Drucksache - 0488/3  

 
 
Betreff: Der Bezirk braucht einen Denkmalbeirat
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Centgraf/Dr.Hess/Verrycken/Dr.Timper/Dr.Zöbl 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung Beratung
27.09.2007 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung vertagt     
25.10.2007 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung vertagt   
29.11.2007 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2007 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Die Vorsteherin / der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung von BVV und BA bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.

Der Beirat wird gebildet aus:

-          zwei Mitgliedern des BA (je ein Mitglied der Bereiche

Bau/Grünflächen bzw. Kultur)

-          je ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV (aus den

zuständigen Ausschüssen)

-          2 - 3 unabhängigen, dem Bezirk verbundenen

Denkmal-Experten/-innen.

 

Die Denkmal-Experten/-innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats von der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens halbjährlich, auf denen das BA über die Situation im Bezirk berichtet.

 

Der Denkmalbeirat kann zu bevorstehenden Bauvorhaben im Bezirk hinsichtlich

-          der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau

-          denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen,

-          der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,

-          der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder

-          Umbauvorhaben

Stellungnahmen abgeben.

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen.

 

Der Denkmalbeirat wird der Vorsteherin / dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung zugeordnet.

 

Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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