Drucksache - 0366/3  

 
 
Betreff: Entwurf Bezirksdoppelhaushaltsplan 2008/2009
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Finanzen und Kultur 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2007 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
10.07.2007 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
05.09.2007 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform erledigt   
06.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
11.09.2007 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
12.09.2007 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform      
13.09.2007 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform erledigt   
18.09.2007 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

 

Die BVV beschließt:

 

Der Bezirksdoppelhaushaltsplan 2008/2009 wird in der Fassung der Drucksache Nr. 366/3 einschließlich der Veränderungen aus der 1. und 2. bezirklichen Nachschiebeliste sowie den unten genannten bezirklichen Auflagenbeschlüssen für die Haushaltswirtschaft 2008/2009 mit nachstehenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

 

Haushaltsjahr     Einnahmen           Ausgaben                  Verpflichtungsermächtigungen

                            in €                         in €                             in €

 

2008                   499.322.700         499.322.700             4.876.000

 

2009                   499.980.700         499.980.700             3.974.000

 

 

Bezirkliche Auflagenbeschlüsse für die Haushaltswirtschaft 2008/2009

 

1.      Das Bezirksamt wird gem. § 26a Abs. 1 LHO aufgefordert, im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2008 und 2009 nachstehende Titel – unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten sowie ausschließlich nur mit Ausgleich an anderer Stelle – zu verstärken, bzw. Mehrausgaben bis zur angegebenen Höhe zuzulassen:

Kapitel         Titel           Haushaltsjahr       Betrag in €      Verwendung für

 

39 10            684 20       2008 und 2009       120.000            Insolvenzberatung

41 10            684 32       2008 und 2009         35.000            Fehlbedarf D.I.P.

41 10            684 32       2008 und 2009       210.000            Drogenmobil

41 10            684 73       2008 und 2009         30.000            Fehlbedarf KBS

                                                                                                    Gierkezeile

 

Bis zur Umsetzung dieses Ersuchens sind folgende Ausgaben im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2008 und 2009 gesperrt:

 

Kapitel         Titel           Haushaltsjahr       Betrag in €      Sperre für Kapitel/Titel

 

39 12            671 57       2008 und 2009       120.000            39 10 / 684 20

39 12            671 57       2008 und 2009         35.000            41 10 / 684 32

39 12            671 16       2008 und 2009       210.000            41 10 / 684 32

39 12            671 16       2008 und 2009         30.000            41 10 / 684 73

 

Die Sperren dürfen nur mit Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform aufgehoben bzw. verlagert werden.

 

2.      Nicht benötigte Mittel im Zeitraum der Bewirtschaftung des Doppelhaushaltes 2008/2009 werden aus Kapitel 59 09 Titel 893 41 nach Kapitel 37 23 Titel 812 79 verlagert. Nicht benötigte Mittel werden jeweils per 01.10. verlagert.

 

 

Der BVV ist jeweils bis zum 30.09. zu berichten.

 


 

 
 

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