Drucksache - 0134/3  

 
 
Betreff: Niedrigschwellige Anlaufstelle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Klose 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gender Beratung
08.02.2007 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender      
Jugendhilfeausschuss Beratung
01.03.2007 
6. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
20.02.2007 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
20.03.2007 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung vom 22.03.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.08.2007

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Niedrigschwellige Anlaufstelle

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am  26.04.2007  Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie im Rahmen eines sozialräumlich verorteten Kooperationsmodells ein Familienhebammenprojekt im Bezirk Charlotten­burg-Wilmersdorf eingerichtet werden kann.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucher­schutz um Prüfung gebeten, welche Finanzierungsmöglichkeiten oder finanziellen Unterstützungen es für die modellhafte Erprobung eines solchen Projektes gäbe.

 

Der Staatssekretär teilte hierzu mit, dass das Thema anlässlich eines Antrages der Fraktion der CDU (Drs. 16/0155) im Abgeordnetenhaus diskutiert worden sei. In der Sitzung vom 26.04.2007 habe das Abgeordnetenhaus den Antrag abgelehnt.

 

Folgende Gründe seien für die Ablehnung ausschlaggebend gewesen:

 

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Kinderschutzkonzeptes liege in der Frühförderung unterstützungsbedürftiger, schwangerer Frauen und (junger) Familien. Ein Projekt dieses Konzeptes die “Aufsuchende Elternhilfe”, sehe – zunächst als Modellvorha­ben -, vor, werdende Mütter/Väter/Eltern in ihrer Kompetenz zu stärken, die gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu fördern. Der Schwerpunkt liege dabei auf der Koordina­tion der Hilfesysteme und sozialen Netze sowie der Unterstützung der Frau/Familie bei der Stärkung ihrer Selbsthilfepotentiale. Für die Durchführung diese Projektes seien Diplom–Sozialpädagoginnen und –Sozialpädagogen bzw. Diplom-Sozialarbei­terinnen und –Sozialarbeiter vorgesehen. Diese Qualifikation sei für die überwiegend beratende und koordinierende Tätigkeit erforderlich.

 

Ein unverzichtbarer Bestandteil und wichtiger Kooperationspartner im Netzwerk Kin­derschutz und insbesondere für das Projekt “Aufsuchende Elternhilfe” seien die He­bammen. In diesem Zusammenhang werde eine Fortbildung der Hebammen be­grüßt. Dadurch sei eine bessere Befähigung für diese Berufsgruppe möglich um zu erkennen, wann eine Schwangere/Mutter/Familie einer Unterstützung, die über ihr eigenes Tätigkeitsfeld hinaus reiche, benötigt werde und welche anderen Stellen und Hilfsangebote eingeschaltet werden sollten.

 

Die in dem Familienhebammen-Modell in anderen Bundesländern beschriebenen neuen Tätigkeitsfelder der Hebammen, die über die in der Gebührenordnung vorge­sehenen Tätigkeiten hinaus gehen (Sozialberatung, Vernetzung mit anderen Akteu­ren, Case Management), würden in Berlin bereits seit Jahren von den Sozialmedizi­nischen Diensten und den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten erfolgreich wahr­genommen. Im Rahmen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der verwaltungsübergreifenden Arbeit am Aufbau eines “Netzwerks Kinderschutz” sei der Hausbesuch durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für alle Erstgebärenden sowie für Familien mit hohen Belastungsfaktoren festgeschrieben worden. Darüber hinaus sei in den Gesundheitsämtern – auf Ebene der leitenden Sozialarbeiter im Kinder– und Jugendgesundheitsdienst – die Funktion einer Koordinationsstelle Kin­derschutz eingeführt worden. Die aufsuchende Arbeit werde weiterhin von Sozialar­beiterinnen und Sozialarbeitern übernommen, da die Bereiche, in denen Familien in erster Linie Unter­stützung benötigen, sich meist nicht im medizinischen, sondern im sozia­len/finanziellen Sektor befinde. Die dafür erforderlichen Stellenanteile seien in der künftigen Sollausstattung der bezirklichen Gesundheitsämter bereits berücksichtigt worden.

 

Aus vorgenannten Gründen werde auf Landesebene keine Möglichkeit zur Finanzie­rung von Familienhebammenprojekten gesehen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                            Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 

 

2.       Übertrag in ALLRIS

3.       Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 21.08.07

4.       Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.       Kopie ab an GesAL

6.       Listen not.

7.       SozSekrAbl.

 

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                                            EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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