Drucksache - 0437/3  

 
 
Betreff: Änderung von § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Verrycken/Dittner/Wittke/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
05.07.2007 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
27.08.2007 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

§ 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV lautet:

 

Der Ausschuss bearbeitet die Eingaben und Beschwerden in Anlehnung an das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz).

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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