Drucksache - 1593/3
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
beauftragt, bei Übertragung von kommunalen Aufgaben an "freie Träger"
zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des "freien
Trägers" tarifliche Entlohnung erhalten. Ferner ist Wert darauf zu legen,
dass entsprechend der Betriebsgröße ein Betriebs- bzw. Personalrat existiert. Begründung: Auch unter dem Gesichtspunkt
des Sparens muss das Bezirksamt darauf achten, dass keine Dumpinglöhne bezahlt
werden. Dies ist nicht nur für Mitarbeiter/innen des Bezirksamtes gültig, die
zu einem freien Träger wechseln, sondern auch andere Mitarbeiter/innen, die
diese Aufgaben übernehmen. Ebenfalls wird darauf bestanden, dass ein Betriebs-
bzw. Personalrat existiert. |
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