Drucksache - 0071/3  

 
 
Betreff: Landesweiter Schlüssel für die Nutzung von Räumen in der schulischen Ganztagsbetreuung und bessere Personalausstattung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Röder 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2006 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
19.01.2007 
2.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt     
06.02.2007 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.02.2007 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 05.12.2006
Beschluss vom 16.02.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.02.2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass

 

1.      im Hinblick auf eine Verbesserung der Nutzung von Räumen in der schulischen Ganztagsbetreuung ein landesweiter Schlüssel (“Quadratmeter pro Schüler/in”), verbindlich eingeführt wird und

2.      zur pädagogischen Verbesserung der Personalschlüssel für den Erzieherbereich deutlich erhöht wird – sowohl für den VHG-Bereich von 07.30 bis 13.30 Uhr als auch für den der ergänzenden Betreuung.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2007 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Schulträger hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der Bitte übermittelt, sich für die Realisierung der Forderungen einzusetzen.

 

Zu 1.

 

In der Antwort an den Schulträger hat die Senatsverwaltung vermittelt, dass eine Notwendigkeit für die Einführung eines landesweiten Schlüssels auf der Grundlage von Fläche in m² pro Schüler/in für Schulen mit Ganztagsbetrieb nicht gesehen wird. Es wird davon ausgegangen, dass die im Land Berlin als Handlungsempfehlung für Neubauten vorgegebenen Musterraumprogramme ausreichende Standards widerspiegeln, deren Einhaltung an den Schulstandorten anzustreben ist. Diese Haltung wird von der Senatsverwaltung damit begründet, dass diese Standards im Interesse der Schulen Raum lassen für eigenverantwortliche Entscheidungen der Einzelschule über pädagogische Konzepte, Rhythmen des Unterrichts und entsprechende darauf abgestimmte Raumnutzungen.

 

Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass als ganz wesentlich für die Nutzung der vorhandenen Räume die Gestaltung der pädagogischen Rahmenbedingungen durch die Schule gesehen wird. Die Schule soll sich als Lernort entwickeln, an dem sich Kinder und Erwachsenen den ganzen Tag wohlfühlen und produktiv miteinander leben, arbeiten und lernen können. Dafür ist die gesamte Raum- und Flächenressource der Schulanlage einzuplanen und es sind Raumstrukturen und Raumnutzungen flexibel zu planen. Durch die als Handlungsempfehlung für Neubauten gegebenen Standards ist grundsätzlich gewährleistet, dass Klassenräume nicht als Gruppenräume für die Betreuung und Beschäftigung der Schüler/innen im unterrichtsergänzenden Betrieb eingesetzt werden müssen. Alle anderen Räume im Schulgebäude, wie Teilungsräume, Fachräume, Sporthalle, Aula und Mensa, sind in das Betreuungskonzept einzubeziehen. Die Standards gehen davon aus, dass für jeden Zug einer Grundschule, also 6 Klassen, je nach Profil der Schule zwischen 10 oder 13 für Unterricht und Betreuung anrechenbare Räume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weitere kleine nicht als Unterrichtsräume anrechenbare Räume als Gruppenräume eingerichtet werden.

 

Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass mit diesen Rahmenbedingungen von den Schulen der Auftrag, Bildung und Erziehung aus einer Hand unter dem Dach und in Verantwortung  der Schule zu gewährleisten, erfüllt werden kann. Das Fachreferat der Senatsverwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Arbeitsgruppe mit dem Arbeitsauftrag eingerichtet, die Bedingungen für die Erteilung von Betriebserlaubnissen für die außerunterrichtlichen Betreuungsbereiche der Schulen konkreter zu beschreiben. Das Fachreferat prüft auch regelmäßig die an den Einzelschulen gegebenen Rahmenbedingungen und berät die Schulen und den Schulträger bei den Planungen zu ggf. erforderlichen Verbesserungen der Betreuungssituation. 

 

Zu 2.

 

Zur Forderung nach einer Verbesserung des Personalschlüssels im Erzieherbereich der Grundschulen hat sich die Senatsverwaltung am 17.08.2007 wie folgt geäußert:

„Für das Schuljahr 2007/08 konnten mit den Verwaltungsvorschriften zur Ausstattung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und Internate mit Stellen für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen pädagogische Verbesserungen für den Bereich der SESB-Schulen durch zusätzliche Personalzumessung für das Erlernen der Partnersprache erzielt werden. Auch die Personalzumessung für den Bereich der Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung / Autismus konnte verbessert werden, so dass für kleine Schulen mit wenigen Teilnehmer/innen in der ergänzenden Betreuung eine Sockelausstattung mit 3 Erzieherstellen pro Schule gesichert ist. Im Sinne einer berlinweit einheitlichen Regelung wurden darüber hinaus die Frequenzen der Förderstufe II in der ergänzenden Betreuung einheitlich mit 5 schwerst-mehrfach-behinderten Schüler/innen festgelegt“.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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