Drucksache - 0022/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. November 2011 beschlossen:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, den derzeitigen Eigentümer des zur Bebauung anstehenden Teilgrundstücks des ehem. Güterbahnhofs Charlottenburg nördlich und südlich der Cordesstraße 3-9 zwischen den S- und Fernbahn-Gleisen zu verpflichten, für die Erhaltung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude an der Cordesstraße 3-9, die zur Zeit leer stehen, insbesondere gegen drohende Winterschäden und Vandalismus zu sorgen.
2. Das Bezirksamt wird gebeten, an den derzeitigen Eigentümer des Teilgrundstücks zu appellieren, die nicht unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude des ehemaligen Güterbahnhofs nicht abzureißen und in seine Planungen einzubeziehen, weil sie zusammen mit den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ein für Berlin typisches und unwiederbringliches Ensemble der preußischen Gewerbebaukultur, die für Charlottenburg- Wilmersdorf einmalig ist, darstellen.
Der BVV ist bis zum 29.02.2012 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat am 7. Dezember 2011 mit dem Eigentümer ein entsprechendes Gespräch geführt. Der Eigentümer hat versichert, dass er nicht rechtswidrig in den Denkmalschutz eingreifen sowie die geschützten Gebäude gegen mögliche Winterschäden und Vandalismus absichern wird. Darüber hinaus hat er zugesichert, vor einer Abräumung der zum Abriss genehmigten Gebäude Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu führen.
Hinsichtlich einer weiteren Konzeptentwicklung hat das Bezirksamt den Erhalt von Wohnnutzung als Ziel in das Gespräch eingebracht.
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 hat der Eigentümer eine vom Büro adb Ewerien und Obermann erarbeitete denkmalpflegerische Bestandsaufnahme und Dokumentation vorgelegt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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