Drucksache - 1605/3  

 
 
Betreff: Lärmminderungsplanung schon vergessen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2010 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage vom 08.02.2010
schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es im Bezirk einen Aktionsplan zur Lärmminderung und welche durchzuführenden Maßnahmen wurden aus ihm bisher abgearbeitet?
     
  2. Was wurde davon im Bereich der Mierendorffinsel an Maßnahmen erfasst und welche dieser notwendigen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durchgeführt?
     
  3. Welche Maßnahmen werden im Bereich Wilmersdorf ( Projektstrecke Uhlandstr.) zwischenzeitlich realisiert und welche sind in Planung?
     
  4. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung  wurden  im Haushalt 2010/2011 fest eingeplant und werden wann realisiert?
     
  5. Wie beabsichtigt das Bezirksamt mit  Maßnahmen umzugehen, die unter das Straßenausbaubeitragsgesetz  fallen?

 

 

Die Große Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1. Gibt es im Bezirk einen Aktionsplan zur Lärmminderung und welche durchzufüh­renden Maßnahmen wurden aus ihm bisher abgearbeitet?

 

Das Thema Lärmminderungsplanung war in dieser und den letzten Wahlperioden wieder­holt Thema unserer Berichterstattung in Ausschuss-Sitzungen und Gegenstand der Gro­ßen Anfrage 1224/3 der SPD-Fraktion zur Sitzung der BVV am 19.03.2009 "Umsetzung des Lärmminderungsplans Charlottenburg-Wilmersdorf".

 

Aus deren Beantwortung und den Ausschussberichterstattungen geht hervor, dass es keinen bezirklichen Aktionsplan, sondern einen gesamtstädtischen Lärmakti­onsplan gibt. Im Hinblick auf die einheitliche Methodik, die Berichtspflichten der EU gegenüber und der Tatsa­che, dass die meisten Maßnahmen verkehrsbezogen im überge­ordneten Straßennetz sind, daher bei der Verkehrslenkung Berlin zu verorten.

 

Im Lärmaktionsplan 2008, der vom Senat am 20.01.2009 beschlossen wurde, gibt es in unserem Bezirk die Konzeptgebiete Mierendorffinsel, Wil­mersdorf und als Konzeptstrecke die Uhlandstraße.

 

Der Plan enthält sowohl

 

    • kurzfristige Maßnahmen der Stufe 1 (Zeithorizont 2008 - 2012), bei de­nen eine Umsetzung leichter möglich erscheint, weil z. B. die Finanzie­rung gesi­chert ist; als auch"mittel- bis langfristige Maßnahmeoptionen", bei denen noch größere Prüfbe­darfe gegeben sind.
       
    • Eine Maßnahmeplanung für 4 "Beispielstrecken" (in unserem Bezirk die Bran­denburgische Straße), mit denen modellhaft straßenräumliche Maß­nahmen der Straßenraumorganisation entwickelt werden, und strategische Maßnahmen der Verkehrsentwicklung für die Gesamtstadt, wie Förderung des Umweltverbundes, LKW-Führung, Geschwindigkeitskon­zepte, Erweite­rung der Parkraumbewirtschaftung.

 

Anlage zum Aktionsplan sind die Bestandteile der I-Planung Tiefbau 2007 - 2011 im Kon­zeptgebiet Wilmersdorf, die als lärmmindernd bewertet wurden [(Neubau Uhlandstraße zwischen Güntzelstraße und  Berliner Straße, Neubau Westfälische Straße (Konstanzer Straße bis Joa­chim-Friedrich-Straße), Joachimsthaler Straße (Lietzenburger Straße bis Kurfürstendamm), Kon­stanzer Straße (Lietzenburger Straße bis Brandenburgische Straße)]. Die ersten drei Maßnahmen sind fertig gestellt, die Westfälische Straße ist na­hezu fertig; die Maßnahme Konstanzer Straße musste als Haushaltskonsolidierungsbei­trag verschoben werden. Außerdem ist die Einführung von Tempo 30 nachts, ebenfalls im Konzeptgebiet Wilmersdorf (in Abschnitten von z. B. Blissestraße, Paulsborner Straße, Joachim-Friedrich-Straße und Konstanzer Straße, die bereits alle abge­schlossen sind) dargestellt.

 

Neben dem Lärmaktionsplan gab und gibt es aber noch weitere Maßnahmen, die zur Lärmminderung beitragen. Erst mal das Modellprojekt zur Lärmminderung (Char­lotten­burg) von 2003 - 2006, gewissermaßen Vorläufer des Aktionsplanes. Aus diesem gingen zahlreiche BVV-Initiativen hervor, die zum Teil umgesetzt werden konnten (z. B. Tempo 30 Schlüterstraße/Württembergische Straße, Angebotsstreifen Schlüter­straße, Ausbesserung der Kreuzung Pestalozzistraße), noch in der Prüfung sind (Angebotsstreifen Joachim-Friedrich-Straße) oder aber erst mal zurückgestellt wur­den (wie Signalsteuerung Knoten Helmholtzstraße/Franklinstraße (zur Entlastung der Cau­erstraße), Konzept für die Kant­straße, nördliche Kaiser-Friedrich-Straße bzw. als nachrangig eingeschätzt wurden, wie die Windscheidstraße (Belagsänderung).

 

Die frühere Bundesregierung hatte mehrere Konjunkturprogramme aufgelegt, u. a. das  "Ökologische Straßensanierungsprogramm" (auch K II oder Lärmsanierungs­programm genannt). Hier wurden 19 Straßenabschnitte bezirklicherseits gegenüber der Senatsver­waltung für Stadtentwicklung be­nannt; drei Maßnahmen bereits umgesetzt :

 

  • Fahrbahnsanierung Hardenbergstraße (Fasanenstraße - Knesebeckstraße)
  • Fahrbahnsanierung Otto-Suhr-Allee (Marie Elisabeth-Lüders-Straße - Ernst-Reu­ter- Platz), südliche Fahrbahn.
  • Fahrbahnsanierung Einsteinufer (Cauerstraße bis Marchstraße).

 

 

2. Was wurde davon im Bereich der Mierendorffinsel an Maßnahmen er­fasst und welche dieser notwendigen Maßnahmen wurden zwischenzeit­lich durchgeführt?

 

Der Bericht zum Aktionsplan (Mierendorffinsel) hält u.a. Folgendes fest: "Auf der Ba­sis einer umfangreichen Analyse der Lärmbelastungssituation und unter Einbezie­hung beste­hender Planungen wurden konkrete Maßnahmeempfehlungen zur Lärm­minderung für das Konzeptgebiet erarbeitet. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur kleinräumigen Ver­kehrsverlagerung in weniger sensible Straßenräume, zur Verbes­serung der straßenräum­lichen Situationen und zur Verbesserung der Bedingungen für den nicht-motorisierten Ver­kehr, hier insbesondere die Ergänzung und Verbesse­rung der Anlagen für den Radver­kehr. In einigen Straßen können auch durch Fahr­bahnsanierungen Reduktionen der Lärmpegel erreicht werden."

 

Eine Maßnahme konnte bereits durchgeführt werden:

 

Sömmeringstraße zwischen Kaiserin-Augusta-Allee und Nordhauser Straße

Reduzierung der zulässigen Höchstge­schwindigkeit auf 30 km/h (nachts)

 

Im Konzeptgebiet Mierendorffinsel wurden bei den kurzfristigen Maßnahmen zwei wei­tere benannt.

 

  1. Die Fahrbahnsanierung Mierendorffstraße/Mierendorffplatz und
  2. die Fahrbahnsanierung Lise-Meitner-Straße zwischen Gaußstraße und S-Bahn.

 

Beide Maßnahmen sind noch nicht zur Ausführung gelangt. Sie sind mit einer jewei­ligen Kostenschätzung des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragten Pla­nungsbüros im Haus­haltsplan 2010/2011 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ent­halten. Die Kos­tenschätzungen werden zur Zeit mit dem Planungsbüro besprochen, an­schließend sollen die Beträge ab­gerufen werden.

 

Die mittel- bis langfristigen Maßnahmen sind

 

Verkehrs- und Lärmvermeidung

Parkraumbewirtschaftung

Vertiefende Untersuchung zu den Aus­wir­kungen einer Parkraumbewirtschaf­tung im Konzeptgebiet und in den an­grenzenden Bereichen

Bauleitplanung

Nutzung der lärmmindernden Festset­zungsmöglichkeiten

Verkehrsorganisatorische Maßnahmen

Netzstruktur

Ausweisung einer Lkw-Vorrangroute über Max-Dohrn-Straße/Gaußstraße/ Neues Ufer

Verkehrsverlagerung von der Kaiserin-Augusta-Allee zur Gaußstraße

Kaiserin-Augusta-Allee

Reduzierung des Lkw-Verkehrs durch geeignete Maßnahmen, falls die straßen­räumlichen Maßnahmen keine ausrei­chende Entlastung bewirken

Olbersstraße und Osnabrücker Straße

Aufnahme in die umliegende Tempo-30-Zone

Reduzierung der (Lkw-)Schleichver­kehre durch geeignete Maßnahmen, falls die Aufnahme in die Tempo-30-Zone keine ausreichende Entlastung bewirkt

Straßenräumliche Maßnahmen

Olbersstraße und Osnabrücker Straße

Änderung der Stellplatzanordnung (im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Tempo-30-Zone)

Kaiserin-Augusta-Allee

Stufenkonzept: Zunächst Abmarkierung von Angebotsstreifen für den Radver­kehr auf der Fahrbahn.

Mittelfristige Umgestaltung des Straßen­raums mit breiteren Gehwegen, Sitz­mög­lichkeiten, Angebotsstreifen und durchge­hendem Mittelstreifen (Alterna­tive: Mittel­inseln).

Langfristige Neuordnung der Stellplätze zugunsten der Aufenthaltsflächen und ganzheitliches Gestaltungskonzept Mie­rendorffplatz/Mierendorffstraße

 

 

 

  1.                           Welche Maßnahmen werden im Bereich Wilmersdorf (Projektstrecke Uh­land­straße) zwischenzeitlich realisiert und welche sind in Planung?

 

Der Bericht hält für das Konzeptgebiet Wilmersdorf folgendes fest: "Das Konzeptge­biet Wilmersdorf steht exemplarisch für ein innenstädtisches Gebiet mit überdurch­schnittlich hoher Nutzungsdichte und -mischung aus Wohnen, Dienstleistung, Einzel­handel und Ge­werbe. Dies bewirkt eine Überlagerungen von Durchgangsverkehren und Eigenverkehren in einem dichten Straßennetz, das vielerorts durch großzügige Straßenräume mit starker Dominanz der Kfz-Verkehrsflächen gekennzeichnet ist. Wegen des hohen Eigenverkehrs in und zu der westlichen Innenstadt sind großräu­mige Verkehrsverlagerungen im Kon­zeptgebiet nicht möglich.

 

Die Maßnahmenpla­nung im Rahmen der Lärmaktionsplanung konzentriert sich somit weitestgehend auf verkehrsorganisatorische und straßenräumliche Maßnahmen. Im Vor­dergrund ste­hen Maßnahmen zur Verbesserung der straßenräumli­chen Situationen und zur Ver­besserung der Bedingungen für den nicht-motorisierten Ver­kehr, hier insbesondere die Ergänzung und Verbesserung der Anlagen für den Radver­kehr. Ergänzend wird für ausgewählte Straßenabschnitte neben den vorgesehenen Tempo 30-Regelungen für den Nachtzeitraum empfohlen, langfristig unter Einbeziehung der Erfahrungen mit den bereits umgesetzten Tempo 30-Regelungen eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindig­keit auf 30 km/h ganztags zu prüfen. Mit den entwickelten Maß­nahmen können zum Teil deutliche Minderungen der Lärmbelastungen erreicht werden, ohne dass in die verkehrli­chen Funktionen des Hauptstraßennetzes eingegriffen wird. Durch langfristige wirkende Maßnahmen zur Dämpfung des Verkehrsaufkommens sind weitere Lärmminderungen möglich. Auch bei Umsetzung aller Maßnahmen und unter Be­rücksichtigung langfristiger Minderungspotentiale werden weiterhin in Teilbereichen des Konzeptgebietes hohe Lärm­belastungen verbleiben. Für diese sollen Maßnahmen des passiven Schallschutzes ge­prüft werden."

 

Wie zu 1. ausgeführt, wurden bereits in einer Reihe von Straßenabschnitten nächtli­che Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 angeordnet und ausgeführt. Gleiches gilt für die bereits ebenfalls erwähnten umgebauten Straßenabschnitte (Uh­landstraße, West­fälische Straße, Joachimstaler Straße).

 

Noch ausstehende kurzfristige Maßnahmen sind:

 

  1. Ergänzung der Tempo 30-Zone Güntzelstraße (Die Anordnung der betroffe­nen Kreu­zungsbereiche durch die Verkehrslenkung Berlin steht noch aus.)
  2. Anlegung eines Fahrradschutzstreifens in der Uhlandstraße von Lietzenbur­ger Straße bis Hohenzollerndamm (Die Anordnung steht noch aus.)
  3. Anlegung eines Fahrradschutzstreifens in der Brandenburgischen Straße zwischen Fehr­belliner Platz und Blissestraße (Planungen erfolgen zur Zeit von einem Büro im Auf­trag von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Ausführung erfolgt wahrscheinlich noch in diesem Jahr). Es handelt sich um eins von vier Pilotprojek­ten in Berlin, mit denen modellhaft auf "Beispielstrecken" straßenräumliche Um­gestaltungen erprobt werden sollen. Be­standteil sind Anwohnerbefragungen, Ver­kehrs- und Wirkungs­untersuchungen. Die BVV hat hierzu einen Beschluss gefasst (Drs. 1138/3).

 

Mittel- bis langfristig sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

Verkehrsvermeidung

Parkraumbewirtschaftung

Mittel-/Langfristig räumliche Ausdehnung der Parkraumbe­wirtschaftung

Verkehrsorganisatorische Maßnahmen

Uhlandstraße zwischen Kurfürstendamm und Lietzenburger Straße

Prüfung der Einrichtung von Tempo 30 ganztags wegen hoher Lärmbelastung und zur Unterstützung von Verlagerun­gen

Blissestraße, südlich Uhlandstraße

Maßnahmen zur Reduzierung des Lkw-Verkehrs

Güntzelstraße

Straßenräumliche Maßnahmen

Blissestraße zwischen Berliner Straße und Detmolder Straße

Einrichtung/Verbesserung von Radver­kehrsanlagen (i.a. An­gebotsstreifen)

Güntzelstraße

Verringerung der Fahrbahn­breiten und Verbreiterung der Gehwege in Abstim­mung mit der Radverkehrsplanung

Blissestraße zwischen Berliner Straße und Uhlandstraße

Neuordnung von Rad- und Parkstreifen

Berliner Straße zwischen Blissestraße und Nassauische Straße

Sanierung von schadhaften Asphaltbelä­gen

Blissestraße zwischen Uhlandstraße und Detmolder Straße

Sanierung von schadhaften Asphaltbelä­gen

Bundesallee zwischen Lietzenburger Straße und Hohenzollerndamm

Sanierung von schadhaften Asphaltbelä­gen

Hohenzollerndamm zwischen Bundesallee und Uhlandstraße

Sanierung von schadhaften Asphaltbelä­gen

Detmolder Straße zwischen Blissestraße und Bundesallee

Sanierung von schadhaften Asphaltbelä­gen

Lietzenburger Straße

Sanierung von schadhaften Asphaltbelä­gen

Westfälische Straße zwischen Kurfürsten­damm und Joachim-Friedrich-Straße

Sanierung von schadhaften Asphaltbelä­gen

Berliner Straße auf Höhe des Friedhofein­gangs und der Mannheimer Straße

Einrichtung von Querungshilfen

Blissestraße zwischen Paretzer Straße und Detmolder Straße

Einrichtung von Querungshilfen

Detmolder Straße auf Höhe der Livländischen Straße

Einrichtung von Querungshilfen

Güntzelstraße auf Höhe der Landhausstraße

Einrichtung von Querungshilfen

Westfälische Straße auf Höhe der Albrecht-Achilles-Straße und auf Höhe der Bielefelder Straße.

Einrichtung von Querungshilfen

Straßenräumliche Maßnahmen

Berliner Straße zwischen Badensche Straße und Bundesallee

Vertiefende Untersuchung zur Neuord­nung des Straßenraums und zur Anlage von Radver­kehrsanlagen

Konstanzer Straße zwischen Brandenburgi­sche Straße und Hohenzollerndamm

Lietzenburger Straße

 

 

4. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung wurden im Haushalt 2010/2011 fest ein­geplant und werden realisiert?

 

Entsprechend den Ausführungen zu 1. sind im bezirklichen Haushaltsplan keine Mittel dafür enthalten. Die Mittel können verfahrensgemäß nach Abschluss der Planungen und straßenverkehrsbehördlicher Anordnung bei der Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung abgefordert und die Maß­nahmen durch­geführt werden. Die jeweiligen Kostenschätzungen sind im Haushalts­plan der Senatsver­waltung für Stadtentwicklung 2010/2011 enthalten und sollen in diesem Zeitraum umge­setzt werden.

 

 

5. Wie beabsichtigt das Bezirksamt mit Maßnahmen umzugehen, die unter das Stra­ßenausbaubeitragsgesetz fallen?

 

Alle Maßnahmen werden gemäß den Vorgaben des Straßenausbaubeitragsgeset­zes geprüft. Soweit danach eine Beitragspflicht besteht, kann auf die Erhebung nicht verzich­tet werden.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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