Drucksache - 0362/3  

 
 
Betreff: Ökologische Beschaffung stärker berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Ludwig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2007 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
13.06.2007 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal vertagt   
11.07.2007 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 20.09.2007 beschlossen:

 

Das BA wird aufgefordert, bei der Beschaffung von Verbrauchsmitteln, Produkten und Dienstleistungen verstärkt Umweltgesichtspunkte zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschaffung von Verbrauchsmitteln durch die Verwaltung unter ökologischen Gesichtspunkten weiter optimiert werden kann.

 

Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Zunächst bittet das Bezirksamt um Verständnis, dass der Berichtstermin 30.06.2007 nicht eingehalten werden konnte, da der Beschluss erst im September 2007 gefasst worden war.

Die einzelnen Abteilungen haben in ihren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass sie in vielen Fällen über unmittelbare Beschaffungen hinaus auch in deren Umfeld auf die Einhaltung ökologisch sinnvoller Vorgehensweisen achten, dass aber die Förderung ökologischer Aspekte ihre Grenzen bei der Wirtschaftlichkeit und teilweise auch bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben hat.

Gemäß der AV Um VOL (Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffun­gen und Auftragsvergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen – aus­genommen Bauleistungen) auf Grund § 23 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfall­gesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 16.09.2004, wird bestimmt (siehe Anlage 1 Anlagen sind im Büro der BVV einzusehen):

“Die Behörden des Landes Berlin [...] sind nach § 23 Abs. 1 KrW-/AbfG Bln grund­sätzlich verpflichtet, im Rahmen ihres Wirkungskreises vorbildhaft zur Erfüllung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft beizutragen.

Die öffentliche Verwaltung kann bei der Auftragsvergabe und bei der Beschaffung im Sinne dieser Vorschrift wirken, wenn sie konsequent umweltfreundliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen be­vorzugt. Die öffentlichen Beschaffungsstellen sind angehalten, die gegebene starke Marktposition zu nutzen und durch gezielte Nachfrage den Prozess der Entwicklung, Herstellung und Markteinführung von ressourcenschonenden, energie- und wasser­sparenden, immissions-, lärm- und abfallarmen Produkten und Verfahren zu fördern.”

Im Grünflächen- und Tiefbauamt wird bei der Beschaffung von Verbrauchs­mate­rialien (z. B. Farben und Lacke im Bereich Werkhof) stets darauf geachtet, dass um­welt­freundliche und gesundheitsverträgliche Materialien beschafft und eingesetzt werden.

Die Serviceeinheit Hochbau- und Immobilienwirtschaft achtet bei der Beschaffung von Verbrauchsmitteln, Produkten und Dienstleistungen grundsätzlich auf Umwelt­gesichts­punkte und ist bemüht, ökologische Gesichtspunkte weiter zu optimieren.
Bereits im Rahmen der Ausschreibungen wird auf die Einhaltung ökologischer Gesichtspunkte bzw. die Verwendung umweltfreundlicher Materialien hingewiesen (siehe Anlage 2: Auszug aus Reinigungsvertrag DG Fehrbelliner Platz; sowie Anlage 3: Auszug aus “Besondere Vertragsbedingungen [BVB] für die Ausführung von Baumaßnahmen”).

Des Weiteren wird der Umweltgedanke auch durch die Umsetzung und Durchführung bestimmter Maßnahmen fortgeführt. Im folgenden werden einige Beispiele benannt:

-         Einsatz von Energiesparlampen

-         Ausstattung von Gebäuden mit Bewegungsmeldern für die Beleuchtung als Ener­gie­sparmaßnahme

-         Einbau von wassersparenden WC-Spülkästen (6 Liter)

-         Verlegung von umweltfreundlicherem Linoleum-Belag anstatt PVC-Belägen

-         bessere Wärmedämmung an einer Vielzahl der Gebäude des Bezirks (vor­wie­gend Schulen)

-         Berücksichtigung des Toner- und Tintenverbrauchs bei der Beschaffung von neuen Druckern

-         Zuführung von leeren Toner- und Tintenkartuschen in den Wiederverwertungs­prozess

-         Beschaffung von Papiertüchern und Toilettenpapier aus 100% ungefärbtem Altpapier (nach Rahmenvertrag LVwA)

-         Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten (z.B. Erdgas)

Sofern Beschaffungen nicht ohnehin zentral erfolgen, wird im Bereich der Bezirks­bürgermeisterin und der Abteilung Finanzen und Kultur auf die Beachtung von Um­welt­gesichtspunkten Wert gelegt. Bei der Beschaffung von Verbrauchsmitteln wird berück­sichtigt, dass diese den gel­ten­den Umweltstandards entsprechen. Schon aus Kos­tengründen wird beispiels­weise im Kulturbereich bei den laufenden Wechsel­ausstellungen darauf geachtet, dass das Verpackungsmaterial möglichst wieder ver­wendet werden kann. Auf diese Weise wird auch die Entsorgung minimiert. Archiv­material wird aus konservato­rischen Gründen nur in säurefreiem Verpackungs­ma­te­rial gelagert.

Bei der Beschaffung von Verbrauchsmitteln, Produkten und Dienstleistungen wird in der Abteilung Sozialwesen ohne besondere Aufforderung seit langer Zeit auf öko­lo­gische Gesichts­punkte geachtet. Insbesondere für alle über das Landesver­waltungs­amt abzurufenden Leistungen sind bereits ökologische Gesichtspunkte bei den je­wei­ligen Ausschreibungen berücksichtigt worden. Bei der Anschaffung elektrischer Geräte bilden die Verbrauchswerte an Strom und Wasser ein entscheidendes Aus­wahl­kriterium neben der Wiederverwertbarkeit und biologischen Abbaubarkeit der Werk­stoffe. Für technische Geräte bietet sich kaum oder kein Spielraum der Auswahl unter ökologischen Kriterien. Für Veranstaltungen der Abteilung wird konsequent auf die Verwendung von Einmalgeschirr oder Einmalbesteck verzichtet sowie auf Müll­trennung, -reduzierung und Energieeffizienz geachtet. Bei der Ausstattung von Ständen wird auf wiederverwendbare Materialien zurückgegriffen.

Auch für die Beschaffung von therapeutischen Materialien spielen ökologische Aspekte eine Rolle. So wird eher Holz- als Plastikspielzeug gekauft, allerdings müssen die Materialien auch (ab)waschbar und desinfizierbar sein. Als besondere Verbrauchsmittel werden auch Hände- und in sehr geringem Umfang auch Flächen­desinfektionsmittel bestellt und bevorratet. Bei der Auswahl von Desinfektionsmitteln ist in Abhängigkeit vom Einsatz primär das Wirkungsspektrum maßgebend, ökolo­gi­sche Gesichtspunkte werden aber soweit wie möglich berücksichtigt. Grund­sätzlich ist auf die begrenzten finanziellen Mittel für Beschaffungen hinzuweisen, die für eine Beschaffung nach ausschließlich ökologischen Gesichtspunkten nicht ausreichen, zumal der Beschaffungsaufwand für ökologische Produkte in Aus­nahme­fällen unak­zeptabel groß ist.”

Im Jugendamt erfolgt die Verbrauchsmittelbeschaffung über die Firma, die den Zu­schlag bei der Ausschreibung des Landesverwaltungsamtes erhalten hat. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechende ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt wurden. Die verfügbaren Haushaltsmittel lassen leider eine ausschließliche Berück­sichtigung ökologischer Aspekte nicht zu, da diese in aller Regel teurer sind.

Der Schulträger wird in den nächsten Tagen aktuell eine Broschüre "Schulzeit – Rat­geber für einen umweltfreundlichen Schulanfang" verteilen. Diese Broschüre wurde von der Stiftung Naturschutz Berlin herausgegeben. Die Senatsverwaltung für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung hat die Broschüre genehmigt und zur Verteilung empfohlen. Die Inhalte sind von der Beratungsstelle für Umweltbildung des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien beim Ökowerk erarbeitet worden. Die BSR fördert die Herausgabe der Broschüre. Die Broschüre gibt Tipps zu verschie­denen Themen: Schul- und Federtaschen, Papier, Schreibgeräte, Farben und Knete, Schul­frühstück, Verkehrssicherheit und vieles mehr. Sie ist zwar in erster Linie für Schul­anfänger gedacht, gibt aber auch den Schulen bei ihren Beschaf­fungen wertvolle Hinweise. Weitere Hinweise sind unter www.umweltfreundliche-schulmaterialien.de für die Schulen abrufbar. Zentrale Beschaffungen durch den Schulträger für die Schu­len wird über das Sammelbestellverfahren des Landes­verwaltungsamtes abgewickelt. Das Landesverwaltungsamt stellt dabei sicher, dass die in diesem Rahmen beschafften Güter alle aktuellen deutschen und europäischen Normen so­wie alle Sicherheitsanforderungen erfüllen und den aktuellen Umwelt­bedingungen entsprechen.

Die Beschaffungen des Fachbereiches Sportamt erfolgen nach dem Kriterium, einen sportart­gerechten Zustand zu schaffen bzw. zu erhalten. Maßgeblich dafür sind die Regel­werke der jeweiligen Sportfachverbände. Unter dieser Prämisse steht das Bemühen, ggf. auf nicht notwendige Lackierungen von Sportgeräten im Einzelfall zu verzichten und lösungsmittelfreie Produkte zu verwenden.

Die Beschaffung von Verbrauchsmitteln erfolgt in der Abt. Wirtschaft grundsätzlich über das Landes­verwaltungsamt und nach den von dort ausgegebenen Empfehlun­gen (Preis-Leis­tungs-Gesichtspunkte). Die üblichen eingesetzten Verbrauchsmittel, wie z.B. Papier, Ordner oder Stifte, sind in der Regel aus recycelten Materialien hergestellt und werden zentral beschafft.

Für bestimmte Materialien gibt es hygienische Anforderungen, die nicht immer mit dem reinen ökologischen Aspekt vereinbar sind. Dazu zählen bestimmte Materialien, wie Probenbeutel, Einmalhandschuhe und Wegwerfartikel nach einmaligem Ge­brauch, die im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt und im Ordnungsamt zur Anwendung gelangen. Im Bereich der Musikinstrumente werden häufig traditionelle Materialien eingesetzt. Zum Beispiel wird der Tastenbelag von Klavieren häufig aus Elfenbein hergestellt. Natürlich wird von einer derartigen Beschaffung Abstand ge­nommen, obwohl die In­dus­trie nach wie vor nicht im Stande ist, einen wirklich adäqua­ten Ersatz herzustellen. Der Fuhrpark des Ordnungsamtes hat sich bereits tendenziell auf umweltverträglichere erdgas- sowie hybridangetriebene Fahrzeuge verändert. Darüber hinaus wird sehr stark auf den Einsatz von Fahrzeugen mit möglichst geringem CO2-Ausstoß geachtet. Bei der Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes mit Dienstkleidung wurde bereits im zentralen Vergabeprofil auf Öko-Tex-Gütemerkmale geachtet. Die eingesetzten Kleidungs­stücke sind allergie- und schadstoffgetestet sowie entsprechend zertifiziert. Im Be­reich der Medienpflege der Stadtbibliothek sind verschiedenste buchbinderische Verbrauchsmittel erforderlich. Hierfür werden nur Materialien (Folien, Leim) beschafft, deren Kleber lösungsmittelfrei und wasserbasierend arbeitet.”

Verbrauchsmittelbeschaffungen erfolgen in der Abt. Bürgerdienste unter Berücksich­tigung entsprechender BVV-Beschlüsse[1] über das Landesverwaltungsamt gemäß der dortigen Empfehlungen; dabei gilt:

-          Grundsätzlich haben ökologische Kriterien Vorrang vor Prakti­kabili­täts- und Ge­wohn­heitsaspekten (z.B. bei Ordnern, Stiften, Textmarkern, “Tipp-Ex” etc.) auch bei teils fehlender Akzeptanz der Nutzenden.

-          Grenzen bilden preisliche und funktionale Gesichtspunkte (z.B. einge­schränk­te Ver­­wendbarkeit von sog. “Umwelt­papier” bei Farbkopien) sowie rechtliche Vor­ga­ben (z.B. bei der Beauftragung der Bundesdruckerei für die Perso­nalausweis- und Passherstellung oder bei den Urkunden des Verlags für Stan­desamtswesen).

Maschinen (z.B. Kopierer etc.) werden unter Be­rück­sichtigung der jeweils bei Ver­trags­abschluss aktuellen Umweltgütesiegel geleast. Fahrzeuge werden gemäß be­reits bestehender BVV-Beschlüsse[2] sowie weiterer Beschlüsse des Abgeord­ne­tenhauses bzw. gemäß Senatsrundschreiben gekauft; darüber hinaus wird auf ge­ringen CO2-Ausstoß – soweit für Nutzfahrzeuge möglich – und Ein­halten der Fein­staubverordnung bereits bei der Beschaffung bzw. durch Nach­rüstung aner­kannter Rußpartikelfiltersysteme geachtet.”

Das Bezirksamt wird sich auch weiterhin für ökologisch vernünftige Maßnahmen ein­setzen und bittet darum, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thiemen                                                                     Krüger

Bezirksbürgermeisterin                                            Bezirksstadtrat



[1] Beschluss der BVV Charlottenburg Nr. 793 vom 16.6.1988

[2] vgl. Bericht des Bezirksamts zur DS 406/2 vom 3.6.2003 und Beschluss Nr. 300/3 vom 21.6.2007

 


 

 
 

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