Drucksache - 0437/3
Die BVV
beschließt: § 21 Abs. 2
der Geschäftsordnung der BVV lautet: Der
Ausschuss bearbeitet die Eingaben und Beschwerden in Anlehnung an das Gesetz über
die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin
(Petitionsgesetz). Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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