Drucksache - 1467/3  

 
 
Betreff: Wohnungsleerstand im Bezirk -
Einrichtung eines Wohnungskatasters für Charlottenburg-Wilmersdorf
neu: Sozialverträgliche Mieten in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE. 
Verfasser:Verrycken/Hansen/Ludwig/Tazegül 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2009 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
20.11.2009 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal vertagt   
10.02.2010 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2010 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 18.02.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen der Steigerung der Mietpreise im Bezirk begegnet und wie mehr Transparenz über den Wohnungsleerstand (z. B. durch Einrichtung eines Wohnungskatasters) hergestellt werden kann.

 

 

Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich hat das Bezirksamt keine Möglichkeiten, die Mietpreise im Bezirk zu reg­lementieren. Weder kann der Bezirk Mietkappungsgrenzen festlegen und damit Preis­steigerungen am Wohnungsmarkt verhindern, noch kann er durch bezirklichen (so­zialen) Wohnungsbau das Angebot an Wohnraum vermehren. Die Steuerungsmög­lichkeiten sind der Landesebene vorbehalten, die sich jedoch immer stärker aus dem Feld der Wohnungsbaufinanzierung zurückzieht, was im Besonderen durch den Aus­stieg aus der Kreditfinanzierung gegenüber den Wohnungsbaugesellschaften zum Ausdruck kommt.

 

Nur im Bereich der verbleibenden Wohnungen, die mit staatlichen Finanzhilfen (sozialer Wohnungsbau) errichtet wurden, hat der Bezirk die Aufgabe, Wohnberechtigungs­scheine zu erteilen und Fehlbelegungen zu verhindern. Daneben erhalten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls über das bezirkliche Wohnungsamt Wohngeld im Berechtigungs­fall. Grundsätzlich ist das bezirkliche Wohnungsamt keine Behörde zur Wohnraumver­mittlung. Bei Bürgernachfragen werden lediglich die Anschriften der Wohnungsunter­nehmen, die im Bezirk über größere Bestände verfügen, weitergegeben.

 

In Zusammenarbeit mit der Bauabteilung ist das Sozialamt im Bezirk für die Vergabe von Wohnungen zuständig, die im Rahmen eines „geschützten Segments“ einem außerordentlich eingeschränkten und genau definierten Personenkreis vorgehalten werden.

 

Seit mehreren Jahrzehnten ist der übrige Wohnungsmarkt in Berlin den Gesetzen von Angebot und Nachfrage unterworfen. Die von der zuständigen Senatsverwaltung erstellten Mietspiegel geben lediglich Orien­tierungshilfen bei der Mietpreisgestaltung. Mit dem Angebot der Mieterberatung in den Bürgerämtern des Bezirks (durch den Berliner Mietverein) wird sozial schwach ge­stellten Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloses Beratungsangebot eröffnet.

 

Da der aktuelle Leerstand an Wohnungen im Bezirk kaum nennenswert ist, stößt das Be­zirksamt auf kein Interesse von privaten Vermietern oder Wohnungsbaugesellschaften, dem Bezirksamt frei gewordenen Wohnungen zu melden und dessen Hilfe bei der Wiedervermietung in Anspruch zu nehmen. Ein Wohnungskataster würde die Zahl der vermietbaren Wohnungen nicht vermehren. Zu seinem Aufbau besteht keine rechtliche Grundlage. Freiwillig dürfte kaum ein privater Wohnraumbesitzer bereit sein, dem Be­zirk entsprechende Auskünfte zu erteilen. Auch für die laufende Mitteilung von Auszügen, Leerstand und Neuvergabe gibt es keine rechtliche Handhabe. Senat und Abgeordnetenhaus haben die in Ost-Berlin zu DDR-Zeiten übliche Wohnungskatastererfassung nach der Wieder­vereinigung der Stadt abgeschafft. Derzeit ist eine gegenläufige Tendenz auf Landes­ebene nicht erkennbar und somit augenscheinlich auch politisch nicht gewünscht. Außerdem würde eine Wohnungskatasterführung zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand auf staatlicher Seite führen, der zwar „staatliches Wissen“ vermehren, nicht je­doch zur Preisregulierung beitragen könnte. Transparenz im Markt stellen die Wohnungsunternehmen in eigener Entscheidungskompetenz durch die Präsentation von Wohnungsangeboten auf ihren In­ternetseiten sowie durch Werbung in den Immobilienteilen der Zeitungen her.

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Thiemen                                                                                 Krüger

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen