Drucksache - 0500/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.07 Folgendes
beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, sich zusammen mit anderen Bezirken dafür einzusetzen, dass die
Sparpolitik des Senats bei der gesundheitlichen und psychologischen Betreuung
nicht dazu führt, dass vielen Kindern die gesundheitliche und psychologische
Betreuung entzogen und damit das Jugendwohl in diesem Bereich gefährdet wird. Der BVV ist über die
Bemühungen des Bezirksamtes auf diesem Gebiet zu berichten. Im Fachbereich 1 des
Gesundheitsamtes, der die Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe
für Kinder und Jugendliche beinhaltet, ist es im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
trotz gestiegener Aufgaben im Kinderschutz faktisch zu einem deutlichen
Stellenabbau gekommen. Seit dem 01.01.2005 sind
altersbedingt vier Ärztinnen aus dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
ausgeschieden, die bis dato lediglich durch zwei Ärztinnen ersetzt wurden.
Stellen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die sich in der
Freistellungsphase der Alterteilzeit befinden, dürfen nur mit Mitarbeitern oder
Mitarbeiterinnen besetzt werden, die sich im Zentralen Stellenpool befinden. Dort
sind aber die für die Gesundheitsämter benötigten Berufsgruppen wie Ärzte,
Psychologen oder Arzthelferinnen nicht vorhanden. Zusätzlich entstehen
Probleme durch unbesetzte Zeitanteile einer Stelle, die nicht wieder besetzt
werden können. Mitarbeiter haben aus persönlichen Gründen einen Anspruch auf
eine Teilzeittätigkeit. Ein Ersatz für diese Stundenanteile kann nur über das
Zentrale Personalmanagement erfolgen und ist damit faktisch unmöglich, da keine
Abordnung für z.B. 3 Wochenstunden erfolgt und ohnehin die Berufsgruppen nicht
vertreten sind. Gleichzeitig wurde im Mai 2006 ein Gesundheitsreformgesetz
verabschiedet, das in seinem § 1 Abs. 3 festschreibt, dass der öffentliche
Gesundheitsdienst neben Pflichtaufgaben weitere Kernaufgaben in bezug auf Kinder
und Jugendliche sicherzustellen hat wie: ·
Initiierung
und Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ·
Aufklärung
und Beratung zu Gesundheitsthemen, Prävention von zivilisationsbedingten
Krankheiten. Im Absatz 4 des § 1 des Gesundheitsreformgesetzes heißt es
einschränkend: “...erfolgt die Wahrnehmung der in §1 Abs.3 im Einzelnen
beschriebenen Aufgaben nach Maßgabe der mit dem Haushaltsplan zur Verfügung
gestellten Mittel.” Das Bezirksamt bewertet
die aufgeführten Aufgaben als absolut
notwendig. Aber die Fachmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen immer wieder
auf Personalnot und Personalengpässe hinweisen. Beispielsweise wird von allen
Akteuren gefordert, die aufsuchenden sozialen Hilfen im Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst im Sinne des Kinderschutzes zu verstärken. Hierfür
stehen weder die erforderlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung noch besteht
Aussicht auf deren Gewährleistung. Neue Stellen für den
Kinderschutz haben die Gesundheitsämter bislang nicht erhalten. Diesen Mangel an Personal
für den Kinderschutz versucht das Bezirksamt zu kompensieren, indem
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus dem Betreuungsbereich der älteren
Menschen umgesetzt werden, um so dem gestiegenen Bedarf für den Kinderschutz
Rechnung zu tragen. Durch intensive Bemühungen aller Bezirke konnte erreicht werden, dass die Senatsverwaltung für Finanzen Ausnahmen vom Verbot der Außeneinstellung zulässt. So wurde für unseren Bezirk die Genehmigung zur Außeneinstellung einer Ärztin für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst von der Senatsverwaltung für Finanzen erteilt. Für die Jahre 2008/2009 sollen Ausnahmegenehmigungen für maximal 35 Stellen bei Altersabgängen erteilt werden. Das Bezirksamt hält diese Planung keineswegs für ausreichend, da dies pro Bezirk und Jahr im Schnitt nur 1,5 Stellen ergibt. Der derzeitige Bedarf für das Gesundheits- und das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt allein für unseren Bezirk beträgt 5 Stellen, davon 2 Stellen für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. In der zwischen dem Land Berlin und der Liga der
Wohlfahrtsverbände abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Erziehungs- und
Familienberatung im Land Berlin ist die Versorgung mit 13
Fachberaterinnen-/Fachberaterstellen (in öffentlicher oder freier Trägerschaft)
auf 100.000 Einwohner definiert und als Ziel ein Versorgungsgrad von 50%
angestrebt. Darüber hinaus hat die Senatsjugendverwaltung zusammen mit den
Bezirken ein (Reformagenda-) Projekt zur Personalausstattung der bezirklichen
Jugendämter aufgelegt, das Anfang des Jahres starten wird. Zu allen Arbeitsbereichen des
Jugendamtes, bei denen es sich ja fast ausschließlich um Pflichtaufgaben
handelt, sollen Mindeststandards zur Personalausstattung erarbeitet werden.
Dazu gehört auch die Erziehungs- und Familienberatung, die vorwiegend über psychologisches
Fachpersonal verfügt. Solange allerdings das Jugendamt nicht von den allgemeinen,
jährlichen Kürzungsvorgaben ausgenommen ist, kann auch die Erziehungs- und
Familienberatung nicht gänzlich von Personalkürzungen ausgenommen werden. Das
gleiche gilt für die im Rahmen der Transfermittel “Hilfen zur
Erziehung” finanzierte psychologische Beratung in freier Trägerschaft. Das Bezirksamt wird in den zuständigen Ausschüssen über die
weitere Entwicklung berichten und bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Martina SchmiedhoferBezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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