Drucksache - 0292/3  

 
 
Betreff: Modellprojekt "Regenbogenvilla" in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
24.05.2007 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
12.06.2007 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
10.07.2007 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2007 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme ZB
Vorlage zur Kenntnisnahme SB

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 20.09.2007 beschlossen:

 

“Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Modellprojekt “Regenbogenvilla” in Charlottenburg-Wilmersdorf nachhaltig zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass der Schwulenberatung Berlin die bisher bezirkseigene Immobilie Niebuhrstraße zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2007 zu berichten.”

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Der Zwischenbericht zur Drucksache erfolgte am 18.12.2007.

 

Am 02.03.2010 ist zwischen dem Bezirk und dem Psychosozialen Zentrum für Schwule e.V. der Erbbaurechtsvertrag an dem Grundstück Niebuhrstr. 59, 60 zur Umsetzung des Modellprojektes Regenbogenvilla geschlossen worden.

 

Der Vertrag bedurfte zu seiner Wirksamkeit allerdings noch der Zustimmungen der Senatsverwaltung für Finanzen gem. § 64 Abs. 1 LHO und des Abgeordnetenhauses von Berlin gem. § 64 Abs. 2 Nr. 3 a) und 4 b) LHO.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen und das Abgeordnetenhauses von Berlin erteilten ihre Zustimmungen mit Datum vom 30.09.2010 bzw. 23.09.2010.

 

Der Nutzen- und Lastenwechsel des Erbbaurechtsgrundstücks erfolgte zum 01.10.2010. Die SE FM hat zudem, nachdem alle Voraussetzungen dafür vorlagen, den erforderlichen Antrag auf Eintragung des Erbbaurechts mit Schreiben vom 17.12.2010 beim AG Charlottenburg gestellt.

Die Vermögensübertragung gem. Beratung im Bezirksamtskollegium aus dem Fachvermögen Jugend in das Fachvermögen Soziales ist durch die SE FM ebenfalls bereits veranlasst.

 

Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                                       Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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