Drucksache - 0086/3  

 
 
Betreff: Werbeflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Block 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2006 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
17.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
13.02.2007 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.02.2007 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 05.12.2006
Beschlussempfehlung vom 14.02.2007
Beschluss vom 16.02.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.11.2007

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.02.2007 beschlossen:

 

“Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Rahmen es möglich ist, durch die Bereitstellung weiterer Werbeflächen in und/oder an Gebäuden des Bezirks zusätzliche Einnahmen generiert werden können.

Der BVV ist bis zum 30.04.2007 zu berichten.”

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Grundsätzlich ist es denkbar, in und/oder an den Dienstgebäuden, Flächen für die Vermarktung von Werbung zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Vielzahl dabei zu beachtender Voraussetzungen (z.B. baurechtliche und denkmalrechtliche Vorschriften) kann hier keine allgemein gültige Aussage getroffen werden. Vielmehr ist bei Bedarf eine Einzelfallprüfung erforderlich. Aufgrund des damit einhergehenden Arbeitsaufwandes und der notwendigen Bearbeitungszeit ist auch die Kosten-Nutzen-Frage im jeweiligen Einzelfall für eine meist kurzfristige Platzierung von Werbung abzuwägen.

 

Das Bezirksamt hat bereits im Frühjahr 2005 die Möglichkeit zur Vermarktung von Werbeflächen geprüft. In diesem Zusammenhang sind zwei Werbeunternehmen zu einer Ortsbesichtigung eingeladen und gebeten worden, eine Einschätzung zur Vermarktbarkeit des Dienstgebäudes Otto-Suhr-Allee aus fachlicher Sicht abzugeben. Im Ergebnis beurteilten die Werbefirmen den Standort folgendermaßen: Eine Werbung im Innenbereich von öffentlichen Gebäuden ist für Werbefirmen nicht wirtschaftlich und für Werbeinteressenten nicht effektiv, da zu wenig Behördenbesucher die Werbeträger betrachten und keine Zielgruppe für die Werbung darstellen. Darüber hinaus ist der eingeschränkte lokale Bereich der Ämter für eine effektive Werbung der Werbeinteressenten zu klein. Diese Einschätzung lässt sich beispielhaft am Bürgeramt darlegen, da selbst in diesem vergleichbar am stärksten frequentierten Bereich der Dienstgebäude mittels bereits geschlossener Werbeverträge nur äußerst geringe Einnahmen (ca. 20 € bis 30 € / monatlich) erzielt werden. Nach Einschätzung der Werbefirmen sind lukrative Werbeverträge allenfalls im Außenbereich der Dienstgebäude denkbar.

 

Dabei ist jedoch zu beachten, dass Rathäuser und Dienstgebäude (einschließlich Schulen) hinsichtlich der Werbung im Außenbereich aus ihren Funktionen (Orte hoheitlicher Maßnamen, Repräsentationen, Identifikation, Stätten der Bildung und Erziehung) nur sehr eingeschränkt nutzbar sind.

 

Das Bezirksamt wird bei Anfragen durch Werbefirmen die Voraussetzungen zur Genehmigung prüfen, (insbesondere denkmalschutzrechtliche Aspekte) und dem zuständigen Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen berichten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                   Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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