Drucksache - 1605/3
Wir fragen das Bezirksamt:
Die Große Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
1. Gibt es im Bezirk einen Aktionsplan zur Lärmminderung und welche durchzuführenden Maßnahmen wurden aus ihm bisher abgearbeitet?
Das Thema Lärmminderungsplanung war in dieser und den letzten Wahlperioden wiederholt Thema unserer Berichterstattung in Ausschuss-Sitzungen und Gegenstand der Großen Anfrage 1224/3 der SPD-Fraktion zur Sitzung der BVV am 19.03.2009 "Umsetzung des Lärmminderungsplans Charlottenburg-Wilmersdorf".Aus deren Beantwortung und den Ausschussberichterstattungen geht hervor, dass es keinen bezirklichen Aktionsplan, sondern einen gesamtstädtischen Lärmaktionsplan gibt. Im Hinblick auf die einheitliche Methodik, die Berichtspflichten der EU gegenüber und der Tatsache, dass die meisten Maßnahmen verkehrsbezogen im übergeordneten Straßennetz sind, daher bei der Verkehrslenkung Berlin zu verorten.
Im Lärmaktionsplan 2008, der vom Senat am 20.01.2009 beschlossen wurde, gibt es in unserem Bezirk die Konzeptgebiete Mierendorffinsel, Wilmersdorf und als Konzeptstrecke die Uhlandstraße.
Der Plan enthält sowohl
Anlage zum Aktionsplan sind die Bestandteile der I-Planung Tiefbau 2007 - 2011 im Konzeptgebiet Wilmersdorf, die als lärmmindernd bewertet wurden [(Neubau Uhlandstraße zwischen Güntzelstraße und Berliner Straße, Neubau Westfälische Straße (Konstanzer Straße bis Joachim-Friedrich-Straße), Joachimsthaler Straße (Lietzenburger Straße bis Kurfürstendamm), Konstanzer Straße (Lietzenburger Straße bis Brandenburgische Straße)]. Die ersten drei Maßnahmen sind fertig gestellt, die Westfälische Straße ist nahezu fertig; die Maßnahme Konstanzer Straße musste als Haushaltskonsolidierungsbeitrag verschoben werden. Außerdem ist die Einführung von Tempo 30 nachts, ebenfalls im Konzeptgebiet Wilmersdorf (in Abschnitten von z. B. Blissestraße, Paulsborner Straße, Joachim-Friedrich-Straße und Konstanzer Straße, die bereits alle abgeschlossen sind) dargestellt.
Neben dem Lärmaktionsplan gab und gibt es aber noch weitere Maßnahmen, die zur Lärmminderung beitragen. Erst mal das Modellprojekt zur Lärmminderung (Charlottenburg) von 2003 - 2006, gewissermaßen Vorläufer des Aktionsplanes. Aus diesem gingen zahlreiche BVV-Initiativen hervor, die zum Teil umgesetzt werden konnten (z. B. Tempo 30 Schlüterstraße/Württembergische Straße, Angebotsstreifen Schlüterstraße, Ausbesserung der Kreuzung Pestalozzistraße), noch in der Prüfung sind (Angebotsstreifen Joachim-Friedrich-Straße) oder aber erst mal zurückgestellt wurden (wie Signalsteuerung Knoten Helmholtzstraße/Franklinstraße (zur Entlastung der Cauerstraße), Konzept für die Kantstraße, nördliche Kaiser-Friedrich-Straße bzw. als nachrangig eingeschätzt wurden, wie die Windscheidstraße (Belagsänderung).
Die frühere Bundesregierung hatte mehrere Konjunkturprogramme aufgelegt, u. a. das "Ökologische Straßensanierungsprogramm" (auch K II oder Lärmsanierungsprogramm genannt). Hier wurden 19 Straßenabschnitte bezirklicherseits gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung benannt; drei Maßnahmen bereits umgesetzt :
2. Was wurde davon im Bereich der Mierendorffinsel an Maßnahmen erfasst und welche dieser notwendigen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durchgeführt?
Der Bericht zum Aktionsplan (Mierendorffinsel) hält u.a. Folgendes fest: "Auf der Basis einer umfangreichen Analyse der Lärmbelastungssituation und unter Einbeziehung bestehender Planungen wurden konkrete Maßnahmeempfehlungen zur Lärmminderung für das Konzeptgebiet erarbeitet. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur kleinräumigen Verkehrsverlagerung in weniger sensible Straßenräume, zur Verbesserung der straßenräumlichen Situationen und zur Verbesserung der Bedingungen für den nicht-motorisierten Verkehr, hier insbesondere die Ergänzung und Verbesserung der Anlagen für den Radverkehr. In einigen Straßen können auch durch Fahrbahnsanierungen Reduktionen der Lärmpegel erreicht werden."
Eine Maßnahme konnte bereits durchgeführt werden:
Im Konzeptgebiet Mierendorffinsel wurden bei den kurzfristigen Maßnahmen zwei weitere benannt.
Beide Maßnahmen sind noch nicht zur Ausführung gelangt. Sie sind mit einer jeweiligen Kostenschätzung des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragten Planungsbüros im Haushaltsplan 2010/2011 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung enthalten. Die Kostenschätzungen werden zur Zeit mit dem Planungsbüro besprochen, anschließend sollen die Beträge abgerufen werden.
Die mittel- bis langfristigen Maßnahmen sind
Der Bericht hält für das Konzeptgebiet Wilmersdorf folgendes fest: "Das Konzeptgebiet Wilmersdorf steht exemplarisch für ein innenstädtisches Gebiet mit überdurchschnittlich hoher Nutzungsdichte und -mischung aus Wohnen, Dienstleistung, Einzelhandel und Gewerbe. Dies bewirkt eine Überlagerungen von Durchgangsverkehren und Eigenverkehren in einem dichten Straßennetz, das vielerorts durch großzügige Straßenräume mit starker Dominanz der Kfz-Verkehrsflächen gekennzeichnet ist. Wegen des hohen Eigenverkehrs in und zu der westlichen Innenstadt sind großräumige Verkehrsverlagerungen im Konzeptgebiet nicht möglich.
Die Maßnahmenplanung im Rahmen der Lärmaktionsplanung konzentriert sich somit weitestgehend auf verkehrsorganisatorische und straßenräumliche Maßnahmen. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Verbesserung der straßenräumlichen Situationen und zur Verbesserung der Bedingungen für den nicht-motorisierten Verkehr, hier insbesondere die Ergänzung und Verbesserung der Anlagen für den Radverkehr. Ergänzend wird für ausgewählte Straßenabschnitte neben den vorgesehenen Tempo 30-Regelungen für den Nachtzeitraum empfohlen, langfristig unter Einbeziehung der Erfahrungen mit den bereits umgesetzten Tempo 30-Regelungen eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ganztags zu prüfen. Mit den entwickelten Maßnahmen können zum Teil deutliche Minderungen der Lärmbelastungen erreicht werden, ohne dass in die verkehrlichen Funktionen des Hauptstraßennetzes eingegriffen wird. Durch langfristige wirkende Maßnahmen zur Dämpfung des Verkehrsaufkommens sind weitere Lärmminderungen möglich. Auch bei Umsetzung aller Maßnahmen und unter Berücksichtigung langfristiger Minderungspotentiale werden weiterhin in Teilbereichen des Konzeptgebietes hohe Lärmbelastungen verbleiben. Für diese sollen Maßnahmen des passiven Schallschutzes geprüft werden."
Wie zu 1. ausgeführt, wurden bereits in einer Reihe von Straßenabschnitten nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 angeordnet und ausgeführt. Gleiches gilt für die bereits ebenfalls erwähnten umgebauten Straßenabschnitte (Uhlandstraße, Westfälische Straße, Joachimstaler Straße).
Noch ausstehende kurzfristige Maßnahmen sind:
Mittel- bis langfristig sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
4. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung wurden im Haushalt 2010/2011 fest eingeplant und werden realisiert?
Entsprechend den Ausführungen zu 1. sind im bezirklichen Haushaltsplan keine Mittel dafür enthalten. Die Mittel können verfahrensgemäß nach Abschluss der Planungen und straßenverkehrsbehördlicher Anordnung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung abgefordert und die Maßnahmen durchgeführt werden. Die jeweiligen Kostenschätzungen sind im Haushaltsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2010/2011 enthalten und sollen in diesem Zeitraum umgesetzt werden.
5. Wie beabsichtigt das Bezirksamt mit Maßnahmen umzugehen, die unter das Straßenausbaubeitragsgesetz fallen?
Alle Maßnahmen werden gemäß den Vorgaben des Straßenausbaubeitragsgesetzes geprüft. Soweit danach eine Beitragspflicht besteht, kann auf die Erhebung nicht verzichtet werden.
M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin
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