Drucksache - 1659/3
Die
BVV hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2010 beschlossen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie bei Bürgerinnen und Bürgern mit
erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit die Abwicklung von Dienstleistungen der
Bürgerämter durch aufsuchende Tätigkeit im Umfang verbessert und zeitnah
erfolgen kann. Ferner
sollte geprüft werden, ob bei einer solchen Dienstleistung eine Gebührenerhöhung
gerechtfertigt ist bzw. ob es Ausnahmetatbestände (z.B. bei
Grundsicherungsempfängern) geben soll. Auch
ist zu prüfen, ob und in welcher Form aufsuchende Bürgeramtsarbeit
produktbezogen in der Kosten-Leistungsrechnung gerecht zu berücksichtigen ist. Hierzu nimmt das Bezirksamt
wie folgt Stellung: Vorab ist festzuhalten, dass
Bürgerinnen und Bürger, die dauerhaft bewegungsunfähig und bettlägerig sind,
einen Antrag auf Entbindung von der Ausweispflicht stellen können. Das Bezirksamt ist sich
jedoch darüber bewusst, dass von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern der
Verzicht auf einen Personalausweis bzw. einen Reisepass als Verlust von
Selbstständigkeit und Lebensqualität empfunden wird. Auch in Anbetracht der
Tatsache, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger immer älter werden und damit
auch die Einschränkung der Gehfähigkeit verbunden sein kann, sieht das
Bezirksamt die Notwendigkeit, diesem Personenkreis die Erledigung von
Bürgerangelegenheiten zu erleichtern. Als eine wichtige Maßnahme dazu
haben die bezirklichen Bürgerämter die Möglichkeit zu telefonischen
Terminvereinbarungen, seit dem 1. April 2010 auch als Online-Vereinbarung über
Internet, geschaffen. Diese Vereinbarungen können selbstverständlich auch von
Familienangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen getroffen werden. Viele ältere
geheingeschränkte Bürgerinnen und Bürger geben z. B. für die Beantragung eines
neuen Ausweises Vollmacht an eine Vertrauensperson oder aber durch eine
Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter eine Senioren- bzw. Pflegeeinrichtung
werden die notwendigen Gänge zum Bürgeramt erledigt. Bedauerlicherweise bietet
die Polizei im Rahmen ihrer Abschnittsarbeit kaum noch Hilfestellung für die
Bürgerinnen und Bürger an, wie dies früher durch die Kontaktbereichsbeamten zur
Zufriedenheit aller erfolgte. Deshalb hält es das
Bezirksamt für notwendig, für besonders schwer gehbehinderte Bürgerinnen und
Bürger ein aufsuchendes Bürgeramtsangebot vorzuhalten. Es ist geplant, nach der
Neuordnung der für den 01.01.2011 vorgesehenen Abteilungszuschnitte des
Bezirksamtes eine Dienstkraft bei den Bürgerdiensten zu diesem Zwecke
vorzusehen, wenn eine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden kann.
Bisher wurden solche Bürgerbesuche durch die bei den Inneren Diensten angesiedelten
zwei „Ermittler“ durchgeführt, die nach Senatsbescheid zukünftig
bei der Abteilung „Soziales“ angesiedelt werden sollen. Im Jahr 2009 wurden im Amt
der Bürgerdienste insgesamt 1.381 Aufträge erteilt, die teilweise mehrfache
Hausbesuche notwendig machten. Da die aufsuchende
Bürgerarbeit z. B. zur Erstellung eines neuen Personalausweises technisch und
zeitlich aufwändiger ist als die Bearbeitung im Bürgeramt, ist es weiterhin
Aufgabe der Verantwortlichen, eine gerechtere Produktanrechnung bei der Kosten-Leistungsrechnung
zu finden und zu vereinbaren, da sonst Bezirke wie z. B. Steglitz-Zehlendorf,
die das Aufsuchen mobilitätsbeschränkter Bürgerinnen und Bürger kategorisch
ablehnen, einen finanziellen Vorteil aus ihrem Verhalten ziehen würden. Sollte dies nicht gelingen,
müssten die insgesamt anfallenden höheren Kosten als Qualitätsausdruck
hingenommen und politisch verantwortet werden oder aber vom (Innen-) Senat, der
regelmäßig in der Öffentlichkeit aufsuchende Bürgerarbeit favorisiert, finanziell
ausgeglichen werden. Aufsuchende Bürgerarbeit für
Menschen mit erheblicher Mobilitätseinschränkung mit höheren
Verwaltungsgebühren zu belegen, erscheint trotz des tatsächlich höheren
Verwaltungsaufwandes nicht gerechtfertigt. Schließlich handelt es sich dabei
nicht um eine individuelle Bequemlichkeit, sondern eher um einen
Nachteilsausgleich gegenüber dem betroffenen Bürger. Das Bezirksamt bittet den
Beschluss als erledigt zu betrachten. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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