Drucksache - 0074/3  

 
 
Betreff: Ganztagsplätze in Kitas erhalten - Sprachförderung sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/CDU 
Verfasser:Centgraf/Wendt/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2006 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
04.01.2007 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 05.12.2006
Beschlussempfehlung vom 08.01.2007
Beschluss vom 25.01.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.01.2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ermessensspielraum bei der Genehmigung von Kita-Plätzen, insbesondere zur Genehmigung von Ganztagsplätzen dahingehend auszuschöpfen, dass bei der Bedarfsermittlung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen (§ 4 Absatz 2 KitaFöG) der besondere Betreuungsbedarf von Kindern mit Migrationshintergrund als ein entscheidendes Kriterium zur Genehmigung von Kinderbetreuungsplätzen maßgeblich berücksichtigt wird.

 

Das Angebot an Ganztagsplätzen ist auf dem gegenwärtigen Niveau zu stabilisieren und bei Bedarf weiter auszubauen, um den Umfang und die Qualität der Sprachförderung in den Kitas zu erhalten.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass durch eine Deckungszusage gegenüber dem Bezirk die bedarfsgerechte Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung gesichert ist, um zu vermeiden, dass Bedarfsansprüche aus Kostenerwägungen unterlaufen werden. Zudem soll eine Senkung in der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt verhindert werden.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

Plätze in Kindertagesstätten werden entsprechend dem in den Kita-Gutscheinen dargestellten Bedarf bereitgestellt. Wird aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen ein besonderer Betreuungsbedarf von Kindern nachgewiesen, wird der Ermessens-/Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über den Kita-Gutschein ausgeschöpft. Als besonderer Betreuungsbedarf wird auch die notwendige Sprachförderung, z.B. in Familien mit Migrationshintergrund, gesehen. So gab es in Charlottenburg-Wilmersdorf 2007 insgesamt 225 Stundenerhöhungen im Bereich Kita und 126 im Bereich Hort, 2008 insgesamt 348 Stundenerhöhungen im Bereich Kita und 97 im Bereich Hort, 2009 insgesamt 402 Stundenerhöhungen im Bereich Kita und 109 im Bereich Hort.

 

Eine höhere Zahl an Ganztagsplätzen vorzuhalten, als über Kita-Gutscheine besetzt werden können, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Plätze nur entsprechend der in den Kita-Gutscheinen vermerkten Zeiten vergeben werden können.

 

Zur Frage einer Deckungszusage zwecks Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen der Kindertagesbetreuung wird gebeten, die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 05.06.2007 zur Kenntnis zu nehmen (Anlage).

 

Die Ausgaben der Bezirke betrugen am 31.12.2007 insgesamt 765.589.000 €, am 31.12.2008 insgesamt 800.004.000 € und am 31.12.2009 insgesamt 842.749.000 €. Die Differenz der Ausgaben zum Soll wurde in den vergangenen drei Jahren von der Senatsverwaltung für Finanzen ausgeglichen. Es ist Erwartung aller Bezirke, dass diese Praxis fortbesteht.

 

Monika Thiemen                                                                  Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadtrat

                                                                                                                                                                                                                                                            Anlage

 

 

 


 

 


                         

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung



Beuthstr. 6 - 8
10117 Berl
in-Mitte

I!J 2 Spittelmarkt
fiiIiii M 48, 248, 347

Senatsve-vveltunq fur Bildung, WIssenschaft und Forschung _ Beuthstr. 6 - 8 D~10117 Berlin

www.berlin.de/sen/bwf


 


                         

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin

Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport
Jugendamt - Fachteam
Frau von Pirani


Geschäftszeichen

Bearbeitung

Zimmer

Telefon

Vermittlung - intern
Fax

eMail

Datum


Dlv-Anragen-BW-Cw-G6-2007

111 B 2

Rosemarie Stöckel
4048

030 9026 5568

030 9026 7 _ 926

+49 30 9026 5011
rosemarie . stoeckel
@senbwf.verwalt-berlin.de

05.06.2007
weiter mitBildung

2001


 



Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf zu Ganztagsplätzen
in Kitas

Sehr geehrte Frau von Pirani,


 


 


 


für Ihr Schreiben vom 21.05.2007, in dem Sie um eine Stellungnahme insbesondere zum letzten
Absatz des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung bitten, danke ich Ihnen.

Der letzte Absatz dieses Beschlusses bezieht sich auf eine Verabredung aus der Koalitionsvereinba-
rung, in der eine auskömmliche Finanzierung der Kindertagesstättenplätze als gemeinsames Ziel
formuliert wurde.

Dazu kann ich Ihnen versichern, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und For-
schung diese Vorgabe als Auftrag und Handlungsanweisung betrachtet und entsprechend tätig ist.
Wie in der Sitzung der Bezirksstadträte im Mai besprochen, ist die Abfederung der erforderlichen
Ausgaben durch die Möglichkeit einer positiven Basiskorrektur mit der Senatsverwaltung für Fi-
nanzen bestätigt worden
. Allerdings würde dies auch zu ggf. negativen Basiskorrekturen in den
Bezirken führen, die in der Nachschau einen zu hohen finanziellen Ansatz erhalten haben, so dass
es zu einer späteren Belastung der Globalzuweisung kommt, wenn die Mittel für andere Zwecke
verwandt worden sind.

Eine Senkung der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt ist nicht
geplant.

Zu den ersten bei den Absätzen des Beschlusses erlaube ich mir folgende Hinweise:

 

Die Jugendämter haben bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen (Kindertagesförderungsge-
setz sowie Kindertagesförderungsverordnung) überwiegend keinen Ermessensspielraum (sog. Kann-
Regelungen), sondern einen
- gerichtlich nachprüfbaren - Beurteilungsspielraum.

Ich gehe davon aus, dass der Beschluss die Jugendamtsmitarbeiter nicht verpflichten soll, pauschal
für alle Kinder mit Migrationshintergrund einen Ganztagsbedarf festzustellen, ohne dass im Einzel
-
fall ein derartiger Bedarf geltend gemacht und begründet wird.

Eine andere Auslegung des Beschlusses wäre mit den rechtlichen Grundlagen (KitaFöG und vO
KitaFöG) nicht vereinbar.

Die Bedarfslage bei Migrantenkindern kann durchaus unterschiedlich sein. Der "Migrationshin-
tergrund" wird im Anmeldeverfahren lediglich an der Nationalität des Kindes, der Sprache, die in
der Familie überwiegend gesprochen wird (deutsch - nicht deutsch) sowie der Teilnahme an
einem Integrationskurs festgemacht. Das Vorliegen
allein dieser Kriterien reicht zur Feststellung
eines Ganztagsbedarfes aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen nicht aus.

 Mit freundlichen Grüßen

 Im Auftrag

 

 Stöckel           

 

 



für Ihr Schreiben vom 21.05.2007, in dem Sie um eine Stellungnahme insbesondere zum letzten
Absatz des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung bitten, danke ich Ihnen
.

Der letzte Absatz dieses Beschlusses bezieht sich auf eine Verabredung aus der Koalitionsvereinba-
rung, in der eine auskömmliche Finanzierung der Kindertagesstättenplätze als gemeinsames Ziel
formuliert wurde.

Dazu kann ich Ihnen versichern, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und For-
schung diese Vorgabe als Auftrag und Handlungsanweisung betrachtet und entsprechend tätig ist.
Wie in der Sitzung der Bezirksstadträte im Mai besprochen
, ist die Abfederung der erforderlichen
Ausgaben durch die Möglichkeit einer positiven Basiskorrektur mit der Senatsverwaltung für Fi-
nanzen bestätigt worden. Allerdings würde dies auch zu ggf. negativen Basiskorrekturen in den
Bezirken führen, die in der Nachschau einen zu hohen finanziellen Ansatz erhalten haben, so dass
es zu einer späteren Belastung der Globalzuweisung kommt, wenn die Mittel für andere Zwecke
verwandt worden sind
.

Eine Senkung der Bemessung der Sach- und Personalmittel pro Kita-Platz im Kostenblatt ist nicht
geplant.

Zu den ersten beiden Absätzen des Beschlusses erlaube ich mir folgende Hinweise:

 

 

 

Die Jugendämter haben bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen (Kindertagesförderungsge-
setz sowie Kindertagesförderungsverordnung) überwiegend keinen Ermessensspielraum (sog. Kann-
Regelungen), sondern einen - gerichtlich nachprüfbaren - Beurteilungsspielraum
.

Ich gehe davon aus, dass der Beschluss die Jugendamtsmitarbeiter nicht verpflichten soll, pauschal
für alle Kinder mit Migrationshintergrund einen Ganztagsbedarf festzustellen, ohne dass im Einzel-
fall ein derartiger Bedarf geltend gemacht und begründet wird.

Eine andere Auslegung des Beschlusses wäre mit den rechtlichen Grundlagen (KitaFöG und v0
KitaFöG) nicht vereinbar.

 

Die Bedarfslage bei Migrantenkindern kann durchaus unterschiedlich sein. Der "Migrationshin-
tergrund" wird im Anmeldeverfahren lediglich an der Nationalität des Kindes, der Sprache, die in
der Familie überwiegend gesprochen wird (deutsch - nicht deutsch) sowie der Teilnahme an
einem Integrationskurs festgemacht. Das Vorliegen
allein dieser Kriterien reicht zur Feststellung
eines Ganztagsbedarfes aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Stöckel

 

           

 

 

 


 

 
 

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