Drucksache - 0371/3  

 
 
Betreff: Bebauung Gerhart-Hauptmann-Anlage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Verrycken/Schmitz/Lobo/Riedel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2007 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
17.12.2007 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Bebauung der Gerhart-Hauptmann-Anlage mit vier Einzelgebäuden planungsrechtlich vorzubereiten.

 

Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:

 

1.      Es ist bei der Bebauung die Berliner Traufhöhe entsprechend der Gebäudehöhe in der Meierottostraße zu beachten und keinesfalls zu überschreiten.

 

2.      Die Kinderspiel- und Bolzplätze sind auf Kosten des Investors im bisherigen Flächenvolumen zu sichern.

 

3.      Für die vier Häuser und alle Flurstücke im gesamten Bereich der Gerhart-Hauptmann-Anlage ist eine ausschließliche Wohnnutzung planungsrechtlich festzuschreiben.

 

4.      In einer Tiefgarage ist nur die Anzahl an Stellplätzen vorzusehen, die für die Bewohner der vier Wohnhäuser erforderlich ist.

 

5.      Die Bar jeder Vernunft ist durch den Investor zu versetzen und gegen Emissionen zu sichern.

 

6.      Der Spielbetrieb im Haus der Berliner Festspiele ist zu sichern, insbesondere ist der Lieferverkehr zum Haus der Berliner Festspiele zu gewährleisten und eine Abschirmung der Wohnbebauung gegen den bei der Anlieferung entstehenden Lärm vorzusehen. Die Kosten sind durch den Investor zu tragen.

 

7.      Die Kosten der Neugestaltung der verbliebenen Fläche der Gerhart-Hauptmann-Anlage hat der Investor zu tragen. Er ist darüber hinaus an ihren Unterhaltungskosten zu beteiligen.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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