Drucksache - 0278/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 20.09.2007 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert dafür zu sorgen, das zukünftig Dienstreisen soweit
wie möglich per Bahn absolviert werden, damit möglichst wenig
Treibhausemissionen entstehen. Bei allen
dienstlich veranlassten Flugreisen sind die Mitarbeiter/-innen auf die
Beteiligungsmöglichkeit an einem CO2-Kompensationssystem (wie beispielsweise
Atmosfair) hinzuweisen, damit ein partieller Ausgleich für die klimaschädigende
Emissionsverursachung erfolgen kann. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ist ein Zuschuss zur Jahresgebühr der BahnCard bzw. die Rentabilität eines
Großkundenabonnements bei der DB AG zu prüfen. Hierzu nimmt das Bezirksamt wie
folgt Stellung: Die Ausführungen zu dem Beschluss,
dass der Antragsvordruck für Dienstreisen um den Hinweis “Mit Beschluss vom 20.09.2007 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) das
Bezirksamt aufgefordert dafür zu sorgen, dass Dienstreisen soweit wie möglich
per Bahn absolviert werden, damit möglichst wenig Treibhausemissionen
entstehen. Die BVV weist zudem alle Beschäftigten auf die
Möglichkeit hin, bei dienstlich veranlassten Flugreisen bestehende CO2-Kompensationssysteme (z. B. unter www.prima-klima-weltweit.de/, oder www.atmosfair.de)
zu nutzen, damit ein partieller Ausgleich für die klimaschädigende
Emissionsverursachung erfolgen kann.” ergänzt worden ist, sind nicht mehr
aktuell, da seit dem 01.01.2009 für jede Dienstreise mit dem Flugzeug eine
Emissionsabgabe zu entrichten ist. Grundlage hierfür ist der
Senatsbeschluss S-1815/2009 vom 20.01.2009, in dem Regelungen für die
Berechnung, Zahlung und Meldung der Klimaschutzabgabe zur CO2-Kompensation
von Dienstflügen getroffen worden sind. Die Erklärung in den
Dienstreiseanträgen wurde daher wie folgt abgeändert: „Mit Beschluss vom 20.09.2007
hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) das Bezirksamt aufgefordert dafür
zu sorgen, dass Dienstreisen soweit wie möglich per Bahn absolviert werden,
damit möglichst wenig Treibhausemissionen entstehen. Sofern dennoch eine Nutzung des
Flugzeugs – in der Regel aus dienstlichem, wirtschaftlichem oder
zwingend familiärem Grund – erfolgen, wird durch die Bezirksverwaltung
Charlottenburg-Wilmersdorf eine Emissionsabgabe zur Sicherstellung der
klimaneutralen Durchführung der Dienstreisen an die Stiftung Naturschutz Berlin
entrichtet.“ Im Übrigen besteht für Dienstreisen
mit der Bahn seit vielen Jahren ein Großkundenabonnement, dessen Nutzung für
die Beschäftigten verbindlich ist. Eine individuelle Bezuschussung von
Jahresgebühren einer BahnCard o.ä. ist nach den Regelungen des Bundesreisekostenrechts
unzulässig. Das Bezirksamt bittet daher, die
Drucksache als erledigt zu betrachten.
Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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