Drucksache - 0051/4  

 
 
Betreff: Ferienwohnungen erfassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wieland 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
08.12.2011 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.01.2012 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2012 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.01.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie es möglich ist, einen Katalog der Anzahl der Ferienwohnungen und deren Gastbetten bezogen auf die jeweiligen Gebäude im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu erstellen und zu pflegen, sowie die Einhaltung der Vorschriften gemäß Betriebsverordnung für Beherbergungsstätten streng zu kontrollieren.

 

Des weiteren wird das Bezirksamt ersucht, nicht genehmigte Ferienwohnungen, für die die geänderte Betriebsverordnung für Beherbergungsstätten anzuwenden ist, nicht nachträglich zu genehmigen sondern die Nutzung zu untersagen, sowie bei neu gestellten Umnutzungsanträgen in Zukunft die hierbei anzuwendenden Vorschriften hinsichtlich Brandschutz und Hygiene streng auszulegen und keine Ausnahmen und Erleichterungen zu gestatten.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Eine Katalogisierung ist derzeit nur insofern möglich, als dass die verfahrenspflichtigen Umnutzungen, die beantragt werden, als Vorgang im elektronischen Baugenehmigungsverfahren (ebG) erfasst werden.

 

Das Bezirksamt wird sich dafür einsetzen, dass mit der Einführung der City Tax auch eine Pflicht zur Registrierung von Ferienwohnungen eingeführt wird. Ein entsprechender Vorstoß erfolgte bereits auf der ersten Sitzung der Bezirksstadträte für Stadtentwicklung am 1. März 2012.

 

Auch ist es derzeit nicht möglich die Einhaltung der Betriebsverordnung streng zu kontrollieren, da hierzu die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Eine Brandsicherheitsschau kann nach § 5 der Betriebsverordnung nur durchgeführt werden, wenn der Betrieb mehr als 60 Betten hat oder wenn bekannt ist, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr vorliegen.

 

Die Prüfung des Brandschutzes liegt nicht mehr allein in der Zuständigkeit der Bauaufsichtsämter. Mit der Änderung der Bauordnung im Jahr 2005 wurden die Aufgaben der Brandschutzprüfung an Prüfingenieure für Brandschutz übertragen. Die Bauaufsichtsämter prüfen nur noch im Einzelfall. Ab 2013 ist vorgesehen, dass die Bauaufsichtsämter gar nicht mehr den Brandschutz prüfen dürfen.

 

Aus rechtlichen Gründen kann eine nachträgliche Legalisierung von Ferienwohnungen nicht versagt werden, wenn die öffentlich-rechtlichen Vorschriften den Betrieb zulassen würden.

 

Das Bezirksamt bietet in seinem Internetauftritt die Möglichkeit, bauordnungsrechtliche Beschwerden per E-Mail an das Bezirksamt zu übermitteln. Für den Besucher der Webseite werden hierzu die Fälle benannt, in denen das Bezirksamt grundsätzlich tätig werden kann:

 

Ferienwohnungen


Immer häufiger gibt es Beschwerden über Ferienwohnungen. Aber nur in folgenden Fällen kann bauordnungsrechtlich vorgegangen werden:

·         wenn mehr als 12 Betten in einem Gebäudeteil von einem Betreiber vermarktet werden, die bauordnungsrechtlich nicht genehmigt worden sind,

·         wenn sich mehr als 30 Betten in einem Geschoss befinden und kein zweiter baulicher Rettungsweg vorhanden ist,

·         wenn bei mehr als 12 Betten Rettungswege nicht ausgewiesen sind, die Türen zu den Beherbergungsräumen nicht rauchdicht und selbstschließend sind, die Sicherheitsbeleuchtung fehlt, eine Alarmierungseinrichtung fehlt, tragende Bauteile nicht feuerbeständig sind,

·         eventuell kann bei einer deutlichen Überbelegung der Ferienwohnung mit Betten ein Eingreifen durch die Wohnungsaufsicht möglich sein.

·         Lärmbeschwerden und verhaltensbedingte Beschwerden über die Gäste der Ferienwohnungen können nicht über das Bauordnungsrecht gelöst werden. Hier kann unter Umständen das Ordnungsamt eingreifen. E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

·         Die Aufzählung der Beschwerdegründe, die ein ordnungsbehördliches Eingreifen ermöglichen, ist nicht abschließend. Jeder Fall bedarf einer Einzelprüfung.


Bitte richten Sie ihre bauordnungsrechtliche Beschwerde per E-Mail an bauaufsicht@charlottenburg-wilmersdorf.de. Bitte geben Sie hierbei das Grundstück und die Grundstücksnummer an. Es können nur Beschwerden über Ferienwohnungen in Charlottenburg-Wilmersdorf bearbeitet werden.

 

Hinweis:
Nicht in jedem Fall sind Ferienwohnungen unzulässig.

1.      Die Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung ist gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 BauOBln verfahrensfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen. Das wird regelmäßig der Fall sein, wenn die Belegung der Ferienwohnung mit nicht mehr Betten stattfindet als es bei einer normalen Wohnnutzung der Fall ist und es nicht mehr Betten als 12 sind (z. B. 3-Zimmerwohnung mit Eltern, 2 Kinder zu einer Ferienwohnung mit höchstens 5-6 Betten).

2.      Werden mehrere Wohnungen umgenutzt und liegt die Bettenanzahl über 12 ist eine Baugenehmigung gemäß § 65 BauOBln einschl. die Prüfung des Brandschutznachweises zu beantragen, da die Ferienwohnungen dann den Vorschriften der Muster-Beherbergungsstätten-Verordnung unterliegen. Hierzu müssen entsprechende Unterlagen von einer bauvorlageberechtigten Person beim Stadtentwicklungsamt – FB Bauaufsicht – eingereicht werden. Für weitere Einzelheiten kann der Fachbereich direkt kontaktiert werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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