Drucksache - 0095/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2006 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen vom 15.02.2007

Mündliche Anfrage Nr

Mündliche Anfrage Nr. 01                       BV Heike Schmelz

                                                                  SPD-Fraktion

                                                                  Betr. Café am Lietzensee

 

1.                  Wie ist der Planungsstand im Interessenbekundungsverfahren zum Café am Lietzensee, wann wird konkret eine Entscheidung getroffen?

2.                  Stimmt es, dass das Interessenbekundungsverfahren, welches am 30.11.2006 beendet war, nochmal kurzfristig bis zum 04.12.2006 geöffnet wurde? Wenn ja, warum?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

Mündliche Anfrage Nr. 02                       BV Ralph Schöne

                                                                  CDU-Fraktion

                                                                  Betr. Keine Mobilität für Ältere

 

1.                  Wie beurteilt das Bezirksamt das Schreiben des StS für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz über Mobilitätshilfedienste vom 13.11.2006 und die Absicht, dem freien Träger “Domino” für die Mobilitätshilfe Charlottenburgs zu kündigen?

 

2.                  Inwieweit teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass der VdK nicht in der Lage sein wird, den Bedarf für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bei nahezu gleichbleibendem Mittelansatz abzudecken, und was bedeutet das für Gehbehinderte?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 03                       BV René Wendt

                                                                                        Fraktion B‘90/Die Grünen

                                                                  Betr. Förderbedarf für Initiativen gegen Rechts-

                                                                  extremismus?

 

1.         Beziehen im Bezirk ansässige freie Träger Fördermittel aus einem Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus; wenn ja, in welcher Höhe?

 

1.a      Falls ja, beabsichtigt das Bezirksamt Förderanträge für das “Bundesprogramm Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus” (z. B. für die von der BVV angeregte Fahrt von Jugendlichen nach Auschwitz) zu stellen?

 

1.b      Wie hat das Bezirksamt die freien Träger auf die neuen Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht und welche Trägerorganisationen haben Interesse an einer Antragstellung durch das Bezirksamt bekundet?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

Mündliche Anfrage Nr. 04                       BV Prof. Dr. Jürgen Dittberner

                                                                  FDP-Fraktion

                                                                  Betr. Bahnhof Grunewald

 

Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Projekte am Bahnhof Grunewald, und ist sicher gestellt, dass das dortige Mahnmal an die Deportationen – auch in seinem Umfeld – von Baumaßnahmen aller Art unberührt bleibt?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 05                       BV Daniel Bünger

                                                                  SPD-Fraktion

                                                                  Betr. Einheitliches Webportal für Wirtschafts-

                                                                  förderung

 

 

1.                  Warum hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nicht bei der Implementierung eines einheitlichen Webportals für den Bereich Wirtschaftsförderung teilgenommen, welches im Rahmen eines EFRE-Projektes von der TFHW und des IKO in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und mit neun Bezirksämtern entwickelt worden ist?

 

2.                  Falls das Bezirksamt die Einführung dieses Webportals planen sollte, bis wann ist mit der Umsetzung zu rechnen und wenn nein, welche Gründe hat das Bezirksamt zum heutigen Zeitpunkt gegen die Einführung dieses Webportals?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 06                       BV Stefan Häntsch

                                                                  CDU-Fraktion

                                                                  Betr. Menschen, Tiere, Werbeposter

 

1.                  Ist die derzeitige massive Werbung für die Zirkusveranstaltung u.a. für Menschen, Tiere, Sensationen mit über 2,5m großen Werbeplakaten in Art und Umfang genehmigt?

 

2.                  Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, daß u.a. die Straßenzüge Otto-Suhr-Allee, Kaiser-Friedrich-Str. und Tegeler Weg durch die massive Werbung für drei verschiedene Zirkusse städtebaulich und verkehrlich belastet werden, und was gedenkt das Bezirksamt hiergegen zu unternehmen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 07                       BV Nicole Ludwig

                                                                  Fraktion B‘90/Die Grünen

                                                                  Betr. Schmeckte der Herbst etwa doch nicht so

                                                                  Gut? (oder: Fortsetzung der Gammelfleisch-

                                                                  Skandale)

 

1.                  Laut Medienberichten wurden von einem Berliner Händler aus 20 Tonnen verdorbenen Putenfleischs bereits acht Bezirke beliefert; ist dem Bezirksamt bekannt an welche Betriebe das Fleisch geliefert wurde und wenn nicht, wie soll hier Transparenz für den Verbraucher gewährleistet werden?

2a.      Wann hat das Bezirksamt von diesem neuerlichen Fleischskandal erstmalig erfahren und wann wurden die betroffenen Betriebe zuletzt kontrolliert?

2 b.     Welche Vorgaben für die Kommunikation nach innen und außen hat das Bezirksamt festgelegt, wenn die eigene Lebensmittelaufsicht schwere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und/oder Hygienebestimmungen feststellt?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt:

 

1.1.1       Zu 1 und 2a:

Dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf wurden - wie allen übrigen Bezirksämtern des Landes Berlin - am 14. und 20. November 2006 die Lieferlisten mit den Empfängerbetrieben für das beanstandete Putenfleisch von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz über das bundesweite Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit elektronisch übersandt.

 

In den am 14. November 2006 zugeleiteten umfangreichen Lieferlisten war kein Betrieb im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  genannt. 

 

In der am 20. November 2006 übersandten Lieferliste für Tiefkühldöner, der aus dem beanstandeten Putenfleisch hergestellt worden war, war u.a. ein Imbiss mit Betriebssitz in Charlottenburg angegeben.

 

Die unverzügliche Überprüfung des angegebenen Betriebsstandortes durch die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes ergab, dass der Betrieb  weder in der Gewerbedatenbank für die Gewerbetreibenden (MIGEWA) noch in der VetLeb-Datenbank für die überwachungspflichtigen Betriebe (HAMLET) im Bezirk erfasst ist und, dass bei der Vor-Ort-Kontrolle unter der Empfängeranschrift auch kein Imbiss festzustellen war. Zwar hat unter der angegebenen Adresse ein ehemaliger Gewerbetreibender seine Wohnadresse gemeldet. Dessen Imbiss in einem anderen Bezirk wurde aber bereits zum 31. Januar 2004 abgemeldet. Die betreffende Person wurde vorsorglich angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

 

1.1.2       Zu 2b:

Nach § 2 des Gesetzes zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher im Lebensmittelverkehr im Land Berlin vom 15. Mai 2003 (GVBl. S. 174) informiert die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde die Verbraucherinnen und Verbraucher über Verstöße gegen die Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts, wenn hierin ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Hier ist es in der Tat zu einer eklatanten Fehleinschätzung auf Senatsebene gekommen.

 

Über schwere Verstöße, die die Lebensmittelaufsicht feststellt, wird die zuständige Senatsverwaltung gemäß der Verwaltungsvorschriften über Informationswege und Maßnahmen bei Zwischenfällen im Lebensmittelverkehr im Land Berlin vom 6. August  2002 (ABl. S. 3482) informiert.

 

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt ist angehalten, mich über festgestellte gesundheitsgefährdende Verstöße umgehend zu informieren. Über die Qualität der Arbeit konnte ich mich bei einer unangemeldeten Kontrolle eines Fleischgroßbetriebes am Freitag, dem 8. Dezember 2006 überzeugen.

 

Marc Schulte

Bezirksstadtrat

 

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 08                       BV Florian Block

                                                                  FDP-Fraktion

                                                                  Betr. Zoobogen

 

Wie stellt sich dem Bezirksamt der aktuelle Stand und die Planung der städtebaulichen Fortentwicklung des sog. Zoobogens dar?

a)     Wie sieht und wie bewertet das Bezirksamt vor diesem Hintergrund die Zukunft des Kinos “Zoo-Palast”?

b)     Welchen Einfluss auf die Planungsüberlegungen nimmt aus Sicht des Bezirksamtes der Fortgang des Bauvorhabens “world wheel”?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

Wie stellt sich dem Bezirksamt der aktuelle Stand und die Planung der städtebaulichen Fortentwicklung des sog. Zoobogens dar?

c)     Wie sieht und wie bewertet das Bezirksamt vor diesem Hintergrund die Zukunft des Kinos “Zoo-Palast”?

Zwischen dem Investor auf der einen und der Landes- und Bezirksverwaltung auf der anderen Seite sind in einem Termin  beim Senatsbaudirektor denkmalfachliche Dissenspunkte erörtert worden. Darüber hinaus hat der Investor dem Landesdenkmalrat sein Projekt vorgestellt. Das Bezirksamt ist mit dem Investor übereingekommen, durch Überarbeitung, die Dissenspunkte zu reduzieren. Dieses hat der Investor bis Januar 2007 zugesagt. Der Unterzeichner strebt anschließend eine möglichst abschließende Verwaltungsbefassung an, um dann den zuständigen Fachausschuss der BVV zu informieren.

d)     Welchen Einfluss auf die Planungsüberlegungen nimmt aus Sicht des Bezirksamtes der Fortgang des Bauvorhabens “world wheel”?

 

Das geplante Aussichtsrad der World Wheel Berlin wird angesichts der prognostizierten Anzahl von rd. 2 Mio. Besuchern pro Jahr Synergieeffekte in Form von zusätzlichen Besuchern nicht nur für den Zoobogen, sondern für den gesamten Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten haben.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 09                       BV Stefan Evers

                                                                  CDU-Fraktion

                                                                  Betr. Ladenschluss mit Folgen

 

1.      Welche Veränderungen im Bedarf an Kinderbetreuung erwartet das Bezirksamt durch die Freigabe der Ladenschlusszeiten?

 

2.      Wie stellen sich die Kindertagesstätten bzw. der Kita-Eigenbetrieb im Bezirk auf die neue Situation ein?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz vom 14. 11.2006 ist bereits am 17.11.2006 in Kraft getreten. Für abschließende Aussagen zur Bedarfssituation aufgrund der neuen Rechtslage ist es zu früh. Festzuhalten bleibt, dass die Betreuungszeiten bzw. Öffnungszeiten in den Tagesstätten sich zukünftig noch stärker auch an den Bedürfnissen der Eltern orientieren müssen. Zur Qualität einer Einrichtung gehören auch flexible Öffnungszeiten. Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen jedoch, dass veränderte Ladenöffnungszeiten in den Abendstunden zu keiner nennenswerten Nachfrage nach Kinderbetreuung geführt haben.

 

Grundsätzlich gilt, dass die Erweiterung bzw. Aufhebung der Ladenöffnungszeiten nicht auf Kosten der Kinder umgesetzt werden darf. Hierzu führt das o.a. Gesetz im § 7 Abs. 3 zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgendes aus:

 

“Beschäftigte, die mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren in einem Haushalt leben oder eine anerkannt pflegebedürftige angehörige Person versorgen, sollen auf Verlangen von einer Beschäftigung nach 20.00 Uhr beziehungsweise an verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen freigestellt werden, soweit die Betreuung durch eine andere im jeweiligen Haushalt lebende Person nicht gewährleistet ist.”.

 

Im § 8 des Kinderbetreuungsreformgesetzes vom 23.06.2005 ist vorgeschrieben, dass Tageseinrichtungen bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten sollen. Weiterhin heißt es: In der Regel soll eine Öffnungszeit von insgesamt zwölf Stunden nicht überschritten werden. Längere Öffnungszeiten bedürfen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch; Gleiches gilt für Öffnungszeiten vor 6.00 Uhr und nach 21.00 Uhr.

 

Zu 2.:

Nach Einschätzung des Bezirksamts wird zunächst abgewartet, wie sich die Ladenöffnungszeiten abends tatsächlich entwickeln. Sodann wird der ggf. zusätzliche Bedarf ermittelt.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 10                       BV Dr. Bert Lehmann

                                                                  Fraktion B‘90/Die Grünen

                                                                  Betr. Aktuelle Straßenbaumfällungen im Bezirk

 

 

1.       In welchem Verhältnis stehen die aktuellen Straßenbaumfällungen zu den

       vorhergehenden sechs Fällperioden – auch bezogen auf die beiden Bezirksteile –
       Charlottenburg und Wilmersdorf?

 

1.1. Bezogen auf den Gesamtbestand fallen überdurchschnittlich viele Fällungen bei
       Robinien und amerikanischer Roteiche auf. Stimmt dieser Eindruck und was sind
       die Gründe dafür?

 

2.    Wie viele Straßenbäume werden im gleichen Erhebungszeitraum nachgepflanzt und
       wie gedenkt das Bezirksamt die übrigen Fällungen auszugleichen?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

1.      In welchem Verhältnis stehen die aktuellen Straßenbaumfällungen zu den vorhergehenden sechs Fällperioden – auch bezogen auf die beiden Bezirksteile – Charlottenburg und Wilmersdorf?

 

Die nachstehende Auflistung beinhaltet die vorgenommenen Baumfällungen der Jahre 2000 bis 2006 getrennt nach Charlottenburg und Wilmersdorf. Der Anteil der vorhandenen über 44.000 Straßenbäume im Gesamtbezirk verteilt sich nahezu 1:1 bezogen auf den jeweiligen Einzelbezirk.

 

Fällungen

 

Jahr

C

W

 

2000

181

99

 

2001

117

93

 

2002

291

239

Sturmschäden

2003

312

279

Sturmschäden

2004

438

186

Folgeschäden der Stürme 2002/2003

2005

450

267

Folgeschäden der Stürme 2002/2003

2006

404

170

 

 

Die erhöhte Zahl an Fällungen in Charlottenburg ist dem Umstand geschuldet, dass die Bäume ursprünglich nicht nur zu dicht gesetzt wurden, sondern zudem auch älter sind, als die Bäume, die in Wilmersdorf gepflanzt wurden (Pflanzdichte ähnlich wie in Charlottenburg, aber jüngere Bäume). Durch die Dichte der Pflanzungen und das hohe Alter der Bäume ergibt sich daher für den Bereich Charlottenburg eine höhere Fällrate.

 

Ebenso trugen die klimatischen Faktoren in Charlottenburg zu einer höheren Fällzahl bei, da bei den großen Stürmen in den Jahren 2002 und 2003 der Bereich Charlottenburg stärker betroffen war als der Wilmersdorfer Bereich. Dieser Umstand wirkte sich auch nachhaltig auf die folgenden Jahre aus.

 

1.1. Bezogen auf den Gesamtbestand fallen überdurchschnittlich viele Fällungen bei Robinien und amerikanischer Roteiche auf. Stimmt dieser Eindruck und was sind die Gründe dafür?

 

Dieser Eindruck ist gebietsweise zutreffend. Der Altbaumbestand von Roteichen im Bereich Heerstraße und Westend ist deutlich durch Pilzbefall geschädigt und dies mit offensichtlich zunehmender Tendenz. Pilzbefall ist in der Regel ein Schwächeparasit dessen Auftreten unterschiedliche Gründe haben kann. Beschädigungen von Wurzeln und Rinde sind hier die häufigsten Schadursachen.

 

Der Altbaumbestand von Robinien, insbesondere von Straßenbäumen, ist seit mehreren Jahren stark geschädigt. Die Ursachen sind in der Regel zu starke Bodenverdichtungen, Beschädigungen der Rinde und Versalzung des Bodens. Dies führt zu Stammfußfäule und der Gefahr des Umkippens von Bäumen.

 

Grundsätzlich ist der Baumbestand durch die Stürme 2002 und 2003 nachhaltig - vor allem im Bereich Charlottenburg - geschädigt.

 

2.      Wie viele Straßenbäume werden im gleichen Erhebungszeitraum nachgepflanzt und wie gedenkt das Bezirksamt die übrigen Fällungen auszugleichen?

 

Nachpflanzungen im Bereich Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Jahr

Stück

2000

142

2001

391

2002

280

2003

326

2004

312

2005

304

2006

154

 

2006 wurden die Mittel, die für Baumpflanzungen ursprünglich angedacht waren, für die Entfernung von Stubben anlässlich der WM verwendet.

 

Nachpflanzungen von gefällten Straßenbäumen erfolgen grundsätzlich, jedoch ist diese in erster Linie von der Höhe der Sachmittelausstattung abhängig.

 

Bei der regelmäßigen Überprüfung des Straßenbaumbestandes ist festzustellen, dass diverse Standorte für Straßenbäume sich als ungeeignet erweisen (zu enge Baumabstände, zu nahe Baulichkeiten, sehr schlechte Belichtungsverhältnisse). Derartige Standorte werden nach Fällungen nicht mehr bepflanzt.

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat mit derzeit über 44.000 Straßenbäumen neben Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf den dritthöchsten Bestand, allerdings verteilt auf einer deutlich kleineren Fläche als die Vergleichsbezirke.

 

Dennoch ist das Bezirksamt bemüht, Nachpflanzungen vorzunehmen und somit für ein “grünes” Stadtbild zu sorgen.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 11                       BV Susanne Klose

                                                                  CDU-Fraktion

                                                                  Betr. Ergebnis der Sprachtests für die Schulanmel-

                                                                  dungen des Einschulungsjahres 2007

 

1.      Bei wie vielen im Sommer 2007 schulpflichtig werdenden Kindern wurde auf Grund des vor der Schulanmeldung verpflichtenden Sprachtests ein Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache festgestellt?

2.      Betrachtet das Bezirksamt die Fördermaßnahmen für diese Kinder als ausreichend?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Entsprechende Daten liegen derzeit der für die Schulen zuständigen Schulaufsicht in der Außenstelle Charlottenburg-Wilmersdorf nicht vor.

 

Die zuständige Schulaufsicht hat ihre Bereitschaft erklärt, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schulen über die Angelegenheit zu berichten, sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 12                       BV Wagner

                                                                  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                                  Betr. Arbeitszeitproblematik der Schulhausmeister

                                                                  Auf die “lange Bank” geschoben?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.                 Wie beabsichtigt das Bezirksamt die Vorgaben des EU-Rechts zur Arbeitszeit der Schulhausmeister zu berücksichtigen, ohne dass es zu signifikanten Verschlechterungen für die Schulen kommt?

1a.      Was für eine Lösung des Problems – ggf. in Abstimmung mit den anderen Bezirken und den betroffenen Schulen – strebt das Bezirksamt an?

1b.      Wie real ist die Drohung des Senats, ab Februar 2007 “Strafzahlungen” gegen die Bezirksämter zu verhängen, wenn bis dahin nicht ein rechtskonformer Zustand herbeigeführt wurde?

 

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

1.      Wie beabsichtigt das Bezirksamt die Vorgaben des EU-Rechts zur Arbeitszeit der Schulhausmeister zu berücksichtigen, ohne dass es zu signifikanten Verschlechterungen für die Schulen kommt?

 

1a.       Was für eine Lösung des Problems – ggf. in Abstimmung mit den anderen Bezirken und den betroffenen Schulen – strebt das Bezirksamt an?

 

Eingangs bittet das Bezirksamt die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Durch dauernde Änderungen der Situation musste der Antwortentwurf mehrfach aktualisiert werden.

 

Seit mehreren Wochen führt die Senatsverwaltung für Inneres mit der Gewerkschaft ver.di Sondierungsgespräche über den Abschluss eines berlinweiten Tarifvertrages für Schulhausmeister, unter Beibehaltung erweiterter Arbeitszeiten. Weitere Gespräche fanden am 15.12.2006 und am 17.01.2007 statt. Dabei verständigten sich die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Gewerkschaft ver.di für die Ausarbeitung eines Tarifvertrages mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 48 Stunden (Vollzeitarbeitszeiten und Bereitschaftszeiten) wöchentlich sowie einer darüber hinaus gehenden individuellen Regelung mit den einzelnen Schulhausmeistern, die einen Einsatz der Schulhausmeister im Rahmen des Bereitschaftsdienstes über die 48-Stunden-Grenze ermöglicht. Die individuellen Regelungen erfolgen auf freiwilliger Basis und dürfen nur unter besonderer Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer getroffen werden. Sofern dieser Tarifvertrag abgeschlossen wird, ist die Betreuung und Beaufsichtigung der Schulen bei gleichzeitiger Beachtung des EU-Rechts weiterhin gewährleistet.

 

Über den bisherigen Verlauf wurde die BVV in den Sitzungen des Fachausschusses für Schule ausführlich informiert. Die überbezirkliche Arbeitsgruppe hatte unter Federführung des Bezirks Neuköllns eine RdB-Vorlage erarbeitet, die zusätzliche 160 Stellen für Schulhausmeister vorsah. Deren Finanzierung wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen abgelehnt.

 

1b.      Wie real ist die Drohung des Senats, ab Februar 2007 “Strafzahlungen” gegen die Bezirksämter zu verhängen, wenn bis dahin nicht ein rechtskonformer Zustand herbeigeführt wurde?

 

Bereits mit Schreiben vom 20.3.2006 hat die Senatsverwaltung für Inneres die Bezirke auf die geänderte Rechtslage hingewiesen. Dabei wurde auch auf die Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 22 und 23 ArbZG vorsorglich verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler

 

Mündliche Anfrage Nr. 13                       BV Ludwig

                                                                  CDU-Fraktion

                                                                  Betr. Land Berlin verschläft Beantragung

                                                                  von EU-Mittlen

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt, daß das Land Berlin bislang nicht alle Unterlagen zur Beantragung von EFRE- u. ESF-Mitteln bei der EU eingereicht hat und somit frühestens im Sommer des kommenden Jahres Mittel abgerufen werden können?

2.      Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, damit es zum einen bei den Jobcentern nicht zu einem Ausfall der entsprechenden Drittmittel kommt und zum anderen das Land Berlin seine in Verbindung mit den EFRE- und ESF-Mitteln geplanten Einsparungen in größerem Umfang zu Lasten der Bezirke nicht umsetzt?

 

Die Mündliche Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt, dass das Land Berlin bislang nicht alle Unterlagen zur Beantragung von EFRE- und ESF-Mittel bei der EU eingereicht hat und somit frühestens im Sommer des kommenden Jahres Mittel abgerufen werden können?

 

     Aus Sicht des Sozialamtes wurde nichts versäumt. Es lag kein Grund vor,

     EFRE- oder ESF-Mittel zu beantragen. Dies gilt auch für das JobCenter.

 

     Die Abteilung Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Weiterbildung teilt

     dazu mit, dass EFRE-Mittel im Rahmen eines Projektes ausschließlich in der

     Wirtschaftsförderung eingesetzt werden. Verzögerungen seien hier nicht

     bekannt.

    Die Senatsverwaltung SenWiTechFrau nimmt Stellung wie folgt: Finanzielle

    Grundlage der Europäischen Strukturpolitik ab 2007 ist die Vereinbarung über

    die finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007-2013. Der Einigung über die

    finanzielle Ausstattung der EU gingen 2005 zähe  Verhandlungen voraus, die

    sich länger als geplant hinzogen. Erst im Dezember 2005 konnten sich die

    Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss

    über die finanzielle Ausstattung der EU einigen. Das Europäische Parlament

    lehnte aber diesen Kompromiss im Januar 2006 ab. Der Rat billigte eine

    überarbeitete Vereinbarung am 15. Mai 2006, das Europäische Parlament

    stimmte am 17. Mai 2006 dafür, am selben Tag wurde die Vereinbarung

    unterzeichnet.

 

    Erst mit dieser Vereinbarung war die Grundlage für die Verordnungstexte der

    Strukturfonds geschaffen, die erst am 20. Juli 2006 nach Aufnahme durch das

    Europäische Parlament im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. In den

    darauf folgenden 3 Monaten sollten die “Strategischen Kohäsionsleitlinien der

    Gemeinschaft” durch den Rat verabschiedet werden. Dies geschah am 6.

    Oktober 2006. Auf Grundlage der Kohäsionsleitlinien werden die Europäische

    Kommission, die Mitgliedsstaaten und die Regionen die “einzelstaatlichen

    strategischen Rahmenpläne” festlegen. Im Anschluss daran können die

    “Operationellen Programme”, die derzeit von den Ländern erarbeitet werden,

    der Europäischen Kommission (Generaldirektionen Regionalpolitik und

    Beschäftigung) zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie müssen 5 Monate

    nach Verabschiedung der Kohäsionsleitlinien eingereicht sein (spätestens

    März 2007). Die neue Förderperiode beginnt am 1. Januar 2007.

 

2.      Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, damit es zum einen bei den Jobcentern

     nicht zu einem Ausfall der entsprechenden Drittmitteln kommt und zum

     anderen das Land Berlin seine in Verbindung mit den ERFE- und ESF-Mitteln

     geplanten Einsparungen in größerem Umfang zu Lasten der Bezirke nicht

     umsetzt?

 

     Das Bezirksamt kann nichts dazu beitragen, dass es im JobCenter nicht zu

     einem Ausfall von Drittmitteln kommt. Das JobCenter hat nur mittelbar mit

     ESF- oder EFRE-Mitteln zu tun, und zwar profitiert es davon, wenn Träger

     beispielsweise ESF-Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen für MAE-Kräfte

     beantragen und erhalten. Die Kunden des JobCenters (MAE-Kräfte)

     werden dadurch besser qualifiziert und leichter vermittelbar. Für das Job-

     center bedeutet die kostenlose Qualifizierung seiner Kunden über einen Trä-

     ger eine Kostenersparnis, auf die es aber direkt keinen Einfluss hat.

 

     Ebenso verhält es sich mit AB-Maßnahmen. Auch hier können nur die Träger

     ESF-kofinanzierte Anträge stellen.

     Das JobCenter ist insoweit auf die Anträge der Träger angewiesen.

 

Monika Thiemen

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 14                       BV Carsten Engelmann

                                                                  CDU-Fraktion

                                                                  Betr. Der Regierende Bürgermeister und

                                                                  sein Beitrag zur Berliner Schulpolitik

 

 

1.      Wie beurteilt das Bezirksamt das spontane ”Nein” des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit in der N24 –Sendung, auf die Frage, ob er seine Kinder in Kreuzberg zur  Schule schicken würde?

 

2.      Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass solche Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters helfen, die Situation in den Berliner Schulen zu verbessern und sind dem Bezirksamt Schulen im Bezirk bekannt, die als positives Beispiel für die Wandlung einer ehemalige “Problemschule” zur “Vorzeigeschule” genannt werden können?


Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Das Bezirksamt hält es nicht für angezeigt, ohne unmittelbar in seiner Zuständigkeit betroffen zu sein, Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung zu beurteilen.

 

Den Intentionen des neuen Schulgesetzes entsprechend entwickeln sich alle Schulen des Bezirks durch Schulprogrammentwicklung und Schulinspektionen im Sinne einer Qualitätsentwicklung stetig weiter.

 

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass das Bezirksamt anlässlich der Verleihung des Prädikats “Eliteschule des Sports” an die Poelchau-Oberschule mit Freude festgestellt hat, in welcher Weise sich eine Schule mit einem nachgefragten Profil aus einer schwierigen Situation heraus zu einer sehr nachgefragten Schule entwickeln kann.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 15                       BV Susanne Klose

                                                                  CDU-Fraktion

                                                                  Betr. Vergabepraxis von Kitaplätzen

 

 

  1. Wie viele  Teilzeitplätze bis zu sieben Stunden und wie viele Ganztagsplätze in Kindertagesstätten wurden für das Betreuungsjahr 2006/2007 beim Bezirksamt beantragt und wie viele wurden davon bewilligt?

  2. Wenn es Ablehnungen gab, mit welcher Begründung erfolgten diese?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Einleitend sei zur Überschrift der Anfrage “Vergabepraxis von Kitaplätzen” angemerkt, dass sich seit dem 1. Januar 2006 das System der Belegung von Betreuungsplätzen in Tagesstätten grundlegend geändert hat. Die Eltern beantragen beim zuständigen Jugendamt die Finanzierung der bedarfsgerechten Förderung ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Sie erhalten daraufhin einen Bescheid, den “Gutschein”. Mit diesem Kita-Gutschein, der in ganz Berlin gültig ist, suchen sie sich einen geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind (Wunsch- und Wahlrecht der Eltern). Der Kita-Gutschein kann jederzeit bei Bedarf von den Eltern beantragt werden. Ein sog. “Betreuungsjahr” gibt es nicht mehr.

 

Eine Beantwortung der Frage nach der Anzahl von Anträgen für Teilzeitplätze und für Ganztagsplätze ist nicht möglich. Dem Bezirksamt liegen keine differenzierten statistischen Auswertungen der Anträge nach dem Betreuungsumfang vor.

 

Folgende Informationen zum Verfahren sind aber möglich:

Vom 1. Januar bis einschließlich 12. Dezember 2006 wurden 6798 Bescheide (Gutscheine) für Antragsstellende aus Charlottenburg-Wilmersdorf ausgefertigt. Dazu gehören die unterschiedlichsten Betreuungsumfänge ebenso wie einzelne Ablehnungen. Der Bezirk finanziert aktuell in Kindertagesstätten 1669 Teilzeitplätze und 4151 Ganztagsplätze für Kinder mit dem Wohnsitz in Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

 

Zu 2.:

Der Gesetzgeber hat bei der Bedarfsermittlung neben der bedarfsbegründeten Tätigkeit der Eltern auch eine Berücksichtigung von pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen festgeschrieben. Pädagogische Gründe bestehen, wenn Kinder wegen ihrer individuellen Entwicklung einer Förderung oder Betreuung bedürfen. Die Prüfung dieser Bedürfnisse im pädagogischen und sozialen Bereich obliegen ausschließlich den dafür zuständigen Sozialarbeiter/innen in den Regionalteams. Da es sich hierbei stets um individuelle Prüfungen handelt, kann auch auf besondere Bedürfnisse von Kindern eingegangen werden.

 

 

Sollte der Wunsch der Eltern nach einem konkreten Betreuungsumfang nicht den gesetzlichen Vorgaben ( Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG), Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) ) im Rahmen einer bedarfsbegründeten Tätigkeit der Eltern oder einer individuellen Prüfung im Rahmen der eben geschilderten Vorgaben entsprechen, erfolgt ggf. eine Reduzierung oder Ablehnung des gewünschten Betreuungsumfangs mit dem Bescheid (Gutschein) der Verwaltung.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 16                       BV Susanne Klose

                                                                  CDU-Fraktion

                                                                  Betr. Unterrichtsausfall in Charlottenburg-

                                                                  Wilmersdorfer Schulen

 

 

1.      Wie hoch war der Unterrichtsausfall an den Charlottenburg – Wilmersdorfer Grund- und Oberschulen seit Beginn des neuen Schuljahres bis zum 1.Dezember?

2.      Wie viele Stunden wurden als fachfremde Stunden vertreten bzw. sind dem Bezirksamt aktuelle personelle Engpässe an einzelnen Schulen bekannt?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Die Anfrage kann nur von der Außenstelle Charlottenburg-Wilmersdorf der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beantwortet werden. Sie ist daher an den dortigen Dienststellenleiter weitergeleitet worden. Der kommissarische Leiter der Außenstelle hat dem Schulträger mitgeteilt, dass die Einzelmeldungen der Schulen am Ende des 1. Schulhalbjahres in der Außenstelle bezirksbezogen zusammengefasst und der Zentrale zur berlinweiten Auswertung zugeleitet werden.

 

Die Schulaufsicht hat sich bereit erklärt, bei Vorliegen der Gesamtauswertung über die Ergebnisse in einer Sitzung des Ausschusses für Schulen zu berichten.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 


 

 
 

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