Drucksache - 1996/2  

 
 
Betreff: Eckpunktepapier des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Jugendhilfeausschuss 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Beratung
23.05.2006    91. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 29.05.2006
2. Version vom 23.06.2006

Der Jugendhilfeausschuss

 

Die BVV beschließt:

 

 

Eckpunktepapier

 

Kinder- und Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ziele

 

1.      Politik und Verwaltung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf respektieren und fördern aktiv die staatsbürgerlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen, indem diese bereits heute an den Entscheidungen beteiligt werden, die sie in Zukunft als Erwachsene betreffen.

2.      Wir wollen weniger über Kinder und Jugendliche reden als mit ihnen ins Gespräch kommen. Junge Menschen sind kompetente Gesprächspartner/innen, wenn es um ihre Lebenswelt geht. Deshalb qualifiziert ihre Mitwirkung politische Entscheidungen, von denen sie als Kinder und Jugendliche betroffen sind, ebenso wie die Arbeit jugendbezogener Institutionen.

3.      Es soll eine dauerhafte, für alle selbstverständliche Beteiligungskultur geschaffen werden, die potentiell allen Kindern und Jugendlichen im Bezirk zugänglich ist. Dazu werden altersgemäße Beteiligungsverfahren entwickelt, die das Interesse an politischem Engagement wecken und fördern.

4.      Durch das Kinder- und Jugendparlament und seine Arbeitsgemeinschaften und Projekte soll das Kennenlernen demokratischer Willensbildung sowie die Umsetzung und Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen gefördert werden.

 

Verfahren

 

1.      Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments werden durch Wahlen für die Dauer von einem Jahr ermittelt. Jede Schule und jede Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sollte mit einer Person im Kinder- und Jugendparlament vertreten sein. Das Nähere regelt die Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlaments.

2.      Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen ab der 5. Klassenstufe, die eine allgemeinbildende Schule, Berufsschule oder Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk besuchen.

3.      Das Kinder- und Jugendparlament hat seinen Schwerpunkt im Bereich Entscheidung und Vernetzung. Insbesondere zur vorbereitenden Arbeit richtet es Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften ein, an denen sich alle Kinder und Jugendlichen beteiligen können.

4.      Für jedes Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments werden mindestens zwei Stellvertretungen gewählt. Diese vertreten das Mitglied bei Verhinderung und rücken beim Ausscheiden des Mitglieds in das Kinder- und Jugendparlament nach. Die Reihenfolge der Stellvertretungen bemisst sich nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen; die Stellvertretungen vertreten gemäß dieser Reihenfolge. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments und ihre Stellvertretungen werden in einem Wahlgang bestimmt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Jede gewählt Person kann nur eine Einrichtung im Kinder- und Jugendparlament vertreten.

5.      Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt. Die Einrichtungen sind verpflichtet, Ansprechpartner/innen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament rechtzeitig zu benennen. Jedem wahlberechtigten Jugendlichen, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss das aktive und passive Wahlrecht eingeräumt werden. Die Einrichtungen melden die Ansprechpartner/innen und teilen dem Bezirksamt mit, ob die Wahl nach den hier niedergelegten Grundsätzen erfolgte. Die Einzelheiten der Durchführung regelt die jeweilige Einrichtung.

6.      (...)

7.      (...)

8.      (...)

9.      Bei der Kooperation mit der BVV und ihren Ausschüssen wird das Kinder- und Jugendparlament von einem Beirat unterstützt, der aus dem für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes, je einer/einem Vertreter/in der in der BVV vertretenen Parteien und zwei Vertreter/innen des Bezirksschülerausschusses besteht.

10. Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments eine qualifizierte pädagogische Begleitung zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen Arbeitsprozesse und Gruppendynamik unterstützt und Hilfestellungen im Umgang mit Politik und Verwaltung sowie bei organisatorischen Fragen geleistet werden. Ferner wird den Kindern und Jugendlichen ein Raum dauerhaft zur Verfügung gestellt und ihnen die Nutzung technischer Hilfsmittel (PC, Telefon, Fax) ermöglicht. Für die Unterstützung der Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments werden jährlich mindestens 4.000 EUR, davon mindestens 500 EUR für Arbeitsvorhaben, Projekte o.ä. des Vorstandes des Kinder- und Jugendparlaments, aus Mitteln des Bezirkshaushalts zur Verfügung gestellt.

11. Das Kinder- und Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf soll zu Beginn jedes Schuljahres gewählt werden. Die Wahlperiode endet mit der Neukonstituierung des neugewählten Kinder- und Jugendparlaments.

12. Das Kinder- und Jugendparlament soll zu mindestens einer Sitzung pro Quartal zusammentreten.

13. Die Einrichtungen müssen die Wahl innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn des Schuljahres durchführen und die gewählten Vertreter/innen der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlaments umgehend melden.

14. Das Kinder- und Jugendparlament gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt einen Vorstand, bestehend aus einem/einer Vorsitzenden und sechs gleichberechtigten Stellvertreter/innen. Der Vorstand lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Dem Vorstand sollen mindestens zwei Grundschüler/innen und ein/e Vertreter/in einer Jugendfreizeiteinrichtung und jeweils mindestens zwei Jungen und zwei Mädchen angehören.

15. Das Bezirksamt bietet durch die Junge Volkshochschule zu Beginn einer Wahlperiode den Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments ein unentgeltliches Bildungsprogramm an mit dem Ziel, die Vertreter/innen mit den Aufgaben des Kinder- und Jugendparlaments und mit den Strukturen der bezirklichen Verwaltung vertraut zu machen.

16. Zu den Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sind die Mitglieder des Bezirksamtes, die Vorsteherin/der Vorsteher der BVV, die Mitglieder des Beirats, die Mitglieder des JHA, der Vorstand des Bezirksschülerausschusses, die Schulaufsicht und je ein/e Vertreter/in der in der BVV vertretenen Parteien einzuladen. Durch öffentliche Aushänge ist in den Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und Rathäusern auf die Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments hinzuweisen.

 

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

 


 

 
 

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