Drucksache - 0350/2
Die BVV wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Angebote der Jugendförderung im Bezirk, verbindliche Qualitätskriterien zu entwickeln. Die Qualitätskriterien sind bis Oktober 2003 fertigzustellen. Es ist zu prüfen ob es sinnvoll ist folgende Qualitätskriterien mit einzubeziehen: ”Klare Zieldefinition der Angebote, Kriterien zu Überprüfung des Zielereichungsgrades, Akzeptanz der Angebote, Ausrichtung der Angebote auf die jeweilige Sozialstruktur, Zusammenarbeit zwischen Träger, Schulen, Amt und anderen öffentlichen Einrichtungen, eindeutige Konzeptvorlage.”
Der BVV ist bis zum 31.10.2003 zu berichten.
Begründung: Eine zukunftsweisende Jugendarbeit benötigt eine ständige Weiterentwicklung und Anpassung Ihrer Angebote an die jeweilige Situation. Des weiteren ist es, aufgrund des Bedeutungszuwachses der freien Träger, notwendig dem Jugendhilfeausschuss ein Instrument an die Hand zu geben, welches ihm eine bedarfsgerechte Überprüfung aller Angebote im Bereich Jugendförderung ermöglicht.
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