Drucksache - 0488/3
Die BVV
beschließt: Die
Vorsteherin / der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung beruft einen
Denkmalbeirat ein zur Unterstützung von BVV und BA bei Angelegenheiten, die
Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen. Der Beirat
wird gebildet aus: -
zwei
Mitgliedern des BA (je ein Mitglied der Bereiche Bau/Grünflächen bzw. Kultur) -
je
ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV (aus den zuständigen Ausschüssen) -
2
- 3 unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmal-Experten/-innen. Die
Denkmal-Experten/-innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des
Denkmalbeirats von der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
berufen. Die Treffen
finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt,
mindestens halbjährlich, auf denen das BA über die Situation im Bezirk
berichtet. Der
Denkmalbeirat kann zu bevorstehenden Bauvorhaben im Bezirk hinsichtlich -
der
Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau -
denkmalgeschützter
Gebäude und Gartenanlagen, -
der
Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude, -
der
Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder -
Umbauvorhaben Stellungnahmen
abgeben. Der
Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen
vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und
Empfehlungen aussprechen. Der
Denkmalbeirat wird der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
zugeordnet. Nach
spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats
statt. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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