Drucksache - 0500/3  

 
 
Betreff: Sparpolitik des Senats bei der gesundheitlichen und psychologischen Betreuung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof. Dr. Dittberner/Block 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
16.10.2007 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2007 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.07 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich zusammen mit anderen Bezirken dafür einzu­setzen, dass die Sparpolitik des Senats bei der gesundheitlichen und psycholo­gischen Betreuung nicht dazu führt, dass vielen Kindern die gesundheitliche und psychologische Betreuung entzogen und damit das Jugendwohl in diesem Bereich gefährdet wird.

 

Der BVV ist über die Bemühungen des Bezirksamtes auf diesem Gebiet zu berich­ten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Im Fachbereich 1 des Gesundheitsamtes, der die Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche beinhaltet, ist es im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst trotz gestiegener Aufgaben im Kinderschutz faktisch zu einem deutlichen Stellenabbau gekom­men.

 

Seit dem 01.01.2005 sind altersbedingt vier Ärztinnen aus dem Kinder- und Jugend­gesundheitsdienst ausgeschieden, die bis dato lediglich durch zwei Ärztinnen ersetzt wurden. Stellen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die sich in der Freistellungsphase der Alterteilzeit befinden, dürfen nur mit Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen besetzt werden, die sich im Zentralen Stellenpool befinden. Dort sind aber die für die Gesundheits­ämter benötigten Berufsgruppen wie Ärzte, Psychologen oder Arzthelferinnen nicht vorhanden.

 

Zusätzlich entstehen Probleme durch unbesetzte Zeitanteile einer Stelle, die nicht wieder besetzt werden können. Mitarbeiter haben aus persönlichen Gründen einen Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit. Ein Ersatz für diese Stundenanteile kann nur über das Zentrale Personalmanagement erfolgen und ist damit faktisch unmöglich, da keine Abordnung für z.B. 3 Wochenstunden erfolgt und ohnehin die Berufsgruppen nicht vertreten sind.

 

Gleichzeitig wurde im Mai 2006 ein Gesundheitsreformgesetz verabschiedet, das in seinem § 1 Abs. 3 festschreibt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst neben Pflicht­aufgaben weitere Kernaufgaben in bezug auf Kinder und Jugendliche sicherzustellen hat wie:

·        Initiierung und Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförde­rung

·        Aufklärung und Beratung zu Gesundheitsthemen, Prävention von zivi­lisationsbedingten Krankheiten.

 

Im Absatz 4 des § 1 des Gesundheitsreformgesetzes heißt es einschränkend: “...erfolgt die Wahrnehmung der in §1 Abs.3 im Einzelnen beschriebenen Aufgaben nach Maßgabe der mit dem Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel.”

 

Das Bezirksamt bewertet die aufgeführten Aufgaben  als absolut notwendig. Aber die Fachmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen immer wieder auf Personalnot und Personalengpässe hinweisen. Beispiels­weise wird von allen Akteuren gefordert, die aufsuchenden sozialen Hilfen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Sinne des Kinderschutzes zu verstärken. Hierfür stehen weder die erforderlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung noch be­steht Aussicht auf deren Gewährleistung.

 

Neue Stellen für den Kinderschutz haben die Gesundheitsämter bislang nicht erhal­ten.

 

Diesen Mangel an Personal für den Kinderschutz versucht das Bezirksamt zu kom­pensieren, indem Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus dem Betreuungsbereich der älteren Menschen umgesetzt werden, um so dem gestiegenen Bedarf für den Kinderschutz Rechnung zu tragen.

 

Durch intensive Bemühungen aller Bezirke konnte erreicht werden, dass die Senats­verwaltung für Finanzen Ausnahmen vom Verbot der Außeneinstellung zulässt. So wurde für unseren Bezirk die Genehmigung zur Außeneinstellung einer Ärztin für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst von der Senatsverwaltung für Finanzen erteilt.

 

Für die Jahre 2008/2009 sollen Ausnahmegenehmigungen für maximal 35 Stellen bei Altersabgängen erteilt werden. Das Bezirksamt hält diese Planung keineswegs für ausreichend, da dies pro Bezirk und Jahr im Schnitt nur 1,5 Stellen ergibt. Der derzeitige Bedarf für das Gesundheits- und das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt allein für unseren Bezirk beträgt 5 Stellen, davon 2 Stellen für den Kinder- und Jugendge­sundheitsdienst.

 

In der zwischen dem Land Berlin und der Liga der Wohlfahrtsverbände abgeschlos­senen Rahmenvereinbarung zur Erziehungs- und Familienberatung im Land Berlin ist die Versorgung mit 13 Fachberaterinnen-/Fachberaterstellen (in öffentlicher oder freier Trägerschaft) auf 100.000 Einwohner definiert und als Ziel ein Versorgungs­grad von 50% angestrebt. Darüber hinaus hat die Senatsjugendverwaltung zusammen mit den Bezirken ein (Reformagenda-) Projekt zur Personalausstattung der bezirkli­chen Jugendämter aufgelegt, das Anfang des Jahres starten wird.  Zu allen Arbeitsbereichen des Jugendamtes, bei denen es sich ja fast ausschließlich um Pflichtauf­gaben handelt, sollen Mindeststandards zur Personalausstattung erarbeitet werden. Dazu gehört auch die Erziehungs- und Familienberatung, die vorwiegend über psy­chologisches Fachpersonal verfügt.

 

Solange allerdings das Jugendamt nicht von den allgemeinen, jährlichen Kürzungs­vorgaben ausgenommen ist, kann auch die Erziehungs- und Familienberatung nicht gänzlich von Personalkürzungen ausgenommen werden. Das gleiche gilt für die im Rahmen der Transfermittel “Hilfen zur Erziehung” finanzierte psychologische Bera­tung in freier Trägerschaft.

 

Das Bezirksamt wird in den zuständigen Ausschüssen über die weitere Entwicklung berichten und bittet, den Be­schluss als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin


 

 
 

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