Drucksache - 0409/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 20.09.2007 beschlossen: Das
Bezirksamt wird abteilungsübergreifend aufgefordert, über die stattgefundenen
Dienstreisen in einer Abteilung Rechenschaft im Rahmen der jährlichen
Tätigkeitsberichte abzulegen: Das Bezirksamt wird hierzu beauftragt, über
Dauer, Ziele, Verkehrsmittelwahl, Kosten und den möglichen Nutzen der
Dienstreisen zu berichten. Sollten
einzelne, personenbezogene Angaben der Vertraulichkeit unterliegen, so ist
zusätzlich im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) im Rahmen der jährlichen Rechnungsprüfung
durch das Bezirksamt zu berichten. Hierzu
nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Unmittelbar
nach dem Beschluss der BVV im September 2007 ist im Bezirksamt die darin
enthaltene Aufforderung zum Dokumentieren von Dienstreisen im Rahmen der
jährlichen Abteilungsberichte vorgetragen und besprochen worden. In einigen
Abteilungsberichten über das Amtsjahr 2007 wurde die geforderte Berichtspflicht
aufgegriffen. Im Vorfeld der Berichterstattung über das zu Ende gehende Jahr
2008 ist in der Sitzung des Bezirksamtes am 11.11.2008 erneut auf die
Notwendigkeit der Dokumentation der in diesem Zeitraum erfolgten bzw.
erfolgenden Dienstreisen hingewiesen worden. Das
Bezirksamt bittet darum, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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