Drucksache - 0068/3  

 
 
Betreff: Betriebseigene Kita-Plätze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Scheffer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2006 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
04.01.2007 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 05.12.2006
Beschlussempfehlung vom 08.01.2007
Beschluss vom 25.01.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.01.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob betriebseigene Kita-Plätze für die Kinder der Beschäftigten des Bezirksamtes und der Mitglieder der BVV und ihrer Ausschüsse in Kooperation mit Kita-Trägern angeboten werden können.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2007 zu berichten.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die aufgrund dieses Beschlusses erfolgte Bedarfsabfrage bei den Beschäftigten des Bezirksamts durch die für das Personal zuständige Abteilung sowie bei den Mitgliedern der BVV und ihrer Ausschüsse durch die Vorsteherin hat eine äußerst geringe Resonanz ergeben: Nur drei Mitarbeiter/innen der Verwaltung und zwei Bezirksverordnete haben einen entsprechenden Bedarf formuliert. Somit ist die Einrichtung von betriebseigenen Kita-Plätzen mangels Nachfrage nicht umsetzbar.

 

Während sich die Nachfrage der Bezirksamtsmitarbeiter/innen auf regelmäßige Kita-Öffnungszei-ten bezieht, geht es bei der Bedarfsanmeldung der beiden Bezirksverordneten um individuelle Betreuungszeiten während der BVV- bzw. Ausschuss-Sitzungen.

 

Im Einzelfall kann individueller Betreuungsbedarf außerhalb der regulären Kita-Öffnungszeiten durch kitaergänzende Tagespflege gedeckt werden, wie dies z.B. von Eltern mit Schichtdienstzeiten genutzt wird. Diese wird auf Wunsch der Eltern überwiegend in den Familien durchgeführt. Entsprechende Anträge sind an das zuständige Jugendamt des Wohnortes zu richten.

 

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                    Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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