Drucksache - 0157/3  

 
 
Betreff: Bürgerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antwort der Bürgerfrage vom 01.02.2007

1

 

1. Bürgerfrage                                     Achim Ruppel

                                                              betr. Anprallschutz unter der Windscheidbrücke

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die nun realisierte Umsetzung des Bauwerks, die maßgeblich von den Plänen des Tiefbauamtes und der Bahn-Projektbau GmbH vom Frühjahr 2006, wie sie auch von der Senatsverwaltung in dieser Zeit bestätigt worden sind, abweicht?

2.      Worin liegt die rechnerisch ermittelte Differenz (Aufnahmekapazität von Anprallkräften in  kN/m2) zwischen der nun umgesetzten Bauweise des Anprallschutzes und eines solchen Anprallschutzes, der sich aus parkenden Kraftfahrzeugen ergeben hätte, - und wer hat diese errechnet?

 

Schriftliche Beantwortung Herr BzStR Gröhler vom 30.01.2007:

 

Zu 1.

Die im IV. Quartal 2006 begonnene bauliche Umsetzung der Forderung aus dem Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 09.12.2002 “Errichtung eines Anprallschutz” entspricht der mit allen Beteiligten abgestimmten Entwurfsplanung. Diese Entwurfsplanung wurde dem Bezirk mit Datum vom 18.11.2005 durch die DB Projektbau vorgestellt.

 

Das Bezirksamt forderte mit Schreiben vom 12.01.2006 die DB-Projektbau auf, eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Modifikation der eingereichten Entwurfsplanung vorzunehmen mit dem Ziel, die PKW-Stellplätze zu erhalten. Der Fragesteller ist damals auch dem Hinweis gefolgt, bei der Deutschen Bahn AG seine Bedenken vorzutragen.

 

Die DB-Projektbau teilt mit Schreiben vom 06.04.06 mit, dass sie nach nochmaliger intensiver Prüfung keine wirtschaftliche Alternative sehen, die eine Umsetzung der Forderung zur Anprallsicherheit der Brückenstützen der EÜ Windscheidstraße gewährleistet.

 

Somit ist nunmehr die Planung vom 18.11.2005 zur Ausführung gekommen.

 

Zu 2.

Eine technische Prüfung hinsichtlich der Einhaltung von technischen Vorschriften (DS 804/Anprallschutz) obliegt dem Vorhabenträger und dessen Bauaufsichtsbehörde. Im vorliegenden Fall ist dies das Eisenbahnbundesamt.

 

Ein Verbleich hinsichtlich des Anprallschutzes durch Distanzschutzplanken und parkende Autos kann nicht angestellt werden, da nicht sichergestellt werden kann, dass dort immer Fahrzeuge abgestellt werden, die dies dann verhindern würden.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat


 

 
 

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