Drucksache - 2026/2
Die BVV hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2006 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob der Mittelstreifen am S-Bahnhof Halensee so gestaltet werden kann, dass auch Rollstuhlfahrer die Ampelanlage benutzen können.
Der BVV ist bis zum 31.08.06 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt bittet die verspätete Beantwortung des Beschlusses zu entschuldigen.
Die Fahrbahn des Kurfürstendamms besteht östlich der Halenseebrücke aus zwei dreispurigen Richtungsfahrbahnen, die durch einen 2,30 m breiten Mittelstreifen getrennt sind. In Verlängerung der vom Henriettenplatz in nördlicher und südlicher Richtung abgehenden Ringbahnstraße und Seesener Straße befindet sich eine Lichtzeichenanlage, die eine Überquerung des Kurfürstendamms in dieser Höhe ermöglicht. Die jeweiligen Auftrittshöhen an den Bordsteinen betragen 3 cm. Die beiden Richtungsfahrbahnen des Kurfürstendamms haben in dem Abschnitt zwischen der Brücke und der Kreuzungseinmündung Westfälischer Straße unterschiedliche Höhenlagen, sodass eine Fußgängerquerungsmöglichkeit im Bereich der Mittelinsel ein starkes Gefälle aufweist. Um dort eine Auftrittshöhe auf der nördlichen Seite von 3 cm zu erreichen, müsste der Mittelstreifen noch weiter abgesenkt werden. Das Quergefälle würde dann ca. 18% betragen und dies würde eine Gefährdung für alle Fußgänger bedeuten.
Eine für Rollstuhlfahrer geeignete Überquerungssituation könnte erst bei einem Komplettumbau der Fahrbahnen erreicht werden.
Das Bezirksamt bedauert, der Anregung nicht folgen zu können.
Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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