Drucksache - 1530/3  

 
 
Betreff: Verbesserte Schulwegsicherung für die Charles-Dickens-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Kuntze 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2009 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
06.01.2010 
57. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
28.01.2010 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2010 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 01.12.2009
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Verbesserte Schulwegsicherung für die Charles-Dickens-Schule

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.01.2010 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich erneut für eine verbesserte Schulwegsicherung für die Schülerinnen und Schüler der Charles-Dickens-Schule einzusetzen, auch gegenüber der obersten Straßenverkehrsbehörde.

 

Dabei sind u.a. gewünschte Maßnahmen einer dortigen Elterinitiative zu prüfen:

 

  • Flatowallee am S-Bahnhof Olympiastadion: Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder Anforderungs-Lichtsignalanlage.
  • Dickensweg: Schulwegschilder, Fahrbahnbemalungen, Tempoanzeige mit Warnung bzw. Dank an Autofahrer am Schuleingangsbereich.
  • Passenheimer Straße: (Fußgängerüberweg/Zebrastreifen) in Höhe Dickensweg.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der zuständige Abteilungsleiter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte im Auftrag der Staatssekretärin dazu mit, dass die Anordnung von Fußgänger-Anforderungs-Lichtzeichenanlagen (FA-LZA) in der Flatowallee in Höhe Dickensweg und in der Passenheimer Straße in Höhe Dickensweg mit folgenden Ergebnis geprüft worden seien:

 

In den durchgeführten Auswertungen der örtlichen Verkehrsunfalllage sei im Zeitraum vom 01.05.2007 bis 31.03.2010 kein Verkehrsunfall polizeilich registriert worden, an dem ein Kind beteiligt war.

 

Zur Bewertung der Verkehrsbelastung seien am 09.06.2010 in der Flatowallee Höhe Dickensweg und am 10.06.2010 in der Passenheimer Straße Höhe Dickensweg in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr Verkehrszählungen durchgeführt worden. Dabei sei aufgefallen, dass in der Schulwegbeziehung morgens, vom S-Bahnhof zur Schule, und nachmittags, von der Schule zum S-Bahnhof, nur vereinzelt Kinder bzw. Jugendliche die Flatowallee bzw. Passenheimer Straße querten.

 

Infolge der in beiden Straßen vorhandenen geringen Fahrzeugbelastungen träten ausreichend Lücken zum Queren der Fahrbahn auf. Die Sichtbeziehungen zwischen den Fußgängern und den Fahrzeugführern sei in beiden Straßen als gut zu bezeichnen. Zusätzlich stehe in der Flatowallee ein baulicher Mittelstreifen als Querungshilfe zur Verfügung. Hierdurch bestehe für den querenden Fußgänger der Vorteil, dass jeweils der Verkehr nur aus einer Richtung zu beachten sei.

 

Verkehrsmaßnahmen gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seien nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei. Die Anordnung einer LZA erfolge hiernach grundsätzlich zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, z.B. wenn Fußgängern eine sichere Querung ohne diese technische Verkehrseinrichtung auf Grund der Verkehrsdichte nicht möglich sei.

 

Aus den vorstehend genannten Gründen vermag die Verkehrslenkung der Bitte des Bezirksamtes auf Anordnung einer Fußgängeranforderungs-LZA nicht zu folgen. Zur Erleichterung der Querung der Passenheimer Straße beabsichtigt diese jedoch, während der Schulzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.

 

Bezüglich der Anordnung von Fußgängerüberwegen in den genannten Bereichen verweist die Verkehrslenkung auf das Schreiben der Senatsverwaltung vom 06.07.2006. In diesem wurde erläutert, dass die baulichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg dort nicht vorliegen, da diese nur an Stellen angelegt werden dürfen, an denen nur ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss. Die Flatowallee weise jedoch einen Fahrbahnquerschnitt von ca. 23 m auf, die Breite der Richtungsfahrbahn betrage 8 m, die des baulichen Mittelstreifens ca. 6 m. Die Passenheimer Straße habe im Bereich Dickensweg einen Fahrbahnquerschnitt von 17 m. Westlich des Dickensweges sei bereits eine Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger vorhanden. Ebenso wie in der Flatowallee verbleibe auch hier eine mehrspurige Fahrbahn, so dass in beiden Fällen mehr als eine Fahrspur je Fahrtrichtung zu überqueren sei. Eine bauliche Einengung kommt jedoch im Hinblick auf die Veranstaltungsverkehre zum Olympiastadion und zur Waldbühne hier nicht in Betracht.

 

Der Dickensweg ist Bestandteil der Tempo 30-Zone. Da die umliegenden Wohnhäuser größtenteils über Parkplätze verfügen, besteht Parkdruck überwiegend nur beim Bringen und Abholen der Schulkinder. Für die Schulkinder wurde Zeichen 136 StVO „Achtung Kinder“ aufgestellt und nochmals mittels Fahrbahnmarkierung auf die Tempo 30-Zone hingewiesen. Im Bereich Dickensweg/Swiftweg wurden Poller gesetzt, um diesen Bereich von parkenden Fahrzeugen frei zu halten und den Kindern ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

 

Auf Antrag der Berlin British School wurde eine Ladezone für den Schulbusservice eingerichtet. Da Ladezonen jedoch allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen, kann diese auch von den Eltern der Schulkinder der Charles-Dickens-Grundschule zum kurzfristigen Ein- und Aussteigen genutzt werden.

 

Darüber hinaus ist dort die Aufstellung eines Dialog-Displays geplant. Aufgrund der hohen Nachfrage bei nur zwei zur Verfügung stehenden Geräten ist dies jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

Aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                                             Martina Schmiedhofer

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                                   Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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