Drucksache - 0143/3  

 
 
Betreff: Sicherheit auf öffentlichen Spielplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Neuhoff 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
04.07.2007 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 09.01.2007, zurückgezogen

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Wippgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen keine Gefahrenquelle für Kleinkinder darstellen.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2007 zu berichten.

 

Begründung:

Bei der klassische Wippe besteht während der Nutzung des Gerätes die Gefahr, dass Kleinkinder unter eines der Enden des Wippgerätes krabbeln und sich schwere Kopfverletzungen oder Schlimmeres zuziehen.

Gerade in den Sommermonaten, wenn auf den Spielplätzen viel Betrieb ist und die Eltern nicht jeden Augenblick ihre Kinder im Auge haben, bedarf es nur weniger Sekunden bis zum Eintritt der geschilderten Gefahrenlage.

 

 

 

 


 

 
 

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