Drucksache - 1996/2
Die BVV
beschließt: EckpunktepapierKinder- und
Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf Ziele1.
Politik und Verwaltung des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf respektieren und fördern aktiv die
staatsbürgerlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen, indem diese bereits
heute an den Entscheidungen beteiligt werden, die sie in Zukunft als Erwachsene
betreffen. 2.
Wir wollen weniger über Kinder und Jugendliche
reden als mit ihnen ins Gespräch kommen. Junge Menschen sind kompetente
Gesprächspartner/innen, wenn es um ihre Lebenswelt geht. Deshalb qualifiziert
ihre Mitwirkung politische Entscheidungen, von denen sie als Kinder und
Jugendliche betroffen sind, ebenso wie die Arbeit jugendbezogener
Institutionen. 3.
Es soll eine dauerhafte, für alle selbstverständliche
Beteiligungskultur geschaffen werden, die potentiell allen Kindern und Jugendlichen
im Bezirk zugänglich ist. Dazu werden altersgemäße Beteiligungsverfahren
entwickelt, die das Interesse an politischem Engagement wecken und fördern. 4.
Durch das Kinder- und Jugendparlament und seine
Arbeitsgemeinschaften und Projekte soll das Kennenlernen demokratischer
Willensbildung sowie die Umsetzung und Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen
gefördert werden. Verfahren1.
Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments werden
durch Wahlen für die Dauer von einem Jahr ermittelt. Jede Schule und jede
Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sollte mit einer
Person im Kinder- und Jugendparlament vertreten sein. Das Nähere regelt die
Wahlordnung des Kinder- und Jugendparlaments. 2.
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen ab der
5. Klassenstufe, die eine allgemeinbildende Schule, Berufsschule oder
Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk besuchen. 3.
Das Kinder- und Jugendparlament hat seinen Schwerpunkt
im Bereich Entscheidung und Vernetzung. Insbesondere zur vorbereitenden Arbeit
richtet es Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften ein, an denen sich alle
Kinder und Jugendlichen beteiligen können. 4.
Für jedes Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments
werden mindestens zwei Stellvertretungen gewählt. Diese vertreten das Mitglied
bei Verhinderung und rücken beim Ausscheiden des Mitglieds in das Kinder- und
Jugendparlament nach. Die Reihenfolge der Stellvertretungen bemisst sich nach
der Anzahl der erhaltenen Stimmen; die Stellvertretungen vertreten gemäß dieser
Reihenfolge. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments und ihre
Stellvertretungen werden in einem Wahlgang bestimmt. Gewählt ist, wer die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Jede gewählt Person kann nur eine
Einrichtung im Kinder- und Jugendparlament vertreten. 5.
Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt. Die
Einrichtungen sind verpflichtet, Ansprechpartner/innen zur Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament rechtzeitig zu
benennen. Jedem wahlberechtigten Jugendlichen, der das 21. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, muss das aktive und passive Wahlrecht eingeräumt werden.
Die Einrichtungen melden die Ansprechpartner/innen und teilen dem Bezirksamt
mit, ob die Wahl nach den hier niedergelegten Grundsätzen erfolgte. Die
Einzelheiten der Durchführung regelt die jeweilige Einrichtung. 6.
(...) 7.
(...) 8.
(...) 9.
Bei der Kooperation mit der BVV und ihren Ausschüssen
wird das Kinder- und Jugendparlament von einem Beirat unterstützt, der aus dem
für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes, je einer/einem Vertreter/in
der in der BVV vertretenen Parteien und zwei Vertreter/innen des
Bezirksschülerausschusses besteht. 10.
Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Mitglieder des
Kinder- und Jugendparlaments eine qualifizierte pädagogische Begleitung zur
Verfügung zu stellen. Dadurch sollen Arbeitsprozesse und Gruppendynamik
unterstützt und Hilfestellungen im Umgang mit Politik und Verwaltung sowie bei
organisatorischen Fragen geleistet werden. Ferner wird den Kindern und
Jugendlichen ein Raum dauerhaft zur Verfügung gestellt und ihnen die Nutzung
technischer Hilfsmittel (PC, Telefon, Fax) ermöglicht. Für die Unterstützung
der Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments werden jährlich mindestens 4.000
EUR, davon mindestens 500 EUR für Arbeitsvorhaben, Projekte o.ä. des Vorstandes
des Kinder- und Jugendparlaments, aus Mitteln des Bezirkshaushalts zur
Verfügung gestellt. 11.
Das Kinder- und Jugendparlament Charlottenburg-Wilmersdorf
soll zu Beginn jedes Schuljahres gewählt werden. Die Wahlperiode endet mit der
Neukonstituierung des neugewählten Kinder- und Jugendparlaments. 12.
Das Kinder- und Jugendparlament soll zu mindestens einer
Sitzung pro Quartal zusammentreten. 13.
Die Einrichtungen müssen die Wahl innerhalb von vier
Wochen nach dem Beginn des Schuljahres durchführen und die gewählten
Vertreter/innen der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlaments umgehend
melden. 14.
Das Kinder- und Jugendparlament gibt sich eine
Geschäftsordnung und wählt einen Vorstand, bestehend aus einem/einer
Vorsitzenden und sechs gleichberechtigten Stellvertreter/innen. Der Vorstand
lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Dem Vorstand sollen mindestens zwei
Grundschüler/innen und ein/e Vertreter/in einer Jugendfreizeiteinrichtung und
jeweils mindestens zwei Jungen und zwei Mädchen angehören. 15.
Das Bezirksamt bietet durch die Junge Volkshochschule zu
Beginn einer Wahlperiode den Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments ein
unentgeltliches Bildungsprogramm an mit dem Ziel, die Vertreter/innen mit den
Aufgaben des Kinder- und Jugendparlaments und mit den Strukturen der
bezirklichen Verwaltung vertraut zu machen. 16.
Zu den Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sind
die Mitglieder des Bezirksamtes, die Vorsteherin/der Vorsteher der BVV, die
Mitglieder des Beirats, die Mitglieder des JHA, der Vorstand des
Bezirksschülerausschusses, die Schulaufsicht und je ein/e Vertreter/in der in
der BVV vertretenen Parteien einzuladen. Durch öffentliche Aushänge ist in den
Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und Rathäusern auf die Sitzungen des
Kinder- und Jugendparlaments hinzuweisen. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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