Drucksache - 0450/3
Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 11.10.2007 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird
beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein
Radfahrangebotsstreifen in der Windscheidstraße hergestellt wird. Im Abschnitt
zwischen S-Bahn und Kantstraße ist das vorhandene Kopfsteinpflaster mit einer
lärmmindernden Asphaltschicht zu überziehen. Die Baumaßnahme ist in zeitlicher
Hinsicht mit anderen Tiefbaumaßnahmen im Umfeld zu koordinieren, um eine
unnötige Belastung des Verkehrsflusses zu vermeiden. Das für die Förderung und Finanzierung von Radverkehrsanlagen zuständige Referat bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat diesen Vorschlag mit dem Ergebnis geprüft, dass keine Notwendigkeit für einen Radfahrangebotsstreifen gesehen wird. Als Begründung wurde die im Rahmen der Lärmminderungsplanung des Ingenieurbüros PGT ermittelte geringe Verkehrsbelastung mit nur 3.900 Kfz/24 h DTV genannt sowie die Problematik mit Markierungen von Angebotsstreifen auf Pflastersteinen. Auch könnte der Radfahrangebotsstreifen in südliche Richtung (Droysenstraße) nicht fortgesetzt werden, da dieser nach den Vorschriften der StVO innerhalb einer Tempo 30-Zonenregelung nicht zulässig ist. Aufgrund dieses Umstandes wurde geprüft, ob eine Änderung des Belags mit bezirklichen Mitteln (Tiefbau) möglich sei. Dazu müsste jedoch die gesamte Fahrbahnoberfläche als Schwarzdecke ausgebildet werden. Dieses erfordert einen kompletten Neubau, da lediglich ein Überzug auf dem Großsteinpflaster nicht dauerhaft hält (Frostproblematik). Ein Neubau lediglich der Randstreifen mit einer Schwarzdecke ist technisch bei Beibehalt des Großsteinpflasters nicht möglich. Ein kompletter Neubau könnte straßenausbaubeitragspflichtig sein und lässt sich mit Bauunterhaltungsmitteln derzeit auch aufgrund des vorhandenen Budgets nicht finanzieren. Aufgrund der dargestellten Sachlage bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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