Drucksache - 0033/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt soll sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einsetzen, dass Polizeiabschnitte, insbesondere der Polizeiabschnitt 24, in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht geschlossen werden. Begründung: Für den Innenstadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf besteht eine dringende Notwendigkeit des Erhalt der Polizeiabschnitte. Dabei ist die Großflächigkeit beim Abschnitt 24, die Anzahl von Großveranstaltungen und die große Zahl von Einbrüchen zu berücksichtigen. |
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