Drucksache - 0003/3
Die BVV beschließt: Die BVV beschließt die Bildung des Ältestenrats
mit 13 Mitgliedern, der sich wie folgt zusammensetzt: 5 Mitglieder der SPD-Fraktion 4 Mitglieder der CDU-Fraktion 3 Mitglieder der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen 1 Mitglied der FDP-Fraktion. Mitglieder sind in jedem Fall die
Vorsteherin/der Vorsteher sowie die/der stellvertretende Vorsteherin/Vorsteher
(§ 14 Abs. 1 Satz 1 GO-BVV). Ihre Mitgliedschaft wird auf das Vorschlagsrecht
der Fraktion angerechnet. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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