Drucksache - 1467/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung
vom 18.02.2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen der Steigerung der Mietpreise im
Bezirk begegnet und wie mehr Transparenz über den Wohnungsleerstand (z. B.
durch Einrichtung eines Wohnungskatasters) hergestellt werden kann. Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Grundsätzlich hat das Bezirksamt keine Möglichkeiten, die Mietpreise im Bezirk zu reglementieren. Weder kann der Bezirk Mietkappungsgrenzen festlegen und damit Preissteigerungen am Wohnungsmarkt verhindern, noch kann er durch bezirklichen (sozialen) Wohnungsbau das Angebot an Wohnraum vermehren. Die Steuerungsmöglichkeiten sind der Landesebene vorbehalten, die sich jedoch immer stärker aus dem Feld der Wohnungsbaufinanzierung zurückzieht, was im Besonderen durch den Ausstieg aus der Kreditfinanzierung gegenüber den Wohnungsbaugesellschaften zum Ausdruck kommt. Nur im Bereich der verbleibenden Wohnungen, die mit staatlichen Finanzhilfen (sozialer Wohnungsbau) errichtet wurden, hat der Bezirk die Aufgabe, Wohnberechtigungsscheine zu erteilen und Fehlbelegungen zu verhindern. Daneben erhalten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls über das bezirkliche Wohnungsamt Wohngeld im Berechtigungsfall. Grundsätzlich ist das bezirkliche Wohnungsamt keine Behörde zur Wohnraumvermittlung. Bei Bürgernachfragen werden lediglich die Anschriften der Wohnungsunternehmen, die im Bezirk über größere Bestände verfügen, weitergegeben. In Zusammenarbeit mit der Bauabteilung ist das Sozialamt im Bezirk für die Vergabe von Wohnungen zuständig, die im Rahmen eines „geschützten Segments“ einem außerordentlich eingeschränkten und genau definierten Personenkreis vorgehalten werden. Seit mehreren Jahrzehnten ist der übrige Wohnungsmarkt in Berlin den Gesetzen von Angebot und Nachfrage unterworfen. Die von der zuständigen Senatsverwaltung erstellten Mietspiegel geben lediglich Orientierungshilfen bei der Mietpreisgestaltung. Mit dem Angebot der Mieterberatung in den Bürgerämtern des Bezirks (durch den Berliner Mietverein) wird sozial schwach gestellten Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloses Beratungsangebot eröffnet. Da der aktuelle Leerstand an Wohnungen im Bezirk kaum nennenswert ist, stößt das Bezirksamt auf kein Interesse von privaten Vermietern oder Wohnungsbaugesellschaften, dem Bezirksamt frei gewordenen Wohnungen zu melden und dessen Hilfe bei der Wiedervermietung in Anspruch zu nehmen. Ein Wohnungskataster würde die Zahl der vermietbaren Wohnungen nicht vermehren. Zu seinem Aufbau besteht keine rechtliche Grundlage. Freiwillig dürfte kaum ein privater Wohnraumbesitzer bereit sein, dem Bezirk entsprechende Auskünfte zu erteilen. Auch für die laufende Mitteilung von Auszügen, Leerstand und Neuvergabe gibt es keine rechtliche Handhabe. Senat und Abgeordnetenhaus haben die in Ost-Berlin zu DDR-Zeiten übliche Wohnungskatastererfassung nach der Wiedervereinigung der Stadt abgeschafft. Derzeit ist eine gegenläufige Tendenz auf Landesebene nicht erkennbar und somit augenscheinlich auch politisch nicht gewünscht. Außerdem würde eine Wohnungskatasterführung zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand auf staatlicher Seite führen, der zwar „staatliches Wissen“ vermehren, nicht jedoch zur Preisregulierung beitragen könnte. Transparenz im Markt stellen die Wohnungsunternehmen in eigener Entscheidungskompetenz durch die Präsentation von Wohnungsangeboten auf ihren Internetseiten sowie durch Werbung in den Immobilienteilen der Zeitungen her. Das Bezirksamt bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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