Drucksache - 2018/2  

 
 
Betreff: Bereitschaftsdienst der Hausmeister an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Schacher 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
06.07.2006 
65. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
06.09.2006 
67. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.11.2006 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 13.06.2006
2. Version vom 07.09.2006
3. Version vom 27.11.2006
4. Version vom 29.10.2007

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.11.2006  folgenden Beschluss gefasst:

 

Das BA wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf überbezirklicher Ebene für die Schulhausmeister Vereinbarungen getroffen werden können, die einen Bereitschaftsdienst außerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeit zulassen.

Damit soll die Überwachung der Schulgebäude außerhalb von Nutzungszeiten gesichert werden, um dem zunehmenden Vandalismus entgegenzuwirken und Einbrüche zu verhindern.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt teilt grundsätzlich die Auffassung der BVV und sieht grundsätzlich auch die Notwendigkeit der Überwachung der Schulgebäude außerhalb der Nutzungszeiten, um zunehmenden Vandalismus und Einbrüche zu verhindern.

 

Das Bezirksamt war daher bei den Verhandlungen zum Tarifvertrag der Schulhausmeister bemüht, bezirkliche Interessen und sich daraus ergebende Eigenarten einfließen zu lassen. Der letztendlich abgeschlossene Tarifvertrag[1] zeigt jedoch, dass bezirkliche Interessen keine Berücksichtigung fanden.

 

Gemäß dem Tarifvertrag beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung 37 Stunden. Die regelmäßige Arbeitszeit wird durch Arbeitsbereitschaft verlängert und darf durchschnittlich 48 Stunden nicht überschreiten.

 

Sofern mit den Schulhausmeistern vor Inkrafttreten des Tarifvertrages eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Bereitschaft zur Leistung von Bereitschaftsdienst unter Beachtung der Vereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz abgeschlossen worden ist, darf diese auch nach Inkrafttreten des Tarifvertrages über die 48 Stunden wöchentlich verlängert werden.

 

Wurde diese Vereinbarung nicht geschlossen, gelten seit dem 01.06.2007 die im Tarifvertrag festgelegten Arbeitszeiten mit allen daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für die Mitarbeiter.

 

Die Schulhausmeister haben sich bis auf wenige Ausnahmen zum Abschluss einer solchen Vereinbarung entschlossen.

 

Davon unberührt bleiben jedoch wesentliche Bestandteile des Tarifvertrages, die auch mit Abschluss der Vereinbarung über die Bereitschaft zur Leistung von Bereitschaftsdienst unter Beachtung der Vereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten sind, zum Beispiel:

·         von montags bis freitags eine max. Arbeitszeit inkl. Bereitschaft von 15 Stunden

·         an Samstagen und Sonnabenden eine max. Arbeitszeit von 10 Stunden

·         bei Verlängerung der Arbeitszeit über 10 bis max. 12 Stunden hinaus kann Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden, die nicht gewährte Ruhezeit muss jedoch innerhalb der nächsten Woche ausgeglichen werden

·         bei Verlängerung der Arbeitszeit über 12 Stunden ist in unmittelbarem Anschluss eine Ruhezeit von mind. 11 Stunden zu gewährleisten

·         ein Abend von Montag bis Freitag soll bereitschaftsdienstfrei sein[2]

·         zwei Samstage und Sonntage im Monat sollen bereitschaftsdienstfrei sein (sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen sind diese als zusammenhängende Wochenenden zu gewähren).

 

Das Bezirksamt hat die Auswirkungen des Tarifvertrages für die Schulhausmeister und die daraus resultierenden Konsequenzen für die nutzerspezifischen Bedürfnisse und Anforderungen an die Liegenschaften intensiv analysiert und diskutiert. Im Ergebnis ist eine Betreuung der Liegenschaften im bisherigen Umfang durch die Schulhausmeister zukünftig nicht mehr leistbar.

 

Nach Abstimmung innerhalb des Bezirksamtes und dem Personalvertretungsgremium liegt nunmehr folgendes Konzept vor, dass mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 ab dem 27. August 2007 umgesetzt worden ist:

 

Für die Schulhausmeister ist eine allgemeine Arbeitszeitregelung getroffen worden. Darüber hinaus ist in Ergänzung der Arbeitszeitregelung der Abschluss von Schlüsselverträgen notwendig sowie die Beauftragung von Wachschutzunternehmen erfolgt. Die Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften ist aufgrund der bekannten Haushaltslage und den Bestimmungen seitens des Senats nicht möglich.

 

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                    Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat

 

 

 



[1] Seit dem 01. Juni 2007 gilt der neue - zwischen der Gewerkschaft Ver.di und der Senatsverwaltung für Inneres ausgehandelte - Tarifvertrag zur Ergänzung des Anwendungs-TV Land Berlin für den Bereich der Schulhausmeister (TV Schulhausmeister Land Berlin)

[2] Anspruch, der sich aus der Vereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt. Dieser Anspruch kann durch den Schulhausmeister geltend gemacht werden.

 


 

 
 

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