laubsammeln mit vier Männern im Anzug und einer Frau im Kostüm allein für ein schönes Foto für eine unnütze Alibiveranstaltung. Viel zielführender ist es, dass sich Bezirksamtsmitglieder einfach bei ehrenamtlichen Aktivitäten zum Laubsammeln beteiligen. Gerne beteilige ich mich bei einer Aktion der CDU-Fraktion.
Marc Schulte Bezirksstadtrat
14. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Blaskapelle am Kurfürstendamm
Ich frage das Bezirksamt:
1. Verfügt die vor dem Warenhaus Karstadt am Kurfürstendamm spielende Blaskapelle über eine Genehmigung und wenn ja in welchem zeitlichen Umfang wurde diese erteilt?
2. Liegen Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigung vor und wenn ja wie wurde mit den Beschwerden verfahren?
1. Verfügt die vor dem Warenhaus Karstadt am Kurfürstendamm spielende Blaskapelle über eine Genehmigung und wenn ja in welchem zeitlichen Umfang wurde diese erteilt?
Nein. Straßenmusik an sich kann durchaus zulässig sein und ist nicht generell verboten. Im Internetauftritt des Ordnungsamtes sind hierzu entsprechende Hinweise hinterlegt worden. Darin wird insbesondere ausgeführt, dass nur an Werktagen von 7 bis 20.00 Uhr gespielt werden darf und der maximale Spielvortrag an einem Standort bei besonders lärmintensiven Instrumenten nur zweimal 15 Minuten mit einer Pause von mindestens 10 Minuten nicht überschreiten darf.
2. Liegen Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigung vor und wenn ja wie wurde mit den Beschwerden verfahren?
Seit November 2009 sind im Ordnungsamt insbesondere durch einen Beschwerdeführer diverse Beschwerden bezüglich der Musikdarbietungen durch eine Band vor dem Warenhaus Karstadt am Kurfürstendamm eingegangen. Aufgrund der ersten Beschwerde waren Dienstkräfte des Außendienstes vor Ort, haben die Personalien festgestellt und einen Platzverweis erteilt. Dies wurde dem Beschwerdeführer in einer Antwortmail vom 30. November 2009 mitgeteilt. Des Weiteren wurde der Beschwerdeführer gebeten, sich bei erneuter Lärmbelästigung direkt an die Koordination des Außendienstes zu wenden, damit Dienstkräfte ggf. unmittelbar vor Ort eingreifen können.
Auch die erneuten Beschwerden im Jahr 2010 und 2011 wurden in diesem Sinne beantwortet. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der Kurfürstendamm in der Regelbestreifung ist, aber naturgemäß eine Dauerüberwachung nicht möglich ist.
Aufgrund von entsprechenden telefonischen Hinweisen – insbesondere durch den Beschwerdeführer, der bereits schriftlich an das Ordnungsamt herangetreten war - ist im Jahr 2011 in fünf Fällen der Auftritt einer Blaskapelle am Kurfürstendamm 231 vor Karstadt festgestellt worden. In diesen Fällen wurden durch das Ordnungsamt jeweils Platzverweise erteilt. In zwei weiteren Fällen wurde am Kurfürstendamm 237/Rankestraße 1 Platzverweise gegen Mitglieder einer Blaskapelle erteilt.
Für die Dienstkräfte des Ordnungsamtes besteht die Schwierigkeit, dass die Musikergruppen ihren Standort ohnehin häufig selbständig wechseln bzw. sich beim Anblick der uniformierten Dienstkräfte entfernen, so dass keine längere Verweildauer an einem Ort festgestellt werden kann.
Marc Schulte Bezirksstadtrat
15. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Auerbachtunnel endlich wieder öffnen
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum ist der Auerbachtunnel immer noch nicht wieder für alle Verkehrsteilnehmer geöffnet?
2. Hat das Bezirksamt Kenntnisse, warum die angekündigte Öffnung zum 6.1.2012 bisher nicht erfolgt ist?
1. Warum ist der Auerbachtunnel immer noch nicht wieder für alle Verkehrsteilnehmer geöffnet?
Die Bauarbeiten, die für die Sperrung verantwortlich sind, werden mindestens bis Jahresende andauern. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung gilt noch bis zum 31. Dezember 2012.
2. Hat das Bezirksamt Kenntnis, warum die angekündigte Öffnung zum 6.1.2012 bisher nicht erfolgt ist?
Die Sperrung des Geh- und Radweges wurde mit Datum vom 22. Dezember 2011 für den Zeitraum 2. Januar 2012, 6:00 Uhr bis 6. Januar 2012, 18:00 Uhr angeordnet. Die Freigabe erfolgte entsprechend. Durch eine sich daran anschließende Materiallieferung mag der Eindruck einer Vollsperrung entstanden sein. Eine Überprüfung der Örtlichkeit durch die Straßenverkehrsbehörde am 18. Januar 2012 hat ergeben, dass der Auerbachtunnel für Fußgänger und Radfahrer geöffnet ist. Lediglich die auf die Sperrung hinweisenden Schilder sind noch nicht entfernt. Die Firma ist aufgefordert, diese umgehend zu entfernen.
Marc Schulte Bezirksstadtrat
16. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Schulsekretärinnen auch in Charlottenburg-Wilmersdorf verstärkt?
Ich frage das Bezirksamt:
1. An welchen Schulen werden die zusätzlich genehmigten Schulsekretärinnen, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets genehmigt wurden, eingesetzt?
2. Wie wird diese Arbeit an den Schulen bewältigt, die keine zusätzlichen Stellen bekommen werden?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. Den Schulträgern wurden keine zusätzlichen Stellen Schulsekretärinnen für die Aufgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zugewiesen. Die Senatsbildungsverwaltung hat sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür eingesetzt, das zeit- und arbeitsaufwändige Stellenbesetzungsverfahren für den Bereich Schulsekretariate so zu verändern, dass eine schnellere Besetzung unbesetzter Stellen im vorhandenen Stellenrahmen ermöglicht wird.
Zu 2. Die den Schulsekretärinnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket zugewiesenen Tätigkeiten werden von diesen zusätzlich übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen Bezirksstadträtin
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |