Drucksache - 0450/3  

 
 
Betreff: Radfahrangebotsstreifen und Belagwechsel in der Windscheidstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD/CDU 
Verfasser:Centgraf/Prejawa/Verrycken/Wuttig/Wolf/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
05.07.2007 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
30.08.2007 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
19.09.2007 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen und 14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
10.10.2007 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.10.2007 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11.10.2007 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein Radfahrangebotsstreifen in der Windscheidstraße hergestellt wird. Im Abschnitt zwischen S-Bahn und Kantstraße ist das vorhandene Kopfsteinpflaster mit einer lärmmindernden Asphaltschicht zu überziehen. Die Baumaßnahme ist in zeitlicher Hinsicht mit anderen Tiefbaumaßnahmen im Umfeld zu koordinieren, um eine unnötige Belastung des Verkehrsflusses zu vermeiden.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das für die Förderung und Finanzierung von Radverkehrsanlagen zuständige Referat bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat diesen Vorschlag mit dem Ergebnis geprüft, dass keine Notwendigkeit für einen Radfahrangebotsstreifen gesehen wird. Als Begründung wurde die im Rahmen der Lärmminderungsplanung des Ingenieurbüros PGT ermittelte geringe Verkehrsbelastung mit nur 3.900 Kfz/24 h DTV genannt sowie die Problematik mit Markierungen von Angebotsstreifen auf Pflastersteinen. Auch könnte der Radfahrangebotsstreifen in südliche Richtung (Droysenstraße) nicht fortgesetzt werden, da dieser nach den Vorschriften der StVO innerhalb einer Tempo 30-Zonenregelung nicht zulässig ist.

 

Aufgrund dieses Umstandes wurde geprüft, ob eine Änderung des Belags mit bezirklichen Mitteln (Tiefbau) möglich sei. Dazu müsste jedoch die gesamte Fahrbahnoberfläche als Schwarzdecke ausgebildet werden. Dieses erfordert einen kompletten Neubau, da lediglich ein Überzug auf dem Großsteinpflaster nicht dauerhaft hält (Frostproblematik). Ein Neubau lediglich der Randstreifen mit einer Schwarzdecke ist technisch bei Beibehalt des Großsteinpflasters nicht möglich. Ein kompletter Neubau könnte straßenausbaubeitragspflichtig sein und lässt sich mit Bauunterhaltungsmitteln derzeit auch aufgrund des vorhandenen Budgets nicht finanzieren.

 

Aufgrund der dargestellten Sachlage bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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