Drucksache - 1530/3
Verbesserte Schulwegsicherung für die
Charles-Dickens-Schule Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 28.01.2010 Folgendes beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich erneut für eine verbesserte
Schulwegsicherung für die Schülerinnen und Schüler der Charles-Dickens-Schule
einzusetzen, auch gegenüber der obersten Straßenverkehrsbehörde. Dabei
sind u.a. gewünschte Maßnahmen einer dortigen Elterinitiative zu prüfen:
Der
zuständige Abteilungsleiter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
teilte im Auftrag der Staatssekretärin dazu mit, dass die Anordnung von
Fußgänger-Anforderungs-Lichtzeichenanlagen (FA-LZA) in der Flatowallee in Höhe
Dickensweg und in der Passenheimer Straße in Höhe Dickensweg mit folgenden
Ergebnis geprüft worden seien: In
den durchgeführten Auswertungen der örtlichen Verkehrsunfalllage sei im
Zeitraum vom 01.05.2007 bis 31.03.2010 kein Verkehrsunfall polizeilich
registriert worden, an dem ein Kind beteiligt war. Zur
Bewertung der Verkehrsbelastung seien am 09.06.2010 in der Flatowallee Höhe
Dickensweg und am 10.06.2010 in der Passenheimer Straße Höhe Dickensweg in der
Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr Verkehrszählungen durchgeführt worden. Dabei sei
aufgefallen, dass in der Schulwegbeziehung morgens, vom S-Bahnhof zur Schule,
und nachmittags, von der Schule zum S-Bahnhof, nur vereinzelt Kinder bzw.
Jugendliche die Flatowallee bzw. Passenheimer Straße querten. Infolge
der in beiden Straßen vorhandenen geringen Fahrzeugbelastungen träten
ausreichend Lücken zum Queren der Fahrbahn auf. Die Sichtbeziehungen zwischen
den Fußgängern und den Fahrzeugführern sei in beiden Straßen als gut zu
bezeichnen. Zusätzlich stehe in der Flatowallee ein baulicher Mittelstreifen
als Querungshilfe zur Verfügung. Hierdurch bestehe für den querenden Fußgänger
der Vorteil, dass jeweils der Verkehr nur aus einer Richtung zu beachten sei. Verkehrsmaßnahmen
gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seien nur dort anzuordnen,
wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei. Die Anordnung
einer LZA erfolge hiernach grundsätzlich zur Erhöhung der Sicherheit und
Ordnung des Straßenverkehrs, z.B. wenn Fußgängern eine sichere Querung ohne
diese technische Verkehrseinrichtung auf Grund der Verkehrsdichte nicht möglich
sei. Aus
den vorstehend genannten Gründen vermag die Verkehrslenkung der Bitte des
Bezirksamtes auf Anordnung einer Fußgängeranforderungs-LZA nicht zu folgen. Zur
Erleichterung der Querung der Passenheimer Straße beabsichtigt diese jedoch, während
der Schulzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Bezüglich
der Anordnung von Fußgängerüberwegen in den genannten Bereichen verweist die
Verkehrslenkung auf das Schreiben der Senatsverwaltung vom 06.07.2006. In
diesem wurde erläutert, dass die baulichen Voraussetzungen für einen
Fußgängerüberweg dort nicht vorliegen, da diese nur an Stellen angelegt werden
dürfen, an denen nur ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muss. Die
Flatowallee weise jedoch einen Fahrbahnquerschnitt von ca. 23 m auf, die Breite
der Richtungsfahrbahn betrage 8 m, die des baulichen Mittelstreifens ca. 6 m.
Die Passenheimer Straße habe im Bereich Dickensweg einen Fahrbahnquerschnitt
von 17 m. Westlich des Dickensweges sei bereits eine Mittelinsel als
Querungshilfe für Fußgänger vorhanden. Ebenso wie in der Flatowallee verbleibe
auch hier eine mehrspurige Fahrbahn, so dass in beiden Fällen mehr als eine
Fahrspur je Fahrtrichtung zu überqueren sei. Eine bauliche Einengung kommt
jedoch im Hinblick auf die Veranstaltungsverkehre zum Olympiastadion und zur
Waldbühne hier nicht in Betracht. Der
Dickensweg ist Bestandteil der Tempo 30-Zone. Da die umliegenden Wohnhäuser
größtenteils über Parkplätze verfügen, besteht Parkdruck überwiegend nur beim
Bringen und Abholen der Schulkinder. Für die Schulkinder wurde Zeichen 136 StVO
„Achtung Kinder“ aufgestellt und nochmals mittels
Fahrbahnmarkierung auf die Tempo 30-Zone hingewiesen. Im Bereich
Dickensweg/Swiftweg wurden Poller gesetzt, um diesen Bereich von parkenden
Fahrzeugen frei zu halten und den Kindern ein gefahrloses Überqueren der
Fahrbahn zu ermöglichen. Auf
Antrag der Berlin British School wurde eine Ladezone für den Schulbusservice
eingerichtet. Da Ladezonen jedoch allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung
stehen, kann diese auch von den Eltern der Schulkinder der
Charles-Dickens-Grundschule zum kurzfristigen Ein- und Aussteigen genutzt
werden. Darüber
hinaus ist dort die Aufstellung eines Dialog-Displays geplant. Aufgrund der
hohen Nachfrage bei nur zwei zur Verfügung stehenden Geräten ist dies jedoch
erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Aufgrund
der dargestellten Sach- und Rechtslage bittet das Bezirksamt, den Beschluss als
erledigt zu betrachten. Klaus-Dieter
Gröhler Martina
Schmiedhofer Stellv.
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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