Drucksache - 0494/3  

 
 
Betreff: Nichtraucherschutz im Olympiastadion
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Dr. Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
18.10.2007 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2007 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Drucksache

der Bezirksverordnetenversammlung

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Nr: 0494/3

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

Schlussbericht

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin                   Berlin, den    .02.2008

Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr                                             15746

 

V

1.

Nichtraucherschutz im Olympiastadion

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.2007 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, bei Hertha BSC und bei der Olympiastadion GmbH dafür einzusetzen, dass künftig mindestens in den “Familienblöcken” im Olympiastadion während der Bun­desligaspiele das bestehende Rauchverbot konsequent durchgesetzt wird sowie dass auch bei sonstigen Veranstaltungen Nichtraucherbereiche ausgewiesen wer­den.

 

Der BVV ist bis 31.01.2008 Bericht zu erstatten..

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Nach § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutze vor Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG) vom 16.11.2007 gilt ab 01.01.2008 u.a. auch für Sporteinrichtungen ein Rauchverbot in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen. Dieses Rauchverbot gilt nicht für die Tribünen des Olympiastadions.

 

Möglich ist aber dennoch, dass die Olympiastadion Berlin GmbH als Betreiber und Pächter, sowie auch etwaige Mieter des Stadions über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Regelungen für den Betrieb der Sportanlage treffen und weiterge­hende Beschränkungen hinsichtlich des Rauchens aussprechen.

 

Das Bezirksamt hat sich zur Unterstützung des gemeinsamen Anliegens, der Förde­rung und Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch im Olympiastadion, an den Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, den Geschäftsführer der Olympiastadion Berlin GmbH und den Geschäftsführer des Vereins Hertha BSC ge­wandt.

 

Der Staatssekretär hat das Schreiben des Bezirksamtes zum Anlass genommen, einen Appell an Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Stadien zu richten, dort auf das Rauchen weitestgehend zu verzichten. Eine Kopie seines Schreibens ging auch an die Olympiastadion Berlin GmbH.

 

Die Olympiastadion Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie gerne bereit ist, zusammen mit dem Bezirksamt den Nichtraucherschutz durchzusetzen, insbesondere in den bei  Bundesligaheimspielen von Hertha BSC eingerichteten Familienblöcken. Außerdem soll der Nichtraucherschutz im Olympiastadion bei den spieltagbegleitenden Gesprä­chen weiter thematisiert werden.

                                                                                                                                   

Hertha BSC teilte mit, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um das selbst definierte Rauchverbot im “DKB-Familienblock*” und dem “Langnese-Fanblock” durchzusetzen.

 

Das Bezirksamt ist der Überzeugung, dass der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher zumindest in den Familienblöcken während der Bundesligaheimspiele von Hertha BSC nachhaltig gestärkt wird.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                              Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 26.02.08

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an SozPL

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

EU BzBmin                                                                           EU SozAbtL‘in


 

 
 

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